Einspeisevergütung – EEG 2023

Autor: SH Photovoltaik

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Die Erzeugung von umweltfreundlichem und nachhaltigem Strom anhand von Photovoltaikanlagen war und ist im Vergleich zu herkömmlichen Methoden, welche fossile Brennstoffe verbrennen, in der Herstellung und dem Betrieb teurer. Damit diese Technologie wettbewerbsfähig ist, wird diese durch staatlich festgelegte Vergütungen unterstützt. Durch immer höhere Effizienz, niedrigere Preise durch Konkurrenz auf dem freien Markt sowie höhere Anfrage durch ein besseres Umweltverständnis befindet sich die festgelegte Vergütung in einer stetigen Degression.

Einspeisevergütung Tabelle 2023

DatumArt der EinspeisungVergütungsartbis 10 kWpbis 40 kWpbis 100 kWp
01.12.2023 bis 31.12.2023TeileinspeisungEinspeisevergütung8,2 ct./kWh7,1 ct./kWh5,8 ct./kWh
01.12.2023 bis 31.12.2023TeileinspeisungMarktprämienmodell8,6 ct./kWh7,5 ct./kWh6,2 ct./kWh
01.12.2023 bis 31.12.2023VolleinspeisungEinspeisevergütung13,0 ct./kWh10,9 ct./kWh10,9 ct./kWh
01.12.2023 bis 31.12.2023VolleinspeisungMarktprämienmodell13,4 ct./kWh11,3 ct./kWh11,3 ct./kWh

Bundestag und Bundesrat haben das EEG 2023 verabschiedet, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern. Die wichtigsten Änderungen des Gesetzes betreffen insbesondere die Photovoltaik und deren Auswirkungen auf Anlagenbesitzer.

Photovoltaikanlagen erhalten durch das EEG 2023 ein „herausragendes öffentliches Interesse“. Dies soll die Inbetriebnahme von Solaranlagen vereinfachen und ihre Bedeutung in rechtlichen Auseinandersetzungen unterstreichen. Die neuen Ziele sehen vor, dass bis 2030 80 % des Stroms aus erneuerbaren Energien stammen sollen. Dementsprechend werden die Zubauziele für Solaranlagen in Deutschland erhöht.

Das Gesetz plant einen Ausbau der Solarenergie auf 22 Gigawatt pro Jahr, mit einem Ziel von 215 Gigawatt Solarleistung bis 2030. Ähnliche Anpassungen gelten auch für die Windenergie, deren Ausbaurate ebenfalls angehoben wird.

Mit dem EEG 2023 werden ambitionierte Ausbauziele verfolgt, um die Einspeisevergütung zu stabilisieren und die Nutzung von Solarstrom attraktiver zu gestalten. Die Degression der Einspeisevergütung wird bis 2024 ausgesetzt, danach sinkt sie halbjährlich um 1 %. Bei Volleinspeisung ist die Vergütung höher als bei Überschusseinspeisung, was für Anlagenbetreiber mit ausreichend Platz besonders interessant sein kann.

Die 70-Prozent-Regelung für Photovoltaikanlagen entfällt ab Januar 2023, wodurch die Netzeinspeisung nicht mehr auf 70 % der Nennleistung begrenzt ist. Zudem wird die EEG-Umlage vollständig abgeschafft, um Haushalte und Unternehmen finanziell zu entlasten.

Steuerliche Vorteile ergeben sich ebenfalls durch das EEG 2023, da Photovoltaikanlagen bis 30 kWp von der Einkommens- und Gewerbesteuer befreit werden. Dies erleichtert die Inbetriebnahme und den Netzanschluss kleinerer Solaranlagen. Die 100-kW-Grenze für Mieterstromanlagen wird aufgehoben, sodass auch größere Anlagen einfacher in Mietobjekte integriert werden können.

Das EEG 2023 ist ein bedeutender Schritt, um den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben und dem Klimawandel entgegenzuwirken. Nutzen Sie die Vorteile des Gesetzes für Ihre persönliche Energiewende und planen Sie gemeinsam mit Experten eine maßgeschneiderte Photovoltaikanlage, die den gesetzlichen Rahmenbedingungen entspricht.

Beispielrechnung zur EEG

Beispiel Selbstverbrauch: Angenommen, es gibt eine 15 kWp-Solaranlage, die den erzeugten Strom selbst verbraucht. Für die ersten 10 kWp beträgt die Vergütung 8,2 Cent pro kWh, während für die restlichen 5 kWp 7,1 Cent pro kWh gezahlt werden. Im Durchschnitt ergibt das eine Vergütung von 7,8 Cent pro Kilowattstunde.

Anlagen, die den gesamten erzeugten Strom einspeisen, erhalten eine höhere Vergütung. Um diese höhere Vergütung zu erhalten, muss die Anlage vor Inbetriebnahme als reine Einspeiseanlage beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden. Um auch in den folgenden Jahren von den höheren Vergütungssätzen für Volleinspeisung zu profitieren, muss dies spätestens bis zum 1. Dezember des Vorjahres erneut beim Netzbetreiber gemeldet werden.

Für die Volleinspeisung kann mit folgender fester Einspeisevergütung gerechnet werden:

Anlagen bis 10 kWp erhalten 13,0 Cent pro kWh. Wenn die Anlage größer ist, wird der Anlagenteil über 10 kWp mit 10,9 Cent pro kWp vergütet.

Beispiel Volleinspeisung: Eine 15 kWp-Solaranlage, die den gesamten erzeugten Strom einspeist, erhält für die ersten 10 kWp 13,0 Cent pro kWh und für die verbleibenden 5 kWp 10,9 Cent pro kWh. Das ergibt im Durchschnitt eine Vergütung von 12,3 Cent pro Kilowattstunde.

Funktionsprinzip der Einspeisevergütung

Bei Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage wird dem Betreiber je nach Klassifizierung der Anlagengröße über einen Zeitraum von 20 Jahren plus dem Jahr der Inbetriebnahme eine feste Vergütung für jede in das öffentliche Versorgungsnetz eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom garantiert.
Die Höhe der Vergütung ist auf den Satz festgelegt, welcher in dem jeweiligen Monat der Inbetriebnahme gemäß dem EEG gilt. Ebenfalls sind öffentliche Netzbetreiber dazu verpflichtet, jede erzeugte Kilowattstunde zu dem festgelegten Preis abzunehmen.

Klassifizierung von Photovoltaikanlagen

Die Klassifizierung von Photovoltaikanlagen gemäß dem EEG erfolgt anhand der Nennleistung der Anlage in kWp sowie dem Anlagentyp. Folgende Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen besteht im Januar 2022:

  • Wohngebäude, Lärmschutzwände und Gebäude (§ 48 Abs. 2 EEG)
    • bis 10 kWp Nennleistung – 6,83 Cent
    • 10 bis 40 kWp Nennleistung – 6,63 Cent
    • 40 bis 100 kWp Nennleistung – 5,19 Cent
  • sonstige Anlagen (§ 48 Abs. 1 EEG) – 4,67 Cent

Vor- und Nachteile Einspeisevergütung

Durch eine langfristige Planungssicherheit für etwaige Betreiber ist die Anzahl an privat betriebenen Solaranlagen enorm gestiegen. Somit hat sich die Technologie der Photovoltaik begleitenden durch Preissenkungen flächendeckend durchgesetzt und sich zur führenden erneuerbaren Energieherstellung gerade im privaten Bereich entwickelt.
Durch diesen immer größer werdenden Anteil an Solarenergie sind jedoch die Einspeisevergütungen extrem gesunken, währenddessen Strompreise aus dem öffentlichen Versorgungsnetz drastisch gestiegen sind.

Durch diese immer größerer werdende Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben hat sich die Wichtigkeit von einem hohen Maß an Eigenverbrauch klar etabliert und setzt sich immer weiter durch. Photovoltaikanlagen gepaart mit Stromspeichern werden zwangsläufig den Markt erobern.

Abseits von physischen Stromspeichern vor Ort sind sogenannte virtuelle Stromspeicher, wie etwa die SENEC.cloud, eine echte Alternative zur herkömmlichen Stromeinspeisung. Durch virtuelle Stromspeicher werden eigens produzierte Strommengen temporär extern eingespeichert, damit sie zum gleichen Preis an einem späteren Zeitpunkt wiederverwendet werden können.

Übersicht der Einspeisevergütungen für Photovoltaik-Anlagen in Deutschland

Größe der AnlageEinspeisevergütung (ct/kWh)Bemerkungen
Bis 10 kWp10,00Für Aufdachanlagen und Freiflächenanlagen; Degression von 1,4% pro Quartal
10 kWp – 40 kWp8,50Für Aufdachanlagen und Freiflächenanlagen; Degression von 1,4% pro Quartal
40 kWp – 100 kWp7,50Für Aufdachanlagen und Freiflächenanlagen; Degression von 1,4% pro Quartal
100 kWp – 500 kWp6,00Für Aufdachanlagen und Freiflächenanlagen; Degression von 1,4% pro Quartal; Ausschreibungen ab 300 kWp
500 kWp – 750 kWp4,50Für Freiflächenanlagen; Degression von 1,4% pro Quartal; Ausschreibungen ab 300 kWp
Über 750 kWpKeine feste Einspeisevergütung; Teilnahme an Ausschreibungen obligatorisch
EigenverbrauchsanlagenKeine Einspeisevergütung; Steuerliche Vorteile und Unabhängigkeit von Strompreisen möglich
Mieterstrommodelle3,79Für Wohngebäude mit mehreren Wohneinheiten; Anreiz für Mieter, lokal produzierten Solarstrom zu nutzen

Bitte beachten Sie, dass diese Tabelle eine allgemeine Übersicht bietet und je nach aktueller Gesetzgebung und Marktlage Änderungen unterliegen kann. Es wird empfohlen, die aktuellen Tarife und Regelungen bei der zuständigen Behörde oder einem Fachberater zu erfragen.

Häufige Fragen zum Thema Einspeisevergütung

Was ist die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung ist eine finanzielle Unterstützung, die Betreiber von Photovoltaik-Anlagen erhalten, wenn sie den erzeugten Solarstrom ins öffentliche Netz einspeisen. Sie dient als Anreiz, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern und die Energiewende voranzutreiben.

Wie wird die Höhe der Einspeisevergütung berechnet?

Die Höhe der Einspeisevergütung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Größe der Anlage, dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme und den aktuellen gesetzlichen Regelungen. In Deutschland erfolgt die Vergütung auf Basis von festgelegten Cent-Beträgen pro Kilowattstunde (ct/kWh), die quartalsweise degressiv angepasst werden.

Wie lange erhalte ich die Einspeisevergütung?

In Deutschland wird die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen in der Regel über einen Zeitraum von 20 Jahren gewährt. Die Vergütung beginnt mit dem Datum der Inbetriebnahme der Anlage und endet nach 20 Jahren zuzüglich des verbleibenden Jahres.

Gibt es eine Obergrenze für die Einspeisevergütung?

Ja, es gibt eine Obergrenze für die Einspeisevergütung. Photovoltaik-Anlagen über 750 kWp sind in Deutschland von der festen Einspeisevergütung ausgeschlossen. Stattdessen müssen sie an Ausschreibungen teilnehmen, um eine marktorientierte Vergütung zu erhalten.

Was ist der Unterschied zwischen Eigenverbrauch und Einspeisevergütung?

Bei Eigenverbrauch wird der erzeugte Solarstrom direkt vor Ort verbraucht, beispielsweise in einem Wohngebäude oder einem Unternehmen. Die Einspeisevergütung bezieht sich hingegen auf den Solarstrom, der ins öffentliche Netz eingespeist wird. Während Eigenverbrauch steuerliche Vorteile und Unabhängigkeit von Strompreisen bieten kann, erhalten Anlagenbetreiber für eingespeisten Strom die festgelegte Einspeisevergütung.

Was sind Mieterstrommodelle und wie funktioniert die Einspeisevergütung in diesem Kontext?

Mieterstrommodelle ermöglichen es Mietern in Wohngebäuden mit mehreren Wohneinheiten, lokal produzierten Solarstrom zu nutzen und von einer reduzierten Stromrechnung zu profitieren. In diesem Kontext erhalten Anlagenbetreiber eine geringere Einspeisevergütung, da sie bereits von den Mieteinnahmen durch den verkauften Strom profitieren.

SH Photovoltaik
SH Photovoltaik ist ein renommierter Photovoltaikanbieter in Schleswig-Holstein mit Standorten in der gesamten Region. Unser Expertenteam bietet aktuelle Informationen und praktische Ratschläge zur Solartechnologie, Installation und Wartung. Für Fragen und Anliegen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns, um gemeinsam eine nachhaltigere Zukunft zu gestalten.