Im Jahr 2025 erreichte die Zahl der Anfragen für den Netzanschluss von gewerblichen und großskaligen Batteriespeichern in Deutschland ein Rekordniveau. Laut der Bundesnetzagentur wurden 18.158 Anträge eingereicht, die sich auf insgesamt 573,5 GW Leistung und 1.583 GWh Speicherkapazität summieren – ein Plus von 194 % gegenüber dem Vorjahr. Die massive Nachfrage spiegelt den wachsenden Investitionsdruck für Flexibilitätsoptionen im Zuge der Energiewende wider, führt jedoch zu erheblichen Belastungen für die Netzbetreiber.
Zahl der Netzanschlussbegehren 2025 – Rekordwerte und prozentuale Entwicklung
- Registrierte Anträge: 18.158 (194 % mehr als 2024)
- Gesamtleistung der Anfragen: 573,5 GW (+43 % gegenüber 2024)
- Gesamtkapazität der Anfragen: 1.583 GWh (+139 % gegenüber 2024)
- Mehrfachanfragen für dieselben Projekte erhöhen die Pipeline-Zahlen künstlich
Netzanschlusszusagen im Vergleich – Leistung und Kapazität
- Erteilte Zusagen (inkl. Vorjahresanträge): 1.937
- Zugesagte Leistung: 54,2 GW (+119 % gegenüber 2024)
- Zugesagte Speicherkapazität: 142,4 GWh (+207 % gegenüber 2024)
- Steigerung der Zahl der Zusagen: +55 % gegenüber dem Vorjahr
Verteilung der Anfragen: Verteilnetz vs. Übertragungsnetz
Verteilnetz
- Anfragen: 17.775 (406,8 GW, 1.185,9 GWh)
- Erteilte Zusagen im selben Jahr: 1.429 (16,8 GW, 59,2 GWh) – entspricht ca. 8 % der Anfragen und 4 % der beantragten Leistung
- Inklusive älterer Anträge: 1.866 Zusagen (26,9 GW, 82,7 GWh)
Übertragungsnetz
- Anfragen: 383 (166,7 GW, 396,8 GWh)
- Erteilte Zusagen im selben Jahr: 39 (17,2 GW, 39,6 GWh)
- Inklusive älterer Anträge: 71 Zusagen (27,3 GW, 59,7 GWh)
Niedrige Umsetzungsquote – Das Anfrage-zu-Zusage-Verhältnis
Das Verhältnis von zugesagter zu angefragter Gesamtleistung liegt bei lediglich 9,5 % (54,2 GW zu 573,5 GW). Diese Diskrepanz verdeutlicht, dass die überwiegende Mehrheit der Anfragen nicht zu verbindlichen Kapazitätsreservierungen führt und dass die Netzbetreiber angesichts der begrenzten Leitungsressourcen selektiv vorgehen.
Reifegradverfahren als Antwort auf die Antragsflut
Um der immensen Antragsflut und spekulativen Mehrfachbegehren Herr zu werden, stellen immer mehr Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber ihre Zuteilungspraxis grundlegend um. Statt des starren „Windhundprinzips“ (First-Come-First-Served) greifen zunehmend Reifegradmodelle: Verbindliche Netzkapazitäten werden primär Projekten zugestanden, die bereits über gesicherte Grundstücke, fortgeschrittene Bauleitplanungen und Finanzierungsnachweise verfügen. Damit soll verhindert werden, dass bloße Vorratsanträge die ohnehin knappen Netzknoten für baureife Projekte jahrelang blockieren (Bundesnetzagentur 2026).
Rechtliche Klarstellung: Ausschluss der KraftNAV für Batteriespeicher
Mit der Änderungsverordnung zur Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) vom 23. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 368) wurde eindeutig festgelegt, dass die KraftNAV nicht für Energiespeicher gilt. Die Bundesnetzagentur bestätigte dies in den Grundsatzbeschlüssen BK6-25-287 und BK6-25-325 im Frühjahr 2026. Netzbetreiber dürfen demnach bei fehlender Leitungskapazität nach § 17 Abs. 2 EnWG Anschlussgesuche von Batteriespeichern ablehnen. Der Zielkorridor für Großbatteriespeicher im BNetzA-Szenariorahmen 2025-2037/2045 liegt bei 41,1 – 94,1 GW, was den regulatorischen Druck für eine gezielte Zuteilung unterstreicht.
Pipeline versus realer Ausbau – Bestand im Marktstammdatenregister
- Operativer Großspeicherbestand (ab 1 MW, Mittelspannung): ca. 2,4 – 3,6 GW (Stand Ende 2025/Anfang 2026)
- Geschätzte Realisierungsquote der zugesagten Projekte: 60 % – 70 %
- Zuwachs neu installierter Speichkapazität H1 2026: +76 % (5.642 MWh gegenüber 3.206 MWh H1 2025)
Die Zahlen verdeutlichen, dass die Antragspipeline von über 574 GW weit über dem tatsächlich realisierten Speicherbestand liegt und dass ein erheblicher Teil der zugesagten Kapazitäten noch nicht in Betrieb ist.
Herausforderungen durch spekulative Mehrfachanfragen
Projektierer reichen häufig mehrere Anfragen für dasselbe Vorhaben an unterschiedlichen Netzknoten ein, um ihre Chancen zu maximieren. Diese „Phantom-Pipelines“ blockieren Netzkapazitäten, die sonst für baureife Projekte verfügbar wären, und verzerren das Bild der tatsächlichen Investitionspipeline.
FAQ zu Netzanschlussbegehren und rechtlichen Rahmenbedingungen
- Warum liegt die beantragte Leistung mit 574 GW um ein Vielfaches über dem realen Strombedarf Deutschlands? Projektierer reichen Mehrfachanfragen für dieselbe Batterie an verschiedenen Netzknoten ein, um ihre Realisierungschancen zu erhöhen. Nach Erteilung einer Zusage werden die übrigen Anfragen meist fallen gelassen.
- Haben Speicherbetreiber einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf einen bevorzugten Netzanschluss nach KraftNAV? Nein. Der Gesetzgeber stellte Ende 2025 klar, dass die Kraftwerks-Netzanschlussverordnung nicht für Energiespeicher gilt. Netzbetreiber dürfen Anschlussgesuche bei fehlender Leitungskapazität nach § 17 Abs. 2 EnWG verweigern.
- Wie wollen die Netzbetreiber die Antragsflut künftig ordnen? Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber setzen zunehmend auf reifegradbasierte Verfahren, bei denen Anträge nach Projektfortschritt (Baugenehmigung, Flächensicherung) statt nach Eingangsdatum priorisiert werden.
Fazit
Der sprunghafte Anstieg der Netzanschlussbegehren für Batteriespeicher im Jahr 2025 – von 18.158 Anträgen und 573,5 GW beantragter Leistung – verdeutlicht den enormen Investitionsdruck für Flexibilitätsoptionen in der deutschen Energiewende. Gleichzeitig zeigt das niedrige Anfrage-zu-Zusage-Verhältnis von 9,5 % die strukturellen Engpässe im Netz und die Notwendigkeit einer selektiven Zuteilung. Durch die Einführung von Reifegradverfahren und die rechtliche Klarstellung, dass die KraftNAV nicht für Batteriespeicher gilt, erhalten Netzbetreiber neue Instrumente, um spekulative Mehrfachanfragen zu reduzieren und die begrenzten Netzkapazitäten gezielt für realisierbare Großprojekte zu reservieren. Dennoch bleibt die Diskrepanz zwischen der Antragspipeline und dem tatsächlichen Bestand von 2,4 – 3,6 GW im Marktstammdatenregister eine zentrale Herausforderung, die weitere regulatorische Feinabstimmungen und eine beschleunigte Umsetzung zugelassener Projekte erfordert.

