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Aktuelle Förderung der Photovoltaik in Schleswig Holstein

In Schleswig-Holstein wird die Photovoltaik durch spezifische Fördermaßnahmen unterstützt, die sich insbesondere auf die Speicherung der erzeugten Energie konzentrieren. Dies umfasst die Förderung von Batteriespeichern, Photovoltaik-Balkonanlagen und Stromtankstellen mit dem Ziel, die Energieautarkie und die Nutzung erneuerbarer Energien zu erhöhen. Die Förderung muss vor der Anschaffung und Installation beantragt werden. Zusätzlich gibt es auf Bundesebene Steuererleichterungen und eine erhöhte Einspeisevergütung ab Januar 2023. Auch Kommunen wie Kiel bieten eigene Förderprogramme an. Die Kombination verschiedener Fördermittel kann die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen weiter verbessern. Aktuelle Informationen zu den Fördermöglichkeiten sollten bei den zuständigen Stellen eingeholt werden.
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    Bester Solarbetrieb Schleswig-Holsteins
    Aktuelle Förderungen
    Aufgrund der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts am 15. November 2023 und der nachfolgenden landesweiten Entscheidung am 16. November 2023 wurde das Förderprogramm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ vorläufig ausgesetzt (hier mehr Informationen). Die nachfolgenden Informationen könnten daher nicht mehr aktuell sein.

    Im Angesicht von Klimawandel und geopolitischen Spannungen wird der Wunsch nach einer unabhängigen, günstigen und zudem nachhaltigen Energieversorgung immer größer. Verschiedene Bundesländer bieten seit 2022 eine attraktive Förderung für die dezentrale Stromerzeugung über Photovoltaik auf den Dächern von Privathäusern und Firmengebäuden an.

    Jeder kann die Energiewende aktiv vorantreiben

    Steigende Energiepreise und der Faktor Nachhaltigkeit machen den Traum vom Strom vom eigenen Dach für immer mehr Eigentümer attraktiv. Kein Wunder, denn langfristig rechnet sich die Nutzung der Sonneneinstrahlung. Mittlerweile ist die Installation dank effizienter Photovoltaiktechnik nicht mehr nur auf Dächern mit Südausrichtung und optimaler Neigung rentabel.

    Die meisten Anlagen spielen ihre Anschaffungskosten durch die Energiekostenersparnis bereits nach etwa 10 bis 15 Jahren wieder ein. Um der Energiewende zusätzlichen Schub zu verleihen und Photovoltaik auf dem Dach für immer mehr Menschen leistbar zu machen, haben Bund und Länder ihre Fördertöpfe gut gefüllt. Mit einer solchen Förderung rechnet sich der Solarstrom sogar noch schneller.

    Was förderte das Land Schleswig-Holstein?

    Das Land Schleswig-Holstein nimmt in Sachen Photovoltaik-Förderung für Privathaushalte nicht die sinnbildliche Gießkanne in die Hand, sondern fördert (wenn überhaupt) sehr zielgerichtet. Dabei fokussierte sich das Bundesland stark auf das drängendste Problem des Solarstroms: die effiziente Speicherung.

    Nur das Speichern durch einen hochwertigen Hausakku ermöglicht Haushalten auch im hohen Norden eine größtmögliche Energieautarkie, um auch nachts oder bei bedecktem Wetter möglichst wenig Strom aus dem Netz zu hohen Kosten beziehen zu müssen. Während die Kosten für Solarmodule in den vergangenen Jahren bereits massiv gesunken sind, ist die sogenannte Hausbatterie momentan ein erheblicher Kostenfaktor.

    Zwar sinken auch hier allmählich die Preise, jedoch merklich langsamer, da der Bedarf an Speicherzellen quer durch die Bank von Kleingeräten bis Kraftfahrzeugen steigt. Dementsprechend förderte das Land u.a. die Installation von Stromspeichern. Ebenfalls gefördert wurden die Anschaffung von Photovoltaik-Balkonanlagen sowie die Errichtung von E-Ladestationen.

    Batteriespeicher

    Batteriespeicher spielen eine wichtige Rolle bei der Nutzung von Photovoltaik-Anlagen, da sie es ermöglichen, den erzeugten Strom effizient zu speichern und bei Bedarf abzurufen. In Schleswig-Holstein gibt es Förderprogramme, die den Einsatz von Batteriespeichern in Kombination mit Photovoltaik-Anlagen unterstützen. Diese Förderungen zielen darauf ab, die Nutzung von erneuerbaren Energien weiter zu fördern und den Anteil von Solarstrom am Energiemix des Bundeslandes zu erhöhen.

    In Lübeck werden beispielsweise Batteriespeicher im Rahmen der Photovoltaik-Förderung durch das Programm “Lübeck fördert Solar” unterstützt. Dieses Programm bietet Zuschüsse für den Einbau von Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeichern, um den Eigenverbrauch von Solarstrom zu erhöhen und die Netzstabilität zu verbessern.

    In Kiel hingegen gibt es das Programm “Kiel Solar“, welches ebenfalls die Installation von Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeichern fördert. Die Stadt Kiel legt dabei besonderen Wert auf die Integration von erneuerbaren Energien in das städtische Energiekonzept und möchte den Anteil der Photovoltaik an der Stromerzeugung kontinuierlich ausbauen.

    Mehr zur Förderung von Batteriespeichern in Schleswig-Holstein.

    Stromspeicher

    Stromspeicher sind ein weiterer zentraler Baustein für die erfolgreiche Nutzung von Photovoltaik-Anlagen. Durch die Speicherung des erzeugten Stroms können Schwankungen im Erzeugungsprofil ausgeglichen und eine kontinuierliche Versorgung mit Solarstrom gewährleistet werden. In Schleswig-Holstein gibt es verschiedene Förderprogramme, die den Einbau von Stromspeichern unterstützen.

    Sowohl in Lübeck als auch in Kiel werden Stromspeicher im Rahmen der oben genannten Programme “Lübeck fördert Solar” und “Kiel Solar” gefördert. Dabei werden Zuschüsse für die Anschaffung und Installation von Stromspeichern gewährt, um den Eigenverbrauch von Solarstrom zu erhöhen und die Unabhängigkeit von externen Stromversorgern zu fördern.

    Was bei der Förderung durch das Land Schleswig-Holstein beachtet werden muss

    Grundvoraussetzung, um die Förderung zu erhalten, war, dass die Batteriespeicher in Kombination mit einer Anlage stehen, die nach dem 01.01.2021 in Betrieb genommen wurde. Darüber hinaus musste der Förderantrag gestellt werden, bevor die Anlage gekauft und die Installation in Angriff genommen wurde. Andernfalls bestand kein Anspruch auf den Erhalt von Mitteln.

    Wer von den Fördermaßnahmen des Landes Schleswig-Holstein profitieren wollte, musste online einen Förderantrag stellen.

    Gesetzesänderungen für Photovoltaikanlagen auf Bundesebene ab 01.01.2023

    Nachdem der Deutsche Bundestag bereits im Dezember Änderungen des Jahressteuergesetzes 2022 beschlossen hat, die ab dem 1. Januar 2023 greifen, haben sich mehrere positive Veränderungen und Vereinfachungen für Bürger ergeben, die eine Photovoltaikanlage besitzen oder anschaffen wollen.

    Die wichtigsten Änderungen:

    • Wegfall der Umsatzsteuer beim Neukauf, Austausch oder Erweiterung einer PV-Anlage (Steuerinfos siehe: „Photovoltaik & Steuern“)
    • Wegfall der Leistungsbegrenzung
    • Steuerbefreiung für Erträge aus der Stromeinspeisung
    • Höhere Einspeisevergütung bei der Einspeisung ins öffentliche Stromnetz

    Zeitgleich verlängert das Bundesland Schleswig-Holstein das bestehende Förderprogramm, ebenfalls ab Januar 2023, wie das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur bereits im Oktober 2022 auf seiner Webseite bekannt gab.

    Schleswig-Holstein verlängert das Förderprogramm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“

    Ziel des Programms ist die preiswerte Wärmeversorgung der Privathaushalte. Dafür stehen 75 Millionen Euro Fördervolumen zur Verfügung. Antragsberechtigt sind alle natürlichen Personen, die ihren Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein haben.

    Gefördert werden unterschiedliche Maßnahmen in mehreren Phasen:

    Januar 2023: Erneuerbare Energien im Wärmebereich

    • elektrisch betriebene Wärmepumpen (in Höhe von 2.000 Euro)
    • Anschluss an ein Wärmenetz (in Höhe von 500 Euro)
    • Solarthermieanlagen und
    • Biomasseheizungsanlagen (beide in Höhe von 900 Euro)
    • Steckerfertige PV-Balkonanlagen mit einer Mindestleistung des Wechselrichters von 250 Watt und einer Höchstleistung von 600 Watt (Förderhöhe 200 Euro)

    Mitte 2023: Batteriespeicher und Wallbox

    Batteriespeicher können mit 750 Euro gefördert werden. Eine Wallbox muss unterschiedliche Bedingungen erfüllen wie beispielsweise die Installation an einer öffentlich nicht zugänglichen Ladeinfrastruktur und an Stellplätzen bestehender Wohneinheiten (mind. 3) innerhalb des Bundeslandes. Die Anträge können online abgewickelt werden.

    Eine Antragstellung für PV-Balkonanlagen, Ladestationen und Batteriespeicher ist derzeit noch nicht möglich. Der nächste Antragszeitraum hierfür wird an dieser Stelle rechtzeitig im Vorfeld bekannt gegeben.

    Spezielle Förderprogramme in einzelnen Kommunen

    Neben der Landesförderung für den Ausbau der Photovoltaik bieten einzelne Städte und Kommunen in Schleswig-Holstein ergänzend eigene Förderprogramme an. Ein typisches Beispiel die Landeshauptstadt Kiel.

    Hier hat sich die Regierung erst im Februar 2022 auf eine eigene Förderrichtlinie für Photovoltaik- und Solarthermieanlagen geeinigt. Ziel des Förderprogramms ist es, die den Output der Solarenergie in der Stadt bis ins Jahr 2035 von derzeit 14 Megawatt (MW) auf 50 Megawatt zu erhöhen.

    Das entspricht rund 438.000.000 Kilowattstunden (kWh), mit denen sich ca. 175.000 Zweipersonenhaushalte mit einem Jahresverbrauch von rund 2.500 kWh versorgen ließen. Jährlich stellt die Stadt sowohl Bürgern als auch Unternehmen einen Fördertopf mit 300.000 Euro Fördermitteln bereit. Zu den förderfähigen Leistungen zählen dabei u.a.:

    • Voruntersuchungen zur Eignung von Dachflächen
    • Begleitende Maßnahmen wie z.B. Gerüstbau, Installation von Messtechnik etc.
    • Installation bei Ein- und Mehrfamilienhäusern
    • Installation auf Freiflächen und Nicht-Wohngebäuden
    • Mieterstromanlagen
    • Innovationsbonus für innovative Anlagen (z.B. Fassadenphotovoltaik, dachintegrierte Anlagen)
    • Anschlusskosten für steckerfertige Photovoltaikanlagen
    • Umrüstung von „einspeisenden Anlagen“ auf Eigenversorgung mit Stromspeicher
    • Installation von Solarthermieanlagen

    Förderanträge können seit dem 1. April 2022 gestellt werden. Der „Förderantrag Photovoltaik und Solarthermie-Anlagen“ ist als pdf zum Download auf der Webseite der Stadt erhältlich.

    Hinweis: Die Landeshauptstadt Kiel ist lediglich ein Beispiel für eines der zahlreichen kommunalen Förderprogramme im Land Schleswig-Holstein. Sich im Internet auf die Suche nach Förderprogramen auf Landkreis-, Verbandsgemeinde- oder Wohnortebene zu machen, kann sich also lohnen.

    Bis zu 5000€ Photovoltaik-Förderung in der Gemeinde Gettorf

    Weitere Möglichkeiten zur Photovoltaik-Förderung über die KfW

    Ein wichtiger Baustein der Photovoltaik-Förderung sind die Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Diese Programme sind nicht abhängig vom Wohnsitz, sondern bundesweit verfügbar. Die KfW-Förderung untergliedert sich in drei Programme, die jeweils auf unterschiedliche Anlagenarten bzw. Konzepte abzielen.

    • KfW Programm 270: Dieses Programm fördert u.a. Photovoltaikanlagen auf Dächern, an Fassaden sowie auf Freiflächen inkl. der Kosten für Planung, Installation und Projektierung. Hierbei handelt es sich um einen zinsgünstigen Kredit ab 4,09 Prozent effektivem Jahreszins. Das Programm ist für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme sowie für Netze und Speicher insgesamt gedacht und daher nicht nur für Photovoltaik, sondern auch Wasser, Wind oder Biogas interessant. Nutznießer sind sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Hier gibt es ein Merkblatt zu KfW 270.
    • KfW Programm 261: Eine weitere Möglichkeit, die Photovoltaikanlage günstiger zu bekommen, ist der Wohngebäude-Kredit der KfW für ein Effizienzhaus. Der Förderkredit ab 0,52% effektivem Jahreszins ist für die Sanierung, den Neubau oder Kauf gedacht. Wer also einen Neubau plant, kann sich einen Kredit in Höhe von bis zu 150.000 Euro (pro Wohneinheit für ein Effizienzhaus) sichern. Hinzu kommt ein Tilgungszuschuss zwischen 5 und 45 Prozent. Achtung: diese Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel, daher besteht kein Rechtsanspruch darauf.
    • KfW-Programm 461: Dieses Programm für die energieeffiziente Sanierung von Haus und Wohnung wurde leider eingestellt und kann nicht neu beantragt werden. Als Alternative ist das KfW Programm 261 zu prüfen.

    Für den Erhalt der KfW-Förderprogramme ist ebenso wie für die Fördermittel des Landes Schleswig-Holstein ein Antragsverfahren vor der Umsetzung der Maßnahme notwendig.

    Hinweis: Das KfW-Programm „275 – Erneuerbare Energien – Speicher“, das vielerorts noch als aktiv angegeben wird, ist Ende 2018 eingestellt worden. Das Programm war eingerichtet worden, um die Anschaffung von PV-Batteriespeichern zu fördern.

    Förderungsleistungen kombinieren und die Energiewende vorantreiben

    Jedes Förderprogramm, das für Bürgerinnen und Bürger aus Schleswig-Holstein zur Finanzierung einer modernen Photovoltaik-Anlage verfügbar ist, ist ein gutes Programm. Wer jedoch besonders clever ist, kombiniert mehrere Fördermöglichkeiten und holt so das Maximum aus den Förderprogrammen des Landes, der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau sowie weiterer kommunaler Programme.

    Gerade im Anblick der sich derzeit bietenden Herausforderungen stehen die Chancen nicht schlecht, dass in naher Zukunft auch weitere Programme zur Photovoltaikförderung aufgelegt werden. Die Zeichen für eine Beschleunigung der Energiewende durch die Leistbarkeit von PV-Anlagen auch bei kleinerem Geldbeutel stehen also gut.

    Hinweis:
    Dieser Beitrag wurde Anfang 2023 veröffentlicht und wird seither aktuell gehalten. Wir übernehme keinerlei Verantwortung über die Aktualität der Angaben.

    Tipp: Aktuelle Fördermöglichkeiten der KfW sowie der Bundesländer sind tagesaktuell bei den Landesförderinstituten der jeweiligen Bundesländer zu erfragen oder über die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz abzurufen. Hier sind derzeit (Stand 08.01.2023) noch keine aktuellen Förderprogramme für die Photovoltaikförderung in Schleswig-Holstein gelistet.

    Fragen in Kürze geklärt

    Wie kann man die Energiewende aktiv vorantreiben und welche Vorteile bietet die Nutzung von Photovoltaik-Anlagen?

    Die Energiewende kann aktiv vorangetrieben werden, indem man sich für die Installation einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach seines Privathauses oder Firmengebäudes entscheidet. Diese ermöglichen eine unabhängige, günstige und nachhaltige Energieversorgung. Langfristig rechnet sich die Nutzung der Sonneneinstrahlung und dank effizienter Photovoltaiktechnik sind Anlagen auch auf Dächern mit weniger optimaler Ausrichtung und Neigung rentabel. Die Anlagen amortisieren ihre Anschaffungskosten in der Regel innerhalb von 10 bis 15 Jahren durch Energiekosteneinsparungen.

    Welche Förderungen gibt es für Photovoltaik-Anlagen in Schleswig-Holstein?

    In Schleswig-Holstein förderte das Land die Installation von Stromspeichern, die Anschaffung von Photovoltaik-Balkonanlagen und die Errichtung von E-Ladestationen. Die Förderung war an bestimmte Bedingungen geknüpft, wie zum Beispiel, dass die Batteriespeicher in Kombination mit einer Anlage stehen, die nach dem 01.01.2021 in Betrieb genommen wurde. Der Förderantrag musste gestellt werden, bevor die Anlage gekauft und die Installation in Angriff genommen wurde.

    Wie kann man die Fördermaßnahmen des Landes Schleswig-Holstein beantragen?

    Um von den Fördermaßnahmen des Landes Schleswig-Holstein zu profitieren, musste man online einen Förderantrag stellen. Informationen zu den aktuellen Förderprogrammen in Schleswig-Holstein sind bei den Landesförderinstituten der jeweiligen Bundesländer oder über die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz abzurufen.

    Was hat sich bei den Gesetzesänderungen für Photovoltaikanlagen auf Bundesebene ab dem 01.01.2023 geändert?

    Einige wichtige Änderungen sind der Wegfall der Umsatzsteuer beim Neukauf, Austausch oder Erweiterung einer PV-Anlage, der Wegfall der Leistungsbegrenzung, die Steuerbefreiung für Erträge aus der Stromeinspeisung und eine höhere Einspeisevergütung bei der Einspeisung ins öffentliche Stromnetz.

    Wie können verschiedene Förderungsleistungen kombiniert werden?

    Um das Maximum aus den Förderprogrammen herauszuholen, ist es ratsam, mehrere Fördermöglichkeiten miteinander zu kombinieren. Dazu zählen Programme des Landes, der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie weitere kommunale Programme. Die KfW-Förderung untergliedert sich in drei Programme: KfW Programm 270, KfW Programm 261 und das eingestellte KfW-Programm 461. Die jeweiligen Programme bieten unterschiedliche Anreize und Kreditmöglichkeiten für Photovoltaik-Anlagen.

    Carsten Steffen
    Autor: Carsten Steffen
    Carsten Steffen, Gründer von photovoltaik.sh, bringt sein tiefes Verständnis für Photovoltaik und seine Begeisterung für erneuerbare Energien ein, um Kunden in Schleswig-Holstein seit 2021 schneller und kostengünstiger zu ihrer eigenen Photovoltaikanlage zu verhelfen. Ermöglicht wird das Dank der Zusammenarbeit mit lokalen Solarteuren. Regelmäßige Schulungen runden unsere Expertise ab. Mit der Gründung von photovoltaik.sh sind wir Ihr vertrauenswürdigen Partner für alle, die ihren Stromverbrauch nachhaltig gestalten möchten.
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