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Nulleinspeisung zugelassen: Die Zukunft der dezentralen Energieproduktion

Nulleinspeisung bei Photovoltaikanlagen ermöglicht den Eigenverbrauch des erzeugten Stroms ohne Netzeinspeisung, erfordert aber einen Speicher. Obwohl die Netzeinspeisung grundsätzlich vorgesehen ist, kann die Nulleinspeisung unter bestimmten Voraussetzungen und mit regionaler Genehmigung umgesetzt werden. Förderungen sind auch bei Nulleinspeisung möglich, aber an bestimmte Bedingungen geknüpft. Vorteile sind Unabhängigkeit und Kostenersparnis, Nachteile sind höhere Investitions- und Wartungskosten. Technische Anpassungen und eventuelle Registrierungen sind zu beachten. Bei Null- oder Niedrigverbrauch können Probleme mit Grundversorgungsverträgen auftreten, wobei rechtliche Rahmenbedingungen und mögliche Kündigungsmöglichkeiten zu beachten sind.
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    Zusammenfassung

    Nulleinspeisung bei Photovoltaikanlagen ist für viele Hausbesitzer eine attraktive Option zur Senkung der Energiekosten und zur Nutzung erneuerbarer Energien. Doch ist diese Betriebsweise überhaupt erlaubt, wenn man eine Förderung für die Installation einer PV-Anlage erhalten möchte? In diesem Artikel gehen wir auf die wichtigsten Aspekte der Nulleinspeisung ein und klären, was es dabei zu beachten gibt.

    Was bedeutet Nulleinspeisung?

    Unter Nulleinspeisung versteht man den Betrieb einer Photovoltaikanlage ohne jegliche Netzeinspeisung. Das heißt, der produzierte Strom wird ausschließlich für den Eigenverbrauch genutzt und nicht in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Technisch wird das mit einer Regelung erreicht, die den Wechselrichter drosselt, sobald Strom ins Netz fließen würde. Ein Batteriespeicher ist dafür nicht nötig, verringert aber die Strommenge, die abgeregelt wird.

    Ist Nulleinspeisung erlaubt?

    Ja, Nulleinspeisung ist zulässig. Die Anlage muss trotzdem beim Netzbetreiber angemeldet und binnen eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister registriert werden. Der Wechselrichter wird so geregelt, dass kein Strom ins Netz fließt; eine Einspeisevergütung gibt es dann nicht.

    Ebenso erlaubt ist der Normalfall, die Einspeisung ins Netz: Sie wird nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet. Damit das Netz stabil bleibt, gelten für alle Anlagen technische Anforderungen des Netzbetreibers. Für Neuanlagen mit Einspeisevergütung ist die Einspeiseleistung seit dem Solarspitzengesetz (Februar 2025) bis zum Einbau eines intelligenten Messsystems zudem auf 60 % der installierten Leistung begrenzt.

    Wie die Nulleinspeisung technisch umgesetzt und nachgewiesen wird, stimmen Fachbetrieb und Netzbetreiber bei der Anmeldung ab. Wir empfehlen in der Regel die Einspeisung ins Netz, um die Wirtschaftlichkeit der Anlage zu maximieren: Abgeregelter Strom ist verloren, eingespeister Strom bringt zumindest die Einspeisevergütung.

    Förderung bei Nulleinspeisung

    Die zentrale Förderung für PV-Anlagen in Deutschland ist die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Sie wird nur für Strom gezahlt, der ins Netz eingespeist wird; bei Nulleinspeisung entfällt sie also. Unabhängig von der Betriebsweise gilt dagegen der Nullsteuersatz: Für Anlagen auf oder nahe Wohngebäuden fällt seit 2023 keine Umsatzsteuer auf Module, wesentliche Komponenten und Speicher an. Registrieren müssen Sie die Anlage in jedem Fall binnen eines Monats im Marktstammdatenregister (MaStR).

    Vor- und Nachteile der Nulleinspeisung

    Die Nulleinspeisung hat sowohl Vor- als auch Nachteile. Ein Vorteil: Sie ist eine Lösung, wenn eine Einspeisung nicht gewünscht oder nicht möglich ist. Für selbst verbrauchten Solarstrom müssen Sie keinen Netzstrom kaufen; das gilt allerdings genauso bei einer Anlage mit Einspeisung. Nachteilig ist, dass Überschüsse abgeregelt werden und verloren gehen, und die Einspeisevergütung entfällt. Ein Batteriespeicher verringert die abgeregelte Menge, erhöht aber die Investitionskosten und kann durch Wartung und Pflege zusätzliche Kosten verursachen.

    Anmeldung der Nulleinspeisung

    Auch eine Anlage mit Nulleinspeisung wird beim Netzbetreiber angemeldet und binnen eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister registriert. Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedingungen Ihres Netzbetreibers. Technisch braucht es eine Regelung, die die Einspeisung verhindert, zum Beispiel einen Nulleinspeiseregler, der den Wechselrichter drosselt. Ein Batteriespeicher ist keine Voraussetzung.

    Unzulässige Abrechnung von Nullverbrauch und Marginalverbrauch bei PV-Anlagen

    Im Kontext des Artikels von sfv.de wird ein häufiges Problem für Betreiber von Photovoltaikanlagen thematisiert: Sie werden oft vom Grundversorger in der Grundversorgung gelistet, obwohl ihr Verbrauch minimal oder nicht vorhanden ist, was zu ungerechtfertigten Kosten führt. Die folgende Zusammenfassung gibt den Stand bei Veröffentlichung dieses Beitrags (2023) wieder; prüfen Sie vor einer Kündigung oder Zahlungsverweigerung die aktuelle Rechtslage.

    1. Nullverbrauch: Wenn Photovoltaikanlagen keinen Strom verbrauchen, ist ein Grundversorgungsvertrag rechtlich nicht begründet. Verschiedene Gerichte und die Clearingstelle EEG haben dies bestätigt. In solchen Fällen sollten Zahlungsaufforderungen mit Musterschreiben A zurückgewiesen werden, ohne sie zu ignorieren, um rechtliche Anerkennung der Forderungen zu vermeiden.
    2. Geringverbrauch:
      a) Rechtslage: Bei geringem, aber messbarem Verbrauch behandelt das Gesetz Betreiber von EE-Anlagen wie normale Letztverbraucher, ohne Ausnahmen oder Bagatellgrenzen. Gerichtsverfahren gegen Grundversorger in solchen Fällen waren bisher nicht erfolgreich. Bei Nichtzahlung riskieren Anlagenbetreiber eine gerichtliche Verurteilung zur Zahlung. Eine Zahlung unter Vorbehalt mit Musterschreiben B wird empfohlen, um eventuelle Rückforderungen offen zu halten.
      b) Kündigung des Grundversorgungsvertrags: Wenn sich der Zähler selten bewegt, kann eine Kündigung des Grundversorgungsvertrags sinnvoll sein. Die Kündigung ist mit einer Frist von zwei Wochen möglich und sollte in Textform erfolgen. Musterschreiben C kann hierfür genutzt werden. Nach der Kündigung entstehen keine neuen Ansprüche, solange keine erneute Stromentnahme erfolgt.

    Häufige Fragen zu ist Nulleinspeisung erlaubt

    Was ist Nulleinspeisung?

    Unter Nulleinspeisung versteht man den Betrieb einer Photovoltaikanlage ohne jegliche Netzeinspeisung und ausschließlich für den Eigenverbrauch.

    Benötigt man für die Nulleinspeisung eine spezielle Genehmigung?

    Eine Genehmigung im engeren Sinn nicht. Die Anlage muss aber beim Netzbetreiber angemeldet und binnen eines Monats im Marktstammdatenregister registriert werden.

    Welche Vorteile hat die Nulleinspeisung?

    Die Nulleinspeisung ist eine Lösung, wenn eine Einspeisung nicht gewünscht oder nicht möglich ist. Selbst verbrauchter Solarstrom spart Netzstrom; das gilt allerdings auch bei Anlagen mit Einspeisung.

    Was sind die Nachteile der Nulleinspeisung?

    Überschüsse werden abgeregelt und gehen verloren, eine Einspeisevergütung gibt es nicht. Wer die Verluste mit einem Speicher verringern will, hat höhere Investitionskosten und gegebenenfalls Wartungskosten.

    Gibt es eine Förderung für die Nulleinspeisung?

    Eine Einspeisevergütung gibt es bei Nulleinspeisung nicht, weil kein Strom eingespeist wird. Der Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer für Anlagen auf oder nahe Wohngebäuden gilt dagegen unabhängig von der Betriebsweise.

    Kann man die Nulleinspeisung auch ohne Speicher nutzen?

    Ja. Nulleinspeisung erreicht man mit einer Regelung, die den Wechselrichter drosselt, sobald Strom ins Netz fließen würde. Ein Speicher ist nicht nötig, verringert aber die abgeregelte Strommenge.

    Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Nulleinspeisung nutzen zu können?

    Die PV-Anlage muss nach den gültigen technischen Vorschriften installiert werden. Für die Nulleinspeisung braucht es eine Regelung, die die Leistung des Wechselrichters drosselt, sobald Strom ins Netz fließen würde. Die Umsetzung stimmt der Fachbetrieb mit dem Netzbetreiber ab.

    Carsten Steffen
    Autor: Carsten Steffen
    Carsten Steffen, Gründer von photovoltaik.sh, bringt sein tiefes Verständnis für Photovoltaik und seine Begeisterung für erneuerbare Energien ein, um Kunden in Schleswig-Holstein seit 2021 schneller und kostengünstiger zu ihrer eigenen Photovoltaikanlage zu verhelfen. Ermöglicht wird das dank der Zusammenarbeit mit lokalen Solarteuren. Regelmäßige Schulungen runden unsere Expertise ab. Mit der Gründung von photovoltaik.sh sind wir Ihr vertrauenswürdiger Partner für alle, die ihren Stromverbrauch nachhaltig gestalten möchten.
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