Seit der Abschaffung der EEG-Umlage im Juli 2022 wird die Finanzierungslücke des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) komplett aus dem Bundeshaushalt gedeckt. Für das Kalenderjahr 2026 erwartet die Bundesregierung einen Minderbedarf von 4,2 Milliarden Euro gegenüber dem ursprünglich veranschlagten Betrag von 16,6 Milliarden Euro. Diese Ersparnis entsteht vor allem durch zwei zusammenwirkende Effekte: den starken Anstieg der Börsenstrompreise, der die Marktprämien für erneuerbare Anlagen drückt, und das sukzessive Auslaufen hochvergüteter Altanlagen (Ü20-Anlagen). Trotz der positiven Haushaltswirkung stellen die zugrundeliegenden Mechanismen und ihre volkswirtschaftlichen Konsequenzen ein komplexes Bild dar.
Funktionsweise des EnFG-Finanzierungsmechanismus und Marktprämienmodell
Nach dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) decken Bundesmittel die Differenz zwischen dem im EEG festgelegten Fördersatz und dem tatsächlichen Marktwert der erzeugten Energie. Die Marktprämie wird dabei pro Kilowattstunde berechnet, indem der aktuelle Day-Ahead-Börsenstrompreis von dem garantierten Vergütungssatz abgezogen wird. Steigt der Börsenpreis – etwa durch den Merit-Order-Effekt, bei dem teure Gaskraftwerke als Grenzkraftwerke die Preise nach oben treiben – sinkt die zu zahlende Marktprämie und damit der Finanzierungsbedarf des EEG-Kontos.
Die Bundesmittel gehören somit zu einem flexiblen Ausgleichstopf, der unmittelbar auf Preisentwicklungen reagiert. Ein bedeutender Befund ist, dass im Oktober 2026 der durchschnittliche Day-Ahead-Preis laut Energy-Charts auf 165,45 Euro/MWh anstieg, während er im Vorjahr noch bei rund 82 Euro/MWh lag. Dieser höhere Marktwert reduziert die Differenzkosten, die das Bundesbudget zu tragen hat.
Nach Absatz 3 des systemischen Hintergrunds: “…weniger als Ausgleich an die Anlagenbetreiber gezählt werden muss.” verdeutlicht, dass die steigenden Erlöse aus dem Stromverkauf an der Börse die Ausgleichszahlungen an die Betreiber von EEG-Anlagen reduzieren.
Zentrale Kennzahlen 2026
- Ursprünglich geplanter Bundeszuschuss zum EEG-Konto: 16,6 Mrd. € (Quelle S1)
- Aktualisierter erwarteter Finanzierungsbedarf: 12,4 Mrd. € (Quelle S1)
- Bundeszahlungen Q1-Q3 2026: 12,6 Mrd. € (Quelle S2)
Wegfall hochvergüteter Altanlagen (Ü20-Anlagen)
Seit 2021 laufen die ersten 20-jährigen Vergütungsverträge von Wind- und Photovoltaik-Anlagen aus. Diese Altanlagen erhielten früher Einspeisevergütungen von 30 bis 50 Cent/kWh, wohingegen aktuelle Neuanlagen meist nur ein Fünftel bis ein Zehntel dieser Sätze erhalten. Der Wegfall dieser hohen Förderungen reduziert den Ausgleichsanspruch des Bundes nachhaltig.
Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) prognostizieren für das Jahr 2026 einen Ausgleichsanspruch von 2,00 Mrd. € nach § 6 EnFG, was den strukturellen Kostendruck mindert, unabhängig von kurzfristigen Strompreisschwankungen.
Statistischer Überblick
- Ausgleichsanspruch 2026 (ÜNB-Prognose): 2,00 Mrd. € (Quelle S3)
- Durchschnittlicher Börsenstrompreis Oktober 2026: 165,45 €/MWh (Quelle S4)
Bedeutung negativer Strompreise und § 51 EEG
In Zeiten hoher EE-Einspeisung kann es zu negativen Day-Ahead-Preisen kommen. Nach § 51 EEG entfällt bei anhaltend negativen Preisen der Anspruch auf die Marktprämie, wodurch die Ausgaben des Bundes weiter sinken. Im ersten Drittel des Jahres 2026 betrugen die tatsächlichen Bundeszahlungen 12,6 Mrd. €, ein Wert, der bereits die Effekte negativer Preise widerspiegelt.
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) betont, dass diese Mechanik zwar das EEG-Konto entlastet, aber gleichzeitig den Ausbau von Speichertechnologien notwendig macht. Ohne ausreichende Speicher sinkt bei sonnen- und windreichen Stunden der Marktwert der Erneuerbaren stark, was die Förderkosten in diesen Phasen wieder ansteigen lassen kann.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Warum sinkt der staatliche EEG-Zuschuss, wenn Strom an der Börse teurer wird?Geförderte EEG-Anlagen verkaufen ihren Strom am Markt und erhalten aus dem EEG-Konto lediglich die Differenz zum garantierten Vergütungssatz. Erzielen sie am Markt höhere Erlöse, schrumpft die Differenzkostenlast.Wer trägt seit der Abschaffung der EEG-Umlage die Restkosten der Förderung?Seit Juli 2022 zahlen Stromverbraucher keine Umlage mehr. Fehlbeträge auf dem EEG-Konto der ÜNB werden gemäß EnFG vollständig durch Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt ausgeglichen.Warum fordert die Erneuerbaren-Branche trotzdem mehr Speicher?Ohne Speicher sinkt bei sonnen- und windreichen Stunden der Marktwert der Erneuerbaren stark, was die Förderkosten in diesen Phasen ansteigen lässt. Speicher glätten das Preisprofil und stabilisieren die Erlöse.
Prognose und Risiken für die kommenden Jahre
Die ÜNB-Prognose für das Folgejahr 2027 sieht bereits wieder einen Finanzierungsbedarf von 17,524 Mrd. € (Quelle S3). Diese Entwicklung verdeutlicht die hohe Volatilität des EEG-Finanzierungsbedarfs und seine enge Korrelation zu globalen Gas- und Strompreisen. Sollte der Gaspreis sinken oder die Anzahl der Niedrigpreis-Stunden im Sommer zunehmen, könnten die Förderkosten erneut steigen.
Gegenläufige Sichtweisen
- Mehrbelastung der Gesamtwirtschaft: Geringere EEG-Förderkosten bedeuten für Industrie und nicht preisgebundene Verbraucher höhere Beschaffungskosten, weil die teuren Gaskraftwerke die Börsenpreise in die Höhe treiben.
- Hohe Prognoseunsicherheit: Der Bedarf für 2027 liegt bereits wieder über dem Niveau von 2026; Preis- und Zubau-Unsicherheiten können die erwartete Entlastung schnell wieder verringern.
Fazit
Die im Jahr 2026 erwartete Entlastung des Bundeshaushalts um 4,2 Mrd. € entsteht durch das Zusammenspiel steigender Börsenstrompreise, die die Marktprämien senken, und dem systematischen Auslaufen hochvergüteter Altanlagen. Während diese Mechanismen kurzfristig zu einer geringeren finanziellen Belastung führen, bleibt die EEG-Finanzierung ein volatiles Element, das stark von externen Energiepreisen abhängt. Langfristig wird die Notwendigkeit von Speichern und flexiblen Verbrauchern betont, um die Preisvolatilität zu dämpfen und stabile Förderbedingungen zu gewährleisten. Die Bundesregierung steht daher vor der Aufgabe, die gesparten Haushaltsmittel sinnvoll zu nutzen – etwa durch Entlastung der Stromsteuer für Privathaushalte – und gleichzeitig die Rahmenbedingungen für den Ausbau von Erneuerbaren und Speichern zu stärken.

