Die Netzbetreiberprüfung von Photovoltaikanlagen bis 100 kW im Marktstammdatenregister (MaStR) ist ein zentraler administrativer Schritt, der die Effizienz der Energiewende maßgeblich beeinflusst. Während die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) eine Prüfzeit von einem Monat nach Vorlage des Inbetriebnahmeprotokolls vorsieht, zeigen aktuelle Analysen, dass die tatsächliche Bearbeitungsdauer deutlich länger ist. Lange Bearbeitungszeiten verzögern administrative Prozesse, spiegeln mangelnde digitale Effizienz und Personalengpässe bei Verteilnetzbetreibern wider und belasten damit den Ausbau erneuerbarer Energien.
Durchschnittliche Prüfungsdauer und Spannweite
Eine Auswertung von GFK Solar, die 609 Netzbetreiber mit mindestens 150 geprüften Anlagen berücksichtigt, liefert folgende Kennzahlen (Stand 5. Oktober 2026):
- Bundesweiter Median der Prüfungsdauer: 80 Tage (Quelle: pv magazine, S1)
- Spannweite: von 1 Tag (Stadtwerke Fröndenberg Wickede) bis fast 365 Tage (Verteilnetz Plauen)
- Maximale gemessene Bearbeitungszeit: 365 Tage (S1)
Die großen Netzbetreiber zeigen teilweise deutlich kürzere Zeiten (z. B. Netze BW 12 Tage, Bayernwerk 41 Tage), während andere (Westnetz 112 Tage, Mitnetz Strom 208 Tage) über dem Durchschnitt liegen.
Gesetzliche Vorgaben vs. Praxis
Die MaStRV legt eine Prüffrist von einem Monat (30 Tage) nach Eingang des Inbetriebnahmeprotokolls fest (Jahr 2026). In der Praxis liegt der Median jedoch bei 80 Tagen, was eine Diskrepanz von fast 50 Tagen bedeutet. Diese Abweichung verdeutlicht, dass viele Netzbetreiber die gesetzlichen und technischen Erwartungen nicht erfüllen.
Digitale Infrastruktur als Treiber der Bearbeitungsgeschwindigkeit
Der Digitalisierungsgrad der Verteilnetzbetreiber hat einen direkten Einfluss auf die Prüfzeiten:
- Automatisierte Prozesse erreichen durchschnittlich 1 Tag Prüfzeit (Jahr 2026, Quelle S2).
- Manuelle Bearbeitungen benötigen im Schnitt 150 Tage (Jahr 2026, Quelle S3).
- Der Faktor zwischen automatisierten und manuellen Verfahren beträgt 2,5 – 0,03 (Jahr 2026), was die enorme Geschwindigkeitsspanne erklärt.
Studien des Fraunhofer ISE belegen, dass Unternehmen mit hoher Automatisierungsquote Prüfungen in unter 30 Tagen abschließen, während traditionell orientierte Betreiber häufig über 100 Tage benötigen.
Indikator für die Bearbeitungsgeschwindigkeit
GFK Solar hat den Zeitraum zwischen Marktstammdatenregister-Registrierung und abgeschlossener Netzbetreiberprüfung für 1.186.869 Photovoltaikanlagen (Leistung 2-100 kW) ermittelt. Die Zuordnung erfolgt über den im Register hinterlegten Netzanschlusspunkt. Nur Netzbetreiber mit mindestens 150 geprüften Anlagen wurden berücksichtigt. Der Monitor liefert einen objektiven Indikator für die Bearbeitungsgeschwindigkeit, stellt jedoch nicht die Gesamtdauer bis zum Zählertausch dar.
Die rechtliche Vorgabe der MaStRV sieht eine Prüfzeit von einem Monat vor (2026). In der Praxis jedoch ist der Median bei 80 Tagen angelangt, was zeigt, dass viele Netzbetreiber ihre gesetzlichen und technischen Erwartungen verfehlen. Besonders kritisch wird die Lage dort, wo der digitale Output fehlt: Während etablierte Netzbetreiber die Daten automatisiert prüfen und binnen Tagen abschließen, brauchen traditionell orientierte Unternehmen oft mehr als ein Jahr. Diese Diskrepanz ist laut Bundesnetzagentur auf die Digitalisierungsquote der Netzbetreiber zurückzuführen.
Rechtliche Abgrenzung zur Netzanschlussgenehmigung
Die Netzbetreiberprüfung im MaStR ist nicht mit der Netzanschlussgenehmigung nach § 8 EEG zu verwechseln. Letztere unterliegt einer strengeren Frist von 8 Wochen (Jahr 2024, Quelle S4) und beinhaltet technische Prüfungen des physischen Anschlusses. Die MaStR-Prüfung hingegen ist rein administrativ und dient der Kontrolle der im Register hinterlegten Daten.
Gegenargumente und Risiken
- Prüfzeit beeinträchtigt nicht die Inbetriebnahme: Da die MaStR-Prüfung häufig nach der Inbetriebnahme erfolgt, hat sie keinen unmittelbaren Einfluss darauf, ob der Strom bereits eingespeist wird.
- Eingeschränkte Repräsentativität kleiner Betreiber: Die Analyse berücksichtigt nur Netzbetreiber mit mindestens 150 geprüften Anlagen. Kleine
r oder regionale Betreiber könnten systematisch ausgeschlossen sein, was die Aussagekraft für die gesamte Branche limitiert.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wer ist für langsame Bearbeitungen verantwortlich?
Zum einen die Netzbetreiber selbst, die oft über Personalengpässe und mangelnde Digitalisierung klagen. Hinzu können Verzögerungen durch Installateure bei der Vorlage des Inbetriebnahmeprotokolls kommen.
Wie kann der Anlagenbetreiber die Netzbetreiberprüfung beschleunigen?
Der Betreiber sollte sicherstellen, dass das Inbetriebnahmeprotokoll vollständig und rechtzeitig beim Netzbetreiber eintrifft. Ggf. kann er eine erneute Anfrage oder Beschwerde einreichen, falls die Dauer unnachvollziehbar lang ist.
Fazit
Die Netzbetreiberprüfung im Marktstammdatenregister ist ein wichtiger, aber derzeit ineffizienter Schritt im Genehmigungsprozess für Photovoltaikanlagen bis 100 kW. Während die gesetzliche Vorgabe von einem Monat klar definiert ist, liegt der reale Median bei 80 Tagen – ein Hinweis auf strukturelle Schwächen bei Digitalisierung und Personal. Netzbetreiber, die automatisierte Prozesse einsetzen, können Prüfungen in einem Tag abschließen, während manuelle Verfahren bis zu 150 Tage benötigen. Die klare Abgrenzung zur Netzanschlussgenehmigung nach § 8 EEG verhindert Missverständnisse, doch die langen Bearbeitungszeiten bleiben ein Risikofaktor für die zügige Umsetzung der Energiewende. Eine konsequente Steigerung der Digitalisierungsquote und gezielte Personalaufstockung sind entscheidend, um die Diskrepanz zwischen gesetzlicher Frist und Praxis zu schließen.

