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Ofgem führt verpflichtende Sicherheitsgebühr (OTCF) für Batteriespeicher ein – Ziel: Netzkapazitäten freimachen

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    Die britische Regulierungsbehörde Ofgem plant, im Rahmen der CUSC-Kodexänderung CMP470 eine Oversubscribed Technologies Commitment Fee (OTCF) einzuführen. Ziel ist es, die stark überzeichnete Warteliste für Netzanschlüsse von Batteriespeicher-Projekten zu bereinigen, damit die blockierten Netzkapazitäten nicht länger den Ausbau erneuerbarer Energien verzögern. Die Maßnahme soll finanzielle Planungssicherheit für Netzbetreiber schaffen und Fehlinvestitionsrisiken für Stromkund:innen senken.

    Hintergrund: Überangebot an Batteriespeicherprojekten in Großbritannien

    In der britischen Netzanschluss-Pipeline befinden sich derzeit rund 83 GW an geplanten Batteriespeicher-Projekten (BESS) plus 7 GW bereits in Betrieb – insgesamt 90 GW (Ofgem, 17. September 2026). Diese Menge liegt deutlich über dem erwarteten Bedarf: Für das Ziel „Clean Power 2030“ schätzt der Netzbetreiber NESO rund 24 GW, bis 2035 projiziert Ofgem rund 29 GW Batteriespeicherleistung. Die angemeldete Kapazität ist damit mehr als dreimal so hoch wie der für 2030 erwartete Bedarf.

    Der bisherige “First Ready, First Connected”-Ansatz hat dazu geführt, dass Batteriespeicherprojekte wegen kurzer Baurechtsgenehmigungen schneller den sogenannten Gate-2-Status erreichen konnten als Wind- oder Kernkraftwerke. Branchenanalysen (Modo Energy 2026) zeigen, dass rund 25 GW der angemeldeten Speicherprojekte keinerlei nennenswerte finanzielle Sicherheiten hinterlegen mussten.

    Problematik der spekulativen Projekte

    • Blockierte Netzkapazitäten verhindern den Anschluss neuer Wind- und Solarprojekte.
    • Fehlende finanzielle Sicherheiten erhöhen das Risiko von Fehlinvestitionen.
    • Der Überhang von 83 GW spekulativer BESS-Projekte führt zu einer Warteliste, die mehr als doppelt so lang ist wie für die Erreichung der 2030-Ziele nötig.

    Die Oversubscribed Technologies Commitment Fee (OTCF) – Funktionsweise

    Die OTCF greift automatisch, sobald das Projektvolumen einer Technologieklasse das staatliche Kapazitätsziel um mehr als 50 % überschreitet (Aktivierungsschwelle, Jahr 2026). Der Zuschlag entfällt erst wieder, wenn die Überzeichnungsrate unter 25 % absinkt (Deaktivierungsschwelle, Jahr 2026). Die Gebühr wird pro Megawatt (MW) erhoben und staffelt sich von einem Mindestbetrag von 3.000 GBP/MW bis zu einem Höchstbetrag von 25.000 GBP/MW, falls die Warteliste weiterhin überzeichnet bleibt (Ofgem, September 2026).

    Die Einführung erfolgt über die geplante CUSC-Kodexänderung CMP470, die voraussichtlich im Juli 2027 in Kraft treten soll. Sollte ein Projektentwickler vor Baubeginn zurücktreten oder das Projekt abbrechen, verfällt die hinterlegte Sicherheitsleistung. Die eingenommenen Gebühren fließen dann über das Netznutzungsentgeltsystem (TNUoS) direkt an die Stromkund:innen zurück.

    Gebührenstaffel und Schwellenwerte

    • OTCF Floor (Mindestgebühr): 3.000 GBP/MW
    • OTCF Ceiling (Maximalgebühr): 25.000 GBP/MW bei anhaltender Überzeichnung
    • Aktivierungsschwelle: > 50 % über dem staatlichen Kapazitätsziel (2026)
    • Deaktivierungsschwelle: < 25 % Überzeichnung (2026)

    Auswirkungen auf Marktteilnehmer

    Die neue Sicherheitsgebühr hat unterschiedliche Konsequenzen für verschiedene Akteure:

    • Liquiditätsengpässe für mittelständische und unabhängige Entwickler: Für einen 100-MW-Park kann die Sicherheitsleistung bis zu 2,5 Mio. GBP betragen, was kapitalstarke Energiekonzerne begünstigt und kleinere Innovatoren verdrängen könnte.
    • Verzögerung der tatsächlichen Bereinigung bis Mitte 2027: Da CMP470 erst im Juli 2027 scharfgestellt wird, bleiben spekulative Kapazitäten fast ein weiteres Jahr in der Warteschlange und blockieren Netzberechnungen für Wind- und Solarprojekte.
    • Planungssicherheit für Netzbetreiber: Durch die finanzielle Verpflichtung können Netzbetreiber besser kalkulieren, welche Projekte tatsächlich realisierbar sind.
    • Entlastung der Endverbraucher: Nicht realisierte Projekte geben ihre Gebühren über TNUoS zurück, wodurch die Stromkund:innen von überflüssigen Kosten profitieren.

    FAQ zur OTCF

    Was passiert mit den eingenommenen OTCF-Gebühren, wenn Projekte scheitern?

    Tritt ein Projektentwickler vor Baubeginn zurück oder bricht das Projekt ab, verfällt die Sicherheitsleistung und wird über die Netznutzungsgebühren (TNUoS) direkt zur Entlastung der Stromkund:innen verwendet.

    Warum betrifft die Neuregelung derzeit fast ausschließlich Batteriespeicher?

    BESS ist aktuell die einzige Technologieklasse im britischen Netz, deren angemeldete Kapazität die Regierungsziele um mehr als 50 % übersteigt, während Wind- und Solaranlagen den Zielkorridoren hinterherhinken.

    Konsultationsfrist und nächste Schritte

    Ofgem hat die Konsultation zur Einführung der OTCF am 17. September 2026 eröffnet und die Branchenakteure eingeladen, bis zum 1. Oktober 2026 Stellung zu nehmen (Stand Oktober 2026: Die Frist ist abgelaufen, eine Entscheidung will Ofgem noch 2026 treffen). Das Konsultationsdokument ist auf der Ofgem-Website verfügbar. Mögliche Änderungen, die im Rahmen der Konsultation diskutiert werden, umfassen:

    • Begrenzung der Gebühr auf das maximale bestehende Sicherheitsrisiko eines Projekts.
    • Aufhebung der Gebühr, sobald mit dem Bau eines Projekts begonnen wird.
    • Aufhebung einer Ausnahmeregelung für bestimmte Projekte am selben Standort.

    Die Branche wird die Rückmeldungen prüfen, bevor die endgültige Version der CMP470-Änderung im Juli 2027 verabschiedet wird.

    Fazit

    Die Einführung der Oversubscribed Technologies Commitment Fee stellt einen entscheidenden Schritt dar, um die überfüllte Batteriespeicher-Warteliste im britischen Stromnetz zu bereinigen. Durch klare Aktivierungs- und Deaktivierungsschwellen, eine gestaffelte Gebührenstruktur von 3.000 bis 25.000 GBP/MW und die Rückführung nicht genutzter Mittel an die Verbraucher schafft Ofgem ein Instrument, das sowohl Netzbetreiber als auch Endkund:innen zugutekommt. Gleichzeitig wirft die Maßnahme Fragen nach der finanziellen Belastbarkeit kleinerer Projektierer auf und verschiebt die vollständige Wirksamkeit bis Mitte 2027. Die laufende Konsultation bietet allen Beteiligten die Möglichkeit, die Ausgestaltung zu verfeinern und sicherzustellen, dass die neue Regelung den Ausbau erneuerbarer Energien nicht behindert, sondern gezielt unterstützt.

    Carsten Steffen
    Autor: Carsten Steffen
    Carsten Steffen, Gründer von photovoltaik.sh, bringt sein tiefes Verständnis für Photovoltaik und seine Begeisterung für erneuerbare Energien ein, um Kunden in Schleswig-Holstein seit 2021 schneller und kostengünstiger zu ihrer eigenen Photovoltaikanlage zu verhelfen. Ermöglicht wird das dank der Zusammenarbeit mit lokalen Solarteuren. Regelmäßige Schulungen runden unsere Expertise ab. Mit der Gründung von photovoltaik.sh sind wir Ihr vertrauenswürdiger Partner für alle, die ihren Stromverbrauch nachhaltig gestalten möchten.
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