Im aktuellen Wirtschaftsausschuss des Bundestages wird über das geplante Netzpaket debattiert, das den sogenannten Redispatch-Vorbehalt einführen will. Dieser Vorbehalt soll Projektierer in Regionen mit Netzengpässen verpflichten, auf Entschädigungsansprüche bei netzbedingter Abregelung zu verzichten. Gleichzeitig fordern Verbände wie BSW-Solar und BNE den Vorrang von Speichern, Spitzenkappung und Schaltfeldtransparenz, um die Investitionssicherheit zu stärken und die Netzentgelte zu stabilisieren.
Konkrete Ausgestaltung des Redispatch-Vorbehalts im Gesetzentwurf
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Verteilnetzbetreiber Regionen mit einer prognostizierten Abregelungsquote ab drei Prozent als kapazitätslimitiert einstufen können. In diesen Bereichen erhalten Anlagenbetreiber nur dann einen zügigen Netzanschluss, wenn sie vertraglich auf Entschädigungsansprüche bei Abregelungen nach § 13a EnWG verzichten. Der Verzicht soll für einen Zeitraum von sechs bis zehn Jahren gelten.
- Abregelungsschwelle für kapazitätslimitierte Gebiete: 3 % (Jahr 2026)
- Dauer des Entschädigungsverzichts: 6 bis 10 Jahre (Jahr 2026)
Nach Schätzungen des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (BNE) könnten diese Regelungen 15 % bis 20 % der deutschen Netzgebiete betreffen. Banken könnten Finanzierungen zurückhalten, weil die Erlöse aus erneuerbaren Projekten schwer kalkulierbar werden.
Wissenschaftliche Details der Fraunhofer-IEE-Speicherstudie
Eine vom Fraunhofer-IEE im Auftrag des BSW-Solar erstellte Kurzstudie analysierte Betriebsdaten an Mittel- und Hochspannungstransformatoren. Durch die Kombination von Photovoltaik mit Großbatteriespeichern (Modell: rund 60 GW / 240 GWh bundesweit) könnten an 1 313 ländlichen Umspannwerken bis zu 150 GW zusätzliche PV-Leistung integriert werden. Im Jahresdurchschnitt müsste dabei lediglich etwa ein Prozent des erzeugten Stroms abgeregelt werden.
- Zusätzliches PV-Anschlusspotenzial an 1 313 Umspannwerken: 150 GW (Jahr 2026)
- Modellierte BESS-Speicherkapazität: 240 GWh (Jahr 2026)
- Durchschnittlicher Abregelungsanteil bei Spitzenkappung: ca. 1 % (Jahr 2026)
Die Studie zeigt, dass intelligenter Speicherbetrieb das Abregelungsvolumen auf ein Minimum reduziert und gleichzeitig die Anschlusskapazität für erneuerbare Energien verdoppeln kann.
Kosten und Finanzierungsrisiken im Netzengpassmanagement
Die Bundesregierung begründet das Netzpaket mit der Dämpfung der Netzkosten. Nach Angaben der Bundesnetzagentur beliefen sich die Gesamtkosten des Netzengpassmanagements im Jahr 2025 auf rund 3,1 Milliarden Euro. Davon entfielen jedoch nur etwa 433 Millionen Euro auf Entschädigungszahlungen für abgeregelten Ökostrom. Der Löwenanteil der Kosten entsteht durch das Hochfahren fossiler Ersatz- und Reservekraftwerke.
- Gesamtkosten Netzengpassmanagement Deutschland (2025): ca. 3,07 Mrd. Euro
- Tatsächliche Entschädigungszahlungen für abgeregelten EE-Strom (2025): ca. 433 Mio. Euro
Diese Zahlen verdeutlichen, dass der Großteil der Kosten nicht durch Entschädigungen für erneuerbare Anlagen, sondern durch teure fossile Reservekapazitäten verursacht wird. Ein pauschaler Redispatch-Vorbehalt würde jedoch das Risiko für Projektierer erhöhen und damit die Bereitschaft von Banken zur Kreditvergabe mindern.
Alternative Lösungsansätze: Speicher und Flexibilität
BSW-Solar und BNE betonen, dass der Ausbau von Batteriespeichern und die digitale Nutzung vorhandener Netzinfrastruktur die Notwendigkeit eines entschädigungslosen Redispatches verringern können. Wichtige Argumente im Überblick:
- Speicher an Umspannwerken können Mittagsspitzen aufnehmen und in abends stärker nachgefragten Zeiten wieder einspeisen.
- Durch intelligente Spitzenkappung lässt sich die Anschlusskapazität für PV-Anlagen mehr als verdoppeln, bei nur einem Prozent durchschnittlichem Abregelungsanteil.
- Flexiblere Netzanschlussbedingungen und transparente Schaltfeldinformationen ermöglichen eine effizientere Auslastung bestehender Infrastruktur.
Allerdings weisen Fachanalysen darauf hin, dass lokale Speicher allein überregionale Übertragungsengpässe nicht vollständig lösen können. Bei anhaltendem Starkwind oder langen Sonnenphasen muss Strom weiterhin über das Höchstspannungsnetz transportiert werden.
BNE-Vorschläge für ein alternatives Vorgehen
Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) hat sieben konkrete Vorschläge erarbeitet, um den Redispatch-Vorbehalt zu ersetzen:
- Freier Netzzugang für Erneuerbare: Gesetzlicher Netzanschlussanspruch darf nicht durch unkalkulierbare Einzelverträge ersetzt werden.
- Spitzenkappung muss zusätzliche Anschlüsse ermöglichen: Reduzierte Einspeiseleistung muss in der Netzplanung berücksichtigt werden, um Platz für weitere Anlagen zu schaffen.
- Zwischenspeicherung wird Pflicht: Statt Solarparks abzuschalten, soll ihr Strom zuerst in Speicher fließen, auch für entfernte Windanlagen.
- Baukostenzuschüsse (BZK) transparent und einheitlich: Vermeiden von überlappenden Belastungen durch BZK, flexible Anschlussvereinbarungen und Redispatch-Vorbehalt.
- Schaltfeldtransparenz: Offenlegung freier und reservierter Kapazitäten sowie Ausbau- und Fertigstellungstermine.
- Netzausbau beschleunigen: Engpässe schneller beseitigen, geplante Einspeisenetze innerhalb von 24 Monaten fertigstellen.
- Recht auf flexiblen Netzanschluss im EEG: Klare Regeln für Überbauung, verbindliche Nutzungsbedingungen und Pflichten beider Seiten.
Der BNE warnt, dass der aktuelle Vorschlag des E.ON-Konzerns, der den Redispatch-Vorbehalt vorantreibt, besonders von großen Netzbetreibern profitieren könnte, während neue Wind- und Solarparks höhere Risiken tragen würden.
FAQ zum Redispatch-Vorbehalt
Was bedeutet der Begriff ‚Redispatch-Vorbehalt‘ konkret für neue Solarparks?
Projektierer erhalten in Engpassgebieten nur dann einen Netzanschluss, wenn sie vertraglich darauf verzichten, bei netzbedingter Abregelung ihrer Einspeisung finanziell entschädigt zu werden. Dies erschwert die Bankenfinanzierung erheblich, da künftige Erlöse schwer kalkulierbar werden.
Was besagt die 3-Prozent-Schwelle im Gesetzentwurf?
Netzbetreiber dürfen Gebiete als kapazitätslimitiert einstufen, sobald prognostiziert wird, dass dort im Jahresverlauf mehr als drei Prozent der erneuerbaren Erzeugung abgeregelt werden müsste. Branchenverbände schätzen, dass dies 15 % bis 20 % der deutschen Netzgebiete betreffen könnte.
Wie können Batteriespeicher an Umspannwerken das Problem mindern?
Statt Solarparks bei vollem Netz abzuschalten, nehmen Großspeicher direkt am Transformator die Mittagsspitzen auf und speisen sie in laststarken Abendstunden ein. Dadurch kann rechnerisch doppelt so viel Erzeugungskapazität an dieselbe Leitung angeschlossen werden.
Fazit
Der geplante Redispatch-Vorbehalt könnte weite Regionen zu Investitions-Sperrzonen für neue Photovoltaik- und Windparks machen und die Finanzierungsbedingungen für Projektierer erheblich verschlechtern. Gleichzeitig zeigen die Fraunhofer-IEE-Studie und die Analysen von BSW-Solar sowie BNE, dass intelligente Speicherlösungen an Umspannwerken das Anschluss- und Abregelungspotenzial deutlich erhöhen und die Netzentgelte stabilisieren können. Angesichts der Tatsache, dass die Mehrzahl der Kosten im Netzengpassmanagement durch fossile Reservekraftwerke entsteht, erscheint ein Ansatz, der auf Flexibilität, Transparenz und gezielte Speicherförderung setzt, wirtschaftlich sinnvoller als ein pauschaler Verzicht auf Entschädigungen. Die sieben BNE-Vorschläge bieten einen konkreten Rahmen, um den Ausbau erneuerbarer Energien mit einem modernen, digitalisierten Netz zu synchronisieren, ohne die Investitionssicherheit zu gefährden.

