Der Deutsche Bundestag hat das Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetz (StromVKG) verabschiedet und dabei zentrale Anpassungen an den Ausschreibungsbedingungen für gesicherte Leistung vorgenommen. Diese Änderungen sind besonders relevant für die zukünftige Rolle von Batteriespeichern und Gaskraftwerken in der deutschen Energieversorgung, da sie die Rahmenbedingungen für die Teilnahme an den bevorstehenden Kapazitätsausschreibungen beeinflussen. Die Reformen sollen die Energiewende unterstützen, die Klimaziele erreichen und gleichzeitig die Netzstabilität sichern.
Seiteninhalte
- Wesentliche Änderungen des StromVKG für Batteriespeicher
- Resilienz- und Langzeitkriterien – Unterschiedliche Anforderungen für Speicher und Gaskraftwerke
- Marktanteile 2022: Batteriespeicher vs. Gaskraftwerke
- Zukünftiger Bedarf an flexibler Stromversorgung
- Ausschreibungsplan 2026
- Kritische Stimmen und Klimaschutzaspekte
- Fazit
Wesentliche Änderungen des StromVKG für Batteriespeicher
- Leistungsanforderungen wurden von einer einstündigen Pause nach zehn Stunden voller Leistung auf drei Stunden Pause nach jeweils 80 % der installierten Leistung reduziert.
- Bei Anlagenpools gelten die Anforderungen künftig für den gesamten Pool und nicht mehr für jede einzelne Einheit, wodurch aggregierte Speicherlösungen leichter teilnehmen können.
- Resilienz- und Langzeitkriterien werden nun sowohl für Erneuerbare-Energien-Anlagen und Speicher als auch für Gaskraftwerke einheitlich angewendet.
- Der Kreis zulässiger Herkunftsländer für Komponenten wurde erweitert, und die Erfüllung muss nicht mehr simultan für alle benannten Bauteile nachgewiesen werden.
- Ein neuer Reduktionsfaktor für die Höchstbringungsdauer bis zu 24 Stunden wurde eingeführt: 0,89 für Batteriespeicher, 0,85 für Gaskraftwerke.
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) bewertet die Anpassungen als Verbesserung der Teilnahmebedingungen, warnt jedoch, dass die Resilienzanforderungen für Batteriespeicher aufgrund internationaler Lieferketten nach wie vor anspruchsvoller seien als für Gaskraftwerke.
Resilienz- und Langzeitkriterien – Unterschiedliche Anforderungen für Speicher und Gaskraftwerke
Die neuen Resilienzkriterien sollen die Verlässlichkeit der verfügbaren Leistung abbilden. Während beide Technologien von den Kriterien profitieren, wird betont, dass:
- Batteriespeicher höhere Anforderungen an Lieferkettenstabilität haben.
- Gaskraftwerke von den weniger strengen Resilienzvorgaben profitieren.
- Der Reduktionsfaktor von 0,89 für Speicher im Vergleich zu 0,85 für Gaskraftwerke die längere mögliche Einsatzdauer von Speichern berücksichtigt.
Marktanteile 2022: Batteriespeicher vs. Gaskraftwerke
Laut dem BDEW-Jahresbericht 2022 (Quelle S1) betrug der Marktanteil von Batteriespeichern an der installierten Leistung in Deutschland etwa 4 %. Im gleichen Jahr stellten Gaskraftwerke rund 45 % der flexiblen Erzeugungskapazität bereit. Diese Zahlen verdeutlichen, dass Gaskraftwerke nach wie vor die dominante Technologie im flexiblen Sektor sind, während Batteriespeicher noch einen kleinen, aber wachsenden Teil des Marktes ausmachen.
- Marktanteil Batteriespeicher: 4 % (2022) – Quelle: BDEW Jahresbericht 2022.
- Marktanteil Gaskraftwerke: 45 % (2022) – Quelle: BDEW Jahresbericht 2022.
Die Daten unterstreichen die Notwendigkeit fairer Ausschreibungsbedingungen, um die Integration von Batteriespeichern zu fördern und gleichzeitig die bestehende Rolle der Gaskraftwerke zu berücksichtigen.
Bedeutung fairer Ausschreibungsbedingungen
- Faire Bedingungen erhöhen die Wettbewerbsfähigkeit von Batteriespeichern.
- Ein ausgewogenes Regelwerk verhindert eine unverhältnismäßige Bevorzugung von Gaskraftwerken.
- Die angepassten Pool-Kriterien ermöglichen die Teilnahme von kleineren, dezentralen Speicheranlagen.
Zukünftiger Bedarf an flexibler Stromversorgung
Eine Studie des Fraunhofer-UMSICHT (Quelle S2) prognostiziert, dass der Bedarf an flexibler Stromversorgung bis 2030 um 30 % steigen wird. Dieser Anstieg macht effektive Kapazitätsmechanismen wie das StromVKG unverzichtbar, um die wachsende Einspeisung variabler erneuerbarer Energien zu stabilisieren.
- Geplanter Anstieg des Bedarfs an flexibler Stromversorgung: 30 % bis 2030 – Quelle: Fraunhofer UMSICHT Studie.
Der Ausblick verdeutlicht die Dringlichkeit, die im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Integration von Batteriespeichern konsequent umzusetzen.
Ausschreibungsplan 2026
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) gibt an, dass die ersten beiden Ausschreibungsrunden für gesicherte Leistung im September bzw. Dezember 2026 starten sollen, vorausgesetzt, die EU-Kommission erteilt die beihilferechtliche Genehmigung.
- FAQ: Wann starten die ersten Ausschreibungen nach dem StromVKG? – Die ersten beiden Ausschreibungsrunden sind für September und Dezember 2026 geplant.
Kritische Stimmen und Klimaschutzaspekte
Umweltorganisationen wie Greenpeace kritisieren die im StromVKG vorgesehenen Förderungen für neue Gaskraftwerke und sehen darin einen Rückschritt für den Klimaschutz. Sie fordern stattdessen stärkere Anreize für Energieeffizienz, Lastflexibilität und insbesondere für Batteriespeicher, um die Klimaziele nicht zu gefährden.
- Bedenken: Neue Gaskraftwerke könnten den Fortschritt beim Klimaschutz bremsen.
- Relevanz: Die Einbeziehung von Gaskraftwerken in die Förderpolitik steht im Widerspruch zu ambitionierten Klimazielen.
Fazit
Die jüngsten Änderungen am Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetz schaffen deutlich verbesserte Rahmenbedingungen für Batteriespeicher, insbesondere durch angepasste Leistungs- und Resilienzanforderungen sowie die Möglichkeit, aggregierte Speicherlösungen einzubringen. Gleichzeitig bleibt die Resilienz für Batteriespeicher anspruchsvoller als für Gaskraftwerke, was von Branchenverbänden als strukturelle Benachteiligung wahrgenommen wird. Die Marktanteile von 2022 zeigen, dass Gaskraftwerke nach wie vor die dominante flexible Energiequelle sind, während Batteriespeicher mit einem Anteil von 4 % noch am Anfang ihrer Marktpenetration stehen. Angesichts eines prognostizierten 30 %igen Anstiegs des Bedarfs an flexibler Stromversorgung bis 2030 wird die Rolle von Batteriespeichern jedoch zunehmend zentral. Die geplanten Ausschreibungsrunden im September und Dezember 2026 markieren den ersten praktischen Test der neuen Regelungen. Kritische Stimmen aus der Umweltbewegung mahnen, dass die Förderung von Gaskraftwerken die Klimaziele gefährden könnte und fordern stärkere Anreize für nachhaltige Speichertechnologien. Insgesamt legt das reformierte StromVKG den Grundstein für eine technologieoffene, aber noch nicht vollständig ausgeglichene Kapazitätsförderung, die maßgeblich darüber entscheiden wird, wie die deutsche Stromversorgung bis 2030 und darüber hinaus gestaltet wird.

