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Klima-Investitionsfreibetrag als Reformvorschlag für die österreichische Solarförderung

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    Die österreichische Photovoltaik-Förderung ger seit einigen Jahren wiederholt Anlass zu Frust. Beim letzten EAG-Fördercall 2026 wurden rund 28.000 Anträge gestellt, von denen weniger als 3.000 Anträge – also unter 11 % – einen Zuschlag erhielten. Das Budget war dabei innerhalb von Sekunden, genauer gesagt nach 36 Sekunden, erschöpft. Die aktuelle Praxis, Förderungen über limitierte Calls zu vergeben, führt zu Wartezeiten, Unsicherheit und einem spürbaren Investitionsstau im Solarmarkt. Vor diesem Hintergrund schlägt Hansesun Austria einen Klima-Investitionsfreibetrag vor, der die Förderung über ein steuerliches Instrument kontinuierlich und bürokratiearm ermöglichen soll.

    Hintergrund zum Engpass im aktuellen EAG-Call-System

    Der zweite Fördercall für PV-Investitionszuschüsse im Jahr 2026 verdeutlicht das Ausmaß des Engpasses:

    • Förderanträge: ca. 28.000 (Quelle S1)
    • Bewilligte Anträge: weniger als 3.000 (unter 11 % Bewilligungsquote, Quelle S1)
    • EAG-Jahresförderbudget: 60 Millionen Euro (Quelle S2)
    • Verbrauch des Budgets: Der Fördertopf war nach 36 Sekunden vollständig ausgeschöpft.

    Die hohe Nachfrage resultiert unter anderem aus dem Auslaufen der temporären Umsatzsteuer-Befreiung (Nullsteuersatz bis 35 kWp) im Frühjahr 2025. Nach diesem Datum fiel die reguläre Umsatzsteuer von 20 % wieder an (Quelle S3), wodurch private Kunden vermehrt in das begrenzte EAG-Kontingent zurückkehrten.

    Warum das aktuelle System an seine Grenzen stößt

    Die Vergabe erfolgt nach dem sogenannten „Windhundprinzip“ – wer schneller ist, bekommt den Zuschlag. Bei drei festgelegten Call-Terminen pro Jahr übersteigt die Nachfrage das Kontingent vielfach, sodass das Budget innerhalb von Sekunden leer ist. Die unmittelbare Folge ist ein massiver Markteinbruch: Viele Kundinnen und Kunden warten ab, Montagebetriebe verlieren Aufträge, und die angestrebten Klimaziele geraten in Gefahr.

    Steuerliche Rahmenbedingungen und Abgrenzung zum betrieblichen Öko-IFB

    Im österreichischen Steuerrecht existiert bereits ein betrieblicher Öko-Investitionsfreibetrag (Öko-IFB nach § 11 EStG) für erneuerbare Energien. Im Jahr 2026 betrug der befristete Höchstsatz dieses Freibetrags 22 % (Quelle S1). Dieser Ansatz wurde bislang nur für Unternehmen genutzt. Hansesun schlägt vor, das Prinzip auf Privatpersonen und Eigenheimbesitzer zu übertragen, um administrative Genehmigungsverfahren vollständig zu umgehen.

    Der vorgeschlagene Klima-Investitionsfreibetrag

    Der Kern des Vorschlags besteht in einem fünfjährigen Klima-Investitionsfreibetrag, der 50 % der Anschaffungskosten von Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeichern steuerlich absetzbar macht. Bei einer typischen Investitionssumme von 20.000 Euro ergeben sich daraus über fünf Jahre eine Steuerersparnis von 2.500 Euro für den Endkunden.

    • Laufzeit: fünf Jahre
    • Förderquote: 50 % der Investitionskosten
    • Beispielrechnung: 20.000 Euro Investition → 2.500 Euro Steuerersparnis (5 Jahre)

    Finanziert werden soll das Modell über Mehreinnahmen aus der Umsatzsteuer (ca. 4.000 Euro Umsatzsteuereinnahmen bei einer Bruttoinvestition von 20.000 Euro, Quelle S3) sowie zusätzliche Lohn- und Einkommensteuereinnahmen, die durch die Beschäftigung im Installations- und Service-Sektor entstehen.

    Vorteile des neuen Modells

    • Kontinuierliche Investitionssicherheit – kein begrenztes Kontingent, das innerhalb von Sekunden leer ist.
    • Weniger Verwaltungsaufwand – keine Antragsverfahren, die monatelang bearbeitet werden müssen.
    • Stimulierung des gesamten Wertschöpfungsnetzes (Montagebetriebe, Speicher- und Ladestationsanbieter, Energiemanagement-Systeme).
    • Potenzial für kostenneutrale Umsetzung, da die zusätzlichen Umsatzsteuer- und Lohnsteuereinnahmen das Modell refinanzieren können.

    Kritik und Gegenargumente

    • Geringere Entlastung für Personen mit niedrigem Einkommen: Der Freibetrag wirkt über das zu versteuernde Einkommen. Haushalte mit niedrigerer Steuerprogression oder ohne Lohn-/Einkommensteuerpflicht profitieren weniger als Besserverdienende.
    • Verzögerte Liquiditätswirksamkeit: Im Gegensatz zu direkten Investitionszuschüssen oder einem Nullsteuersatz reduziert der Freibetrag die Anschaffungskosten nicht sofort, sondern verteilt die Ersparnis über die jährliche Arbeitnehmerveranlagung.

    Diese Punkte werden im Diskurs als potenzielle Schwächen des Modells genannt und sollten bei einer abschließenden Bewertung berücksichtigt werden.

    Häufig gestellte Fragen (FAQ)

    Wie funktioniert die Vergabe der aktuellen EAG-Investitionszuschüsse in Österreich?

    Für private Dachanlagen (Kategorie A und B) gilt das Windhundprinzip („First come, first served“) bei festgelegten Call-Terminen. Da die Nachfrage das Kontingent um ein Vielfaches übersteigt, ist das Budget häufig innerhalb von Sekunden erschöpft.

    Was passierte mit der früheren Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaik?

    Der zum 1. Jänner 2024 eingeführte Nullsteuersatz für PV-Systeme bis 35 kWp lief im Zuge von Budgetkonsolidierungen per 31. März 2025 vorzeitig aus. Seitdem fällt wieder die reguläre Umsatzsteuer von 20 % an.

    Fazit

    Der aktuelle EAG-Förderungsmechanismus zeigt deutliche Schwächen: extreme Nachfrage, minimale Bewilligungsquote und ein starkes Verwaltungsaufkommen hemmen den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen und Speichern. Der von Hansesun vorgeschlagene Klima-Investitionsfreibetrag greift auf bewährte steuerliche Instrumente zurück, die bereits im Unternehmensbereich Anwendung finden, und bietet privaten Endkunden eine kontinuierliche, bürokratiearme Förderoption. Finanzierbar über zusätzliche Umsatz- und Lohnsteuereinnahmen, könnte das Modell das bestehende 60-Millionen-Euro-Jahresbudget effizient nutzen und gleichzeitig die bislang abgelehnten 25.000-plus Anträge adressieren. Gleichzeitig müssen die Verteilungswirkungen – insbesondere die geringere Entlastung für einkommensschwächere Haushalte und die verzögerte Liquiditätswirkung – im politischen Diskurs berücksichtigt werden. Eine ausgewogene Ausgestaltung könnte jedoch dazu beitragen, den Photovoltaik-Markt in Österreich nachhaltig zu stärken und die nationalen Klimaziele zu erreichen.

    Carsten Steffen
    Autor: Carsten Steffen
    Carsten Steffen, Gründer von photovoltaik.sh, bringt sein tiefes Verständnis für Photovoltaik und seine Begeisterung für erneuerbare Energien ein, um Kunden in Schleswig-Holstein seit 2021 schneller und kostengünstiger zu ihrer eigenen Photovoltaikanlage zu verhelfen. Ermöglicht wird das Dank der Zusammenarbeit mit lokalen Solarteuren. Regelmäßige Schulungen runden unsere Expertise ab. Mit der Gründung von photovoltaik.sh sind wir Ihr vertrauenswürdigen Partner für alle, die ihren Stromverbrauch nachhaltig gestalten möchten.
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