Die EEG-Förderung ist ein zentrales Instrument der deutschen Energie- und Haushaltspolitik. Seit der Abschaffung der EEG-Umlage am 1. Juli 2022 gleicht der Bund das EEG-Konto der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) künftig aus Bundesmitteln aus. Trotz dieser Auszahlung aus Steuermitteln wird die Kostenbelastung des Bundeshaushalts häufig fälschlich dem laufenden Zubau erneuerbarer Energien zugeschrieben. Die vorliegende Analyse stützt sich ausschließlich auf offizielle Zahlen und die Enervis-Kurzstudie im Auftrag des LEE NRW und zeigt, dass die Milliardenlast primär von historischen Bestandsanlagen stammt, während neue Photovoltaik– und Windkraftanlagen nur einen Bruchteil der jährlichen Förderung benötigen.
Gesamtkosten des EEG-Kontos aus Bundesmitteln
Die jährlichen Bundeszuschüsse zum EEG-Konto betragen nach offiziellen Angaben:
- 2024: 18,49 Milliarden Euro (tatsächliche Überweisungen an die ÜNB, Quelle S2)
- 2025: 16,50 Milliarden Euro (kumulierte Zuschüsse zur Deckung des EEG-Finanzierungsbedarfs, Quelle S3)
Damit liegt der durchschnittliche EEG-Finanzierungsbedarf bei etwa 15 Milliarden Euro pro Jahr. Diese Zahlen bilden die Basis für die aktuelle politische Diskussion um die Belastung des Bundeshaushalts.
Kosten für Bestandsanlagen versus Neuanlagen
Die Enervis-Studie unterscheidet deutlich zwischen den Förderkosten historischer Bestandsanlagen und neu zugeschalteter Anlagen:
- Gesamtes Bestandsportfolio (184,3 GW) verursacht ca. 14,8 Milliarden Euro an jährlichen EEG-Förderkosten.
- Neues Portfolio (37,8 GW) verursacht nur etwa 0,4 Milliarden Euro pro Jahr.
- Speziell gemessen: 6,58 Cent/kWh Förderkosten für Bestandsanlagen versus 0,72 Cent/kWh für Neuanlagen (Jahr 2025, Quelle S1).
Die Differenz zeigt, dass die historischen Vergütungsniveaus den größten Teil des aktuellen EEG-Finanzierungsbedarfs ausmachen.
Technologiespezifischer Kostenvergleich
Photovoltaik-Dachanlagen (Bestand vs. Neu)
- Bestands-Dachanlagen: 16,31 Cent/kWh (Durchschnittswert, Jahr 2025, Quelle S1)
- Neuen-Dachanlagen: 2,24 Cent/kWh (Erwartete Kosten, Jahr 2025, Quelle S1)
Photovoltaik-Freiflächenanlagen
- Bestands-Freiflächen: 6,80 Cent/kWh (Jahr 2025, Quelle S1)
- Neue-Freiflächen: 0,43 Cent/kWh (Jahr 2025, Quelle Info 2)
Windkraftanlagen an Land
- Neue Windparks: 0,61 Cent/kWh (Jahr 2025, Quelle Info 2)
- Für das gesamte neue Portfolio beträgt die spezifische Förderkosten-Quote 0,72 Cent/kWh (Jahr 2025, Quelle S1).
Die stark gesunkenen Förderkosten neuer Anlagen resultieren aus der Abschaffung fester Einspeisevergütungen und der Einführung von Marktprämien-Absicherungen, bei denen das EEG nur die Differenz zwischen dem anzulegenden Wert aus Ausschreibungen und dem jeweiligen Börsenwert bezahlt.
Auslaufen der 20-jährigen Vergütungsdauer (Ü20-Effekt)
Die gesetzliche Förderdauer für EEG-Anlagen beträgt nach § 25 EEG 20 Jahre zuzüglich dem Inbetriebnahmejahr (Jahr 2026, Quelle Info 1). Die besonders teuren Solar-Jahrgänge aus den Hochphasen 2008-2012 (Vergütungen von über 30-40 Cent/kWh) laufen zwischen 2028 und 2033 aus der Förderung heraus. Dieser „Ü20-Effekt“ wird das EEG-Konto mittelfristig entlasten, da die historischen Verpflichtungen schrittweise enden.
Risiken und Gegenargumente
- Marktwert- und Kannibalisierungseffekt: Bei starkem PV-Zubau können Börsenstrompreise bei sonnigem Wetter in den negativen Bereich fallen (Profilwert-Verfall). Das würde die Spanne zwischen anzulegendem Wert und Marktwert erhöhen und den Förderbedarf neuer Anlagen potenziell ansteigen lassen.
- System- und Netzkosten: Die Enervis-Studie isoliert die reinen Erzeugungs-Förderkosten. Aufwendungen für Netzentgelte, Speicher-Zubau und Redispatch-Maßnahmen bleiben im kWh-Vergleich unberücksichtigt.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Warum zahlt der Bund Milliarden für das EEG, wenn die EEG-Umlage abgeschafft ist?Seit Juli 2022 zahlen die Stromkunden nicht mehr die Differenz zwischen garantierten Vergütungen und Börsenerlösen. Der Bund deckt das Defizit auf dem EEG-Konto direkt aus Steuermitteln.Wann fallen die besonders teuren Altanlagen aus der Förderung?Die gesetzliche EEG-Förderung läuft 20 Jahre. Die teuersten Photovoltaik-Anlagen aus den Boomjahren 2008-2012 scheiden schrittweise ab 2029 bis 2033 aus der Förderung aus.Wie funktioniert die Förderung bei Neuanlagen im Vergleich zu früher?Neue Großanlagen erhalten keine feste Einspeisevergütung mehr. Der Vergütungsanspruch wird im Wettbewerb über Ausschreibungen ermittelt, und das EEG zahlt nur die Marktprämie – also die Differenz zwischen anzulegendem Wert und Börsenwert.
Fazit
Die Analyse macht deutlich, dass die Milliardenlast des EEG-Kontos primär aus historischen, hoch vergüteten Bestandsanlagen resultiert. Neue Photovoltaik- und Windkraftprojekte verursachen mit 0,72 Cent/kWh Förderkosten lediglich einen Bruchteil des bisherigen Finanzierungsbedarfs und tragen damit zu einer sukzessiven Entlastung des Bundeshaushalts bei. Gleichzeitig bleibt zu beachten, dass zukünftige Marktpreis-Entwicklungen und nicht-förderungs-bezogene Systemkosten das Gesamtbild beeinflussen können. Der bevorstehende „Ü20-Effekt“ wird die Belastung weiter reduzieren, sobald die 20-jährige Vergütungsfrist für die kostspieligsten Bestandsanlagen endet. Eine differenzierte Kostenbewertung, die historische Verpflichtungen, aktuelle Marktwerte und die tatsächlichen Kosten des Zubaus klar trennt, ist daher unerlässlich für eine sachliche politische Diskussion über die Finanzierung der Energiewende.

