Fünfzehn führende Photovoltaik-Projektierer, darunter RWE, Enertrag, BayWa r.e., Belectric, Juwi und GP Joule, haben in einer gemeinsamen Erklärung gefordert, den gesetzlichen Höchstwert für Solar-Freiflächenausschreibungen von derzeit 5,90 ct/kWh auf mindestens 7,00 ct/kWh zu erhöhen. Die Forderung basiert auf einer detaillierten Kostenmodellierung der Prognos-BDEW-Studie, die zeigt, dass die kombinerten Effekte der EEG-Novelle 2027, des Netzpakets und der AgNes-Netzentgeltreform die Stromgestehungskosten (LCOE) von Freiflächen-PV um bis zu 30 % erhöhen. Bleibt der Höchstwert unverändert, drohen massive Unterzeichnungslücken und ein Ausbaustopp.
Hintergrund: Kostenentwicklung von Freiflächen-PV laut Prognos-BDEW-Studie
Die vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) beauftragte Prognos-Studie modelliert die Stromgestehungskosten für südausgerichtete Freiflächenanlagen wie folgt:
- Ausgangswert ohne geplante regulatorische Änderungen: 5,56 ct/kWh (2026)
- Modellierter Wert für Inbetriebnahme 2029: 7,22 ct/kWh (2026) – ein Anstieg von 30 % bzw. 1,66 ct/kWh
- Für ost-west-orientierte Anlagen wird ein prozentualer Anstieg von 26 % für das Jahr 2026 angegeben
Der Anstieg resultiert primär aus drei Kostentreibern:
- Kapazitätsbasierte Einspeiseentgelte (AgNes) von 4 – 7 Euro pro Kilowatt und Jahr ab 2029
- Eine entschädigungslose 70-prozent-Kappung der Anschlussleistung im neuen Netzpaket
- Der Redispatch-Vorbehalt (RDV) im EnWG-Netzpaket, der die vermarktbare Strommenge reduziert
Regulatorische Belastungen: EEG-Novelle 2027, Netzpaket und AgNes-Reform
Die EEG-Novelle 2027, das im Rahmen des Netzpakets beschlossene Leistungs- und Redispatch-Management sowie die geplante Allgemeine Netzentgeltsystematik (AgNes) wirken kumulativ auf die Wirtschaftlichkeit von Freiflächen-PV an:
- EEG-Novelle 2027 erhöht die Grundvergütung nicht, sondern lässt die Kosten aus Netz- und Kapazitätsentgelten vollständig auf die Betreiber durchschlagen.
- Netzpaket sieht eine 70-prozent-Kappung der Anschlussleistung vor, ohne Entschädigung, wodurch die verkaufbare Strommenge erheblich sinkt.
- Redispatch-Vorbehalt (RDV) verpflichtet Anlagenbetreiber, Netz-stabilisierende Leistungen zu erbringen, ohne dafür separate Vergütungen zu erhalten.
Zusätzlich führen zweiseitige Differenzverträge (CfDs) und immer häufigere Negativpreis-Phasen zu einem Wegfall von Marktmehrerlösen, sodass die üblichen finanziellen Puffer für Projekte verschwinden.
Auswirkungen der AgNes-Kapazitätsentgelte auf die Stromgestehungskosten
Der Entwurf der Bundesnetzagentur vom 6. August 2026 (GBK-25-01-1#3) legt fest, dass Erzeugungsanlagen ab 30 kW installierter Leistung ab dem 1. Januar 2029 ein kapazitätsbasiertes Einspeiseentgelt von 4 – 7 Euro pro Kilowatt und Jahr zahlen müssen. Bislang wurden Solarparks ausschließlich netzeinspeisungsseitig kostenfrei betrieben.
- Geplantes AgNes-Kapazitätsentgelt: 4-7 EUR/kW/Jahr (2026)
- Schwellenwert für Entgeltpflicht: 30 kW (2026)
Die Einführung dieses Entgelts erhöht die LCOE um etwa 1,3 – 1,5 ct/kWh – exakt die Differenz, die zwischen dem aktuellen Höchstwert (5,90 ct/kWh) und dem von der Studie modellierten Wert (7,22 ct/kWh) liegt.
Historische Entwicklung des EEG-Ausschreibungshöchstwerts
Der gesetzlich verankerte Höchstwert von 5,90 ct/kWh wurde durch die Bundesnetzagentur in den vergangenen Jahren mehrfach nach oben korrigiert:
- Festlegung für das Ausschreibungssegment 2025: 6,80 ct/kWh (Beschluss vom 19. Dezember 2024)
- Durchschnittlicher Zuschlagswert im ersten Segment (Juli 2025): 4,84 ct/kWh, Spanne bis 6,26 ct/kWh
Die aktuelle Forderung nach 7,00 ct/kWh liegt damit nicht außerhalb des bereits etablierten Korrekturspielraums der Bundesnetzagentur.
Forderungen der Projektierer und Vorschlag für einen gleitenden Höchstwert
Die Projektierer verlangen für die Ausschreibungen ab 2027 einen Mindesthöchstwert von 7,00 ct/kWh. Darüber hinaus schlagen sie einen gleitenden Höchstwert ab 2028 vor, der sich aus den durchschnittlichen Preisen der drei letzten Ausschreibungen errechnet, zuzüglich eines Puffer von acht Prozent, jedoch gedeckelt auf 7,00 ct/kWh.
- Basis: Durchschnitt der teuersten, noch zugelassenen Gebote
- Aufschlag: +8 %
- Deckel: 7,00 ct/kWh
Der Bundestag soll im November 2026 über die EEG-Novelle und das Netzpaket entscheiden, was die Dringlichkeit der Forderung unterstreicht.
Risiken und Gegenargumente
- Belastung des EEG-Kontos und des Bundeshaushalts: Ein höherer Höchstwert könnte die Förderausgaben des Bundes bei zweiseitigen CfDs erhöhen, falls die Börsenstrompreise durch PV-Spitzen dauerhaft niedrig bleiben.
- Verpuffen netzdienlicher Steuerungssignale: Werden die Mehrkosten durch die Ausschreibungsvergütung vollständig ausgeglichen, sinkt der Anreiz für hybride Solar-Speicher-Konzepte und für netzdienliche Projektierung.
FAQ zu den Kernfragen
Warum reicht der gesetzliche Höchstwert von 5,90 ct/kWh den Entwicklern nicht mehr aus?Das Zusammenspiel aus AgNes-Kapazitätsentgelten, entschädigungslosem Redispatch-Vorbehalt und häufigen Negativpreis-Phasen treibt die modellierten Gestehungskosten auf rund 7,2 ct/kWh. Gebote unter 5,90 ct/kWh wären nicht mehr bankfähig.Warum trifft die Reform die Photovoltaik-Freiflächen härter als die Windenergie?Windenergie nutzt das etablierte Referenzertragsmodell, das standortbedingte Ertragsschwächen flexibel ausgleicht. Für Freiflächen-PV gilt eine starre Preisobergrenze, die sämtliche Standort- und Netzkosten vollständig auf die Betreiber überträgt.
Fazit
Die kombinierte Wirkung von EEG-Novelle 2027, dem neuen Netzpaket und der AgNes-Reform erhöht die Stromgestehungskosten für südausgerichtete Freiflächen-PV-Anlagen um bis zu 30 % – von 5,56 ct/kWh auf 7,22 ct/kWh. Historisch hat die Bundesnetzagentur die Ausschreibungshöchstwerte bereits angepasst (6,80 ct/kWh für 2025). Die Forderung nach einem Mindesthöchstwert von 7,00 ct/kWh für 2027 ist daher ein plausibler Schritt, um einen Investitionsstopp zu verhindern und die Wirtschaftlichkeit künftiger Solar-Freiflächenprojekte zu sichern. Gleichzeitig müssen mögliche Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und netzdienliche Anreize sorgfältig abgewogen werden, bevor die politischen Entscheidungsträger im Herbst 2026 über die Reformen abstimmen.

