Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Green Planet Energy haben im August 2026 bei der EU-Kommission eine formelle Beschwerde gegen das deutsche Stromversorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetz (StromVKG) eingereicht. Die beiden Akteure werfen dem Gesetz vor, die formale Technologieoffenheit durch technische Vorgaben zu unterlaufen, die praktisch nur neue Gaskraftwerke begünstigen. Gleichzeitig wird das Verfahren von einer breiten Speicher- und Branchenallianz unterstützt, die ein alternatives, CO₂-freies Flexibilitätsmodell fordert.
Hintergrund des StromVKG
Das StromVKG legt einen Kapazitätsmechanismus fest, der über einen Zeitraum von 15 Jahren staatlich abgesicherte Vergütungen für die Vorhaltung von Leistung vorsieht – nicht für die tatsächlich erzeugte elektrische Arbeit. Für das Jahr 2026 sieht das Gesetz ein Gesamtvolumen von 11 GW vor, das wie folgt aufgeteilt ist:
- 9 GW für das Langzeit-Kriterium (10-Stunden-Mindestdauer) – praktisch für Gaskraftwerke vorgesehen.
- 2 GW für technologieoffene Lose, bei denen Batteriespeicher teilnehmen dürfen.
Die beiden Langzeit-Auktionen sollen jeweils 4,5 GW umfassen und im September sowie Dezember 2026 stattfinden.
Aufteilung der Ausschreibungen 2026 (nach Quelle S1)
- Ausschreibungsvolumen Langfristkriterium (10 Stunden): 9 GW
- Ausschreibungsvolumen technologieoffene Kapazitäten: 2 GW
Kernkritik der Beschwerdeführer
Die DUH und Green Planet Energy argumentieren, dass das StromVKG trotz der Formulierung „technologieoffen“ Bedingungen schafft, die praktisch nur Gaskraftwerke erfüllen können:
- Für Langzeitkapazitäten muss die Anlage mindestens 80 % ihrer installierten Leistung über zehn Stunden bereitstellen können.
- Batteriespeicher müssen diese Leistung anschließend innerhalb von drei Stunden wieder aufladen.
- Ein 100 MW-Batteriespeicher müsste demnach 800 MWh bereitstellen und mit einer Ladeleistung von rund 267 MW wieder aufladen – ein wirtschaftlich und netztechnisch schwer realisierbarer Aufwand.
- Regelbare Lasten wie flexibel steuerbare Wärmepumpen sind von den ersten Langzeittranchen ausgeschlossen.
„Das StromVKG verspricht Technologieoffenheit, schafft aber Bedingungen, die im Grunde nur neue Gaskraftwerke erfüllen können“, betont Nils Müller, Vorstand von Green Planet Energy.
Finanzielle Dimension
Die Beschwerdeführer beziffern den maximalen Förderumfang über die gesamte Laufzeit auf knapp 33 Milliarden Euro. Die staatliche Kapazitätsvergütung ist für 15 Jahre vorgesehen, beginnend mit dem Zieljahr 2031.
Unterstützung durch die Speicherindustrie
Die Kritik ist nicht auf Umweltverbände beschränkt. Der Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. (BVES) hat bereits im Juni 2026 formelle Schritte bei der EU-Kommission eingeleitet und verweist auf folgende Punkte:
- Eine Modellrechnung von LCP-Delta/Field (2026) zeigt, dass der Ersatz von lediglich 2 GW geplanter Gaskapazität durch Großbatteriespeicher zu einer jährlichen Förderkosteneinsparung von bis zu 166 Millionen Euro führen könnte.
- Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) kritisiert restriktive Derating-Faktoren, die die Erbringungsfähigkeit von Speichern künstlich schmälern.
Damit wird das regulatorische Verhältnis zwischen den geschützten 9 GW-Gaskontingenten und den tatsächlich für Speicher zugänglichen 2 GW-Segmenten deutlich präzisiert.
Gegenargumente: Notwendigkeit von Gaskraftwerken
Befürworter des StromVKG, darunter das Bundeswirtschaftsministerium und konventionelle Energieversorger (BDEW, EnBW), führen folgende Punkte an:
- Während mehrtägiger, winterlicher Dunkelflauten („Kalte Dunkelflaute“) können Batteriespeicher allein nicht die Netzstabilität garantieren.
- Eine thermisch gesicherte Leistung von 9-10 GW bis 2031 sei notwendig, um den geplanten Kohleausstieg rechtzeitig zu unterstützen (BMWE 2026).
Die Beschwerdeführer warnen jedoch, dass die Hürden der Zehn-Stunden-Ausspeisung und der dreistündigen Wiederbeladung klimafreundliche Flexibilitätsoptionen strukturell aushebeln.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann ein Batteriespeicher überhaupt 10 Stunden lang Strom liefern?
Technisch ist das möglich, erfordert jedoch eine massive Überdimensionierung der Speicherkapazität sowie extrem hohe Ladeanschlussleistungen. Der Bau wird dadurch gegenüber Gaskraftwerken wirtschaftlich und netztechnisch stark erschwert.
Wann müssen die geförderten Gaskraftwerke auf Wasserstoff umgestellt werden?
Das Gesetz schreibt keine starre frühe Umstellungsfrist vor. Die Anlagen müssen lediglich bei Inbetriebnahme wasserstofffähig („H2-ready“) sein, während die vollständige Dekarbonisierung erst bis 2040 bzw. 2045 erfolgen soll.
Fazit
Die EU-Beschwerde von DUH und Green Planet Energy richtet sich gegen ein Gesetz, das trotz formaler Technologieoffenheit praktisch Gaskraftwerke bevorzugt. Die Kritik wird von der gesamten Speicherbranche unterstützt, die mit konkreten Kosteneinsparungszahlen (bis zu 166 Mio. € /Jahr) und dem Hinweis auf restriktive Derating-Faktoren argumentiert. Gleichzeitig betonen Befürworter die Notwendigkeit von Gaskraftwerken zur Absicherung von mehrtägigen Dunkelflauten und zum rechtzeitigen Kohleausstieg. Die Entscheidung der EU-Kommission wird darüber entscheiden, ob das StromVKG künftig wirklich technologieoffen gestaltet wird oder ob fossile Gasinfrastruktur weiterhin bevorzugt wird – ein Ergebnis, das weitreichende Folgen für die Subventionshöhe, den Klimaschutz und die Geschwindigkeit des deutschen Energiewandels hat.

