Gewerbe-Dachflächen stellen ein enormes Potenzial für den Ausbau erneuerbarer Energien dar, weil sie ohne zusätzlichen Flächenverbrauch große Mengen Strom erzeugen können. Doch die aktuelle Gesetzeslage unter der EEG-Novelle 2027 und dem begleitenden Netzpaket reduziert die Anreize für Investitionen: Die angekündigte Vergütungserhöhung für große Dachanlagen bleibt aus, das Ausschreibungsvolumen wird deutlich gekappt und neue Gewinnabschöpfungsmechanismen kommen nur halbherzig zum Tragen. Diese Entwicklungen gefährden die Finanzierung und die Planungssicherheit im Mittelstand.
Ausbaupotenzial von Gewerbedächern und aktuelle Rahmenbedingungen
- Mehr als 80 % der rund 120.000 gewerblichen Hallen in Deutschland verfügen noch nicht über eine Photovoltaik-Anlage (Fraunhofer-IIS-Studie, 2025).
- Die durchschnittliche Bezuschlagung für das zweite Ausschreibungssegment (Dach-PV) im Juni 2026 lag bei 9,72 ct/kWh – nahe dem zulässigen Höchstwert von 10 ct/kWh.
- Im selben Jahr wurden von den ausgeschriebenen 296 MW nur 209 MW tatsächlich bezuschlagt.
Versprochene Vergütungserhöhung im Solarpaket 1 – warum sie nicht wirksam wurde
Im April 2024 sah das Solarpaket 1 eine Anhebung des anzulegenden Werts für PV-Dachanlagen bis 1 MW von 6,2 ct/kWh auf 7,64 ct/kWh vor. Parallel sollte das Ausschreibungsvolumen von 1.100 MW schrittweise auf 2.300 MW bis 2029 steigen. Diese Änderungen blieben jedoch ohne beihilferechtliche Genehmigung der EU, weil die EU-Energiebinnenmarktverordnung einen Gewinnabschöpfungsmechanismus (Contracts for Difference, CfD) verlangt. Ohne diesen Mechanismus durfte die Erhöhung nicht umgesetzt werden.
EEG-Novelle 2027: Neue Gewinnabschöpfungsmechanismen, aber unveränderte Vergütung
Der Entwurf zum EEG 2027 führt zweiseitige CfD-Verträge ein, um Übergewinne bei hohen Marktpreisen abzuschöpfen – damit ist die Bedingung der EU-Kommission erfüllt. Gleichzeitig bleibt der anzulegende Wert für Dachanlagen bei 6,2 ct/kWh, und das Ausschreibungsvolumen des zweiten Segments wird auf 1.500 MW gedeckelt, obwohl ursprünglich 2.300 MW vorgesehen waren. Außerdem sinkt die Schwelle für die Ausschreibungspflicht von 1 MW auf 750 kW, wodurch mehr Anlagen in das Ausschreibungsverfahren gezwungen werden.
Investitionssicherheit steht auf dem Spiel
Die Dringlichkeit verlässlicher Rahmenbedingungen wird durch die aktuellen Auktionsdaten der Bundesnetzagentur untermauert: In der Ausschreibungsrunde für Dachanlagen vom Juni 2026 blieb das Segment erneut deutlich unterzeichnet. Von den ausgeschriebenen 296 Megawatt konnten lediglich 209 Megawatt bezuschlagt werden, während der mengengewichtete Zuschlagswert mit 9,72 Cent pro Kilowattstunde fast den Höchstwert erreichte (BDEW 2026). Dies verdeutlicht, dass gewerbliche Aufdachprojekte aufgrund gestiegener Finanzierungs- und Montagekosten ohnehin unter starkem Margendruck stehen.
Appell an die Abgeordneten
Im parlamentarischen Verfahren lässt sich das noch korrigieren. Die Ausschüsse haben in den kommenden Wochen die Gelegenheit, die Vergütung und das Ausschreibungsvolumen auf das Niveau zu heben, das der Bundestag selbst im Solarpaket 1 beschlossen hat. Konkret braucht es zwei Nachbesserungen: Erstens muss die Vergütung für Photovoltaik-Dachanlagen bis 1 MW auf die im Solarpaket 1 zugesagten 7,64 ct/kWh steigen, statt bei 6,2 ct/kWh zu verbleiben. Zweitens muss das Ausschreibungsvolumen für große Dachanlagen auf die zugesagten 2.300 MW erhöht werden, anstatt bei 1.500 MW zu bleiben. Die geplante Absenkung der Ausschreibungsschwelle auf 750 kW verschärft den Druck zusätzlich, weil mehr Anlagen um Fördermittel konkurrieren.
Verlagerung der Ausbaupfade: Freiflächen versus Dachanlagen
- Geplantes Ausschreibungsvolumen für Freiflächen-PV (Segment 1) im EEG 2027: 14.000 MW (Erhöhung von zuvor 9.900 MW).
- Festgeschriebenes Ausschreibungsvolumen für Dach-PV (Segment 2) 2027-2032: 1.500 MW (statt der ursprünglich vorgesehenen 2.300 MW).
Der Regierungsentwurf priorisiert damit großflächige Freiflächenprojekte, während der Spielraum für Dach- und Gewerbeprojekte relativ und absolut schrumpft. Das führt zu einer systematischen Benachteiligung der Dachanlagen im direkten Gesetzesvergleich.
Regulatorische Verzahnung: MiSpeL und AgNes
Parallel zum EEG definiert die Bundesnetzagentur weitere Festlegungsverfahren, die die Wirtschaftlichkeit von Eigenverbrauchskonzepten beeinflussen:
- MiSpeL (Beschluss vom 01.10.2026) regelt die Mess- und Bilanzierungslogik für Speicher und Ladeinfrastruktur.
- AgNes tritt ab 2029 in Kraft und strukturiert die Netzentgelte neu, nachdem die Stromnetzentgeltverordnung am 31.12.2028 ausläuft.
Diese rechtlichen Hebel erhöhen das Risiko für Banken und Investoren, die künftig höhere Risikoaufschläge fordern können.
Gegenargumente: Verbraucherschutz und Netzengpässe
- Verbraucherschutz: Die Bundesregierung argumentiert, dass niedrigere Vergütungssätze und ein moderates Auktionsvolumen im Dachsegment die hohen Stromgestehungskosten von Dachanlagen berücksichtigen und damit Haushaltsmittel sowie Strompreise schonen.
- Netzengpässe: Viele Gewerbe-Dachanlagen speisen in Mittel- und Niederspannungsnetze ein, wo zunehmende Abregelungen und Netzausbaubedarfe entstehen. Eine Konzentration auf Freiflächen soll besser planbare Netzverknüpfungspunkte ermöglichen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Warum genehmigte die EU-Kommission die Vergütungserhöhung aus dem Solarpaket 1 nicht?Gemäß den EU-Vorgaben zum Strommarktdesign müssen direkte Fördermechanismen zweiseitig ausgestaltet sein (Contracts for Difference), sodass Übergewinne bei hohen Marktpreisen abgeschöpft werden; Deutschland hatte dies im Solarpaket 1 noch nicht vollumfänglich verankert.Was ändert sich durch die Absenkung der Ausschreibungsschwelle auf 750 kW?Gewerbliche Dachanlagen zwischen 750 kW und 1 MW verlieren den Anspruch auf die gesetzlich feste Marktprämie und müssen künftig zwingend an den bürokratischen Ausschreibungen der Bundesnetzagentur teilnehmen.Wie hängen AgNes und MiSpeL mit der Wirtschaftlichkeit von Gewerbe-PV zusammen?MiSpeL legt fest, wie Batteriespeicher und Ladepunkte hinter dem Netzanschlusspunkt bilanziert und privilegiert werden, während AgNes ab 2029 die künftige Netzentgeltsystematik regelt – zwei Kernvariablen für den wirtschaftlichen Eigenverbrauch im Betrieb.
Fazit
Die EEG-Novelle 2027 und das begleitende Netzpaket versprechen zwar neue Gewinnabschöpfungsmechanismen, lassen jedoch die zentrale Gegenleistung – eine höhere Vergütung und ein größeres Ausschreibungsvolumen für gewerbliche Dachanlagen – aus. Die aktuellen Auktionsdaten zeigen, dass bereits 2026 ein starker Kostendruck besteht und das knappe Volumen von 1.500 MW das Ausbaupotenzial von über 100.000 ungenutzten Logistikhallendächern stark einschränkt. Ohne klare, verlässliche Rahmenbedingungen droht ein Rückgang der Investitionen, eine Konsolidierung im Markt und letztlich ein Verlust an wertvollem Ausbaupotenzial, das für die Erreichung der deutschen Klimaziele entscheidend ist.

