Im Jahr 2026 haben die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (50Hertz, Amprion, TenneT, TransnetBW) zusammen mit der Koordinierungsstelle KO.NEP für Gas und Wasserstoff erstmals ihre Szenariorahmen methodisch eng verzahnt. Der gemeinsam erstellte Rahmen definiert verbindliche Annahmen für Stromerzeugung, Flexibilitäten, Netzausbau und die Wasserstoffinfrastruktur und steuert damit Investitionen in Milliardenhöhe für ein klimaneutrales Energiesystem bis 2045. Trotz formaler Trennung in zwei Genehmigungsverfahren soll die einheitliche Datenbasis Fehlallokationen zwischen Strom- und Gasnetz verhindern.
Hintergrund und Zielsetzung des Szenariorahmens
Der Szenariorahmen legt die energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen fest – von der Erzeugungsstruktur über den Verbrauch bis zu den benötigten Flexibilitätsoptionen. Er bildet den ersten Schritt, bevor im Netzentwicklungsplan (NEP) konkrete Netzausbau- und Verstärkungsmaßnahmen berechnet werden. Die rechtliche Grundlage bildet das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie die Regelungen der KO.NEP, die den Konsultations- und Genehmigungsprozess bis zum 28. September 2026 regeln.
Methodische Neuerungen: Klimamodellierung statt historischer Wetterjahre
Für den NEP 2027 haben die Übertragungsnetzbetreiber die Modellierung von Erneuerbaren-Einspeisung und Lastprofilen von einzelnen historischen Wetterjahren auf klimamodellbasierte Zeitreihen umgestellt. Diese Neuerung ermöglicht eine präzisere Abschätzung künftiger Extremwetterlagen, Dunkelflauten sowie hitzebedingter Spitzenlasten. Durch die robustere Modellierung steigen die angenommenen Flexibilitätsbedarfe, insbesondere für Großbatteriespeicher, deutlich.
Zentrale Annahmen zu Batteriespeichern
- Großbatteriespeicher (2- bis 4-Stunden-Systeme): geplante installierte Leistung 84,1 – 102,4 GW bis 2040 (Quelle S1).
- Entsprechende Speicherkapazität: 168,2 – 204,8 GWh bis 2040 (Quelle S1).
- Kleinbatteriespeicher: geplante installierte Leistung 47,4 – 79,5 GW bis 2040 (Quelle S1).
- Speicherkapazität Kleinbatterien: 94,8 – 159 GWh bis 2040 (Quelle S1).
Im Vergleich zum vorherigen NEP bedeutet dies eine Verdopplung bzw. massive Erhöhung der Großbatteriespeicher-Annahmen. Nach 2040 gehen die Betreiber von nur marginalen Änderungen bei Leistung und Kapazität aus.
Großbatteriespeicher – warum die starke Aufstockung?
Großbatterien bieten schnelle Regelleistung, können kurzzeitige Überschüsse aus Photovoltaik- und Windkraft wirtschaftlich aufnehmen und reduzieren Abregelungen im Netz. Die erhöhten Annahmen spiegeln die Erwartung wider, dass Flexibilitätsbedarfe durch steigende Lasten, insbesondere aus Rechenzentren, stärker werden.
Kleinbatteriespeicher – ergänzende Rolle
Kleinbatteriespeicher, die derzeit mit 14,2 GW installiert sind, sollen bis 2040 auf 47,4 – 79,5 GW ansteigen. Sie unterstützen das Netz vor allem im Verteilungsbereich und ergänzen die Großbatterien bei dezentralen Flexibilitätsanforderungen.
Entwicklung der Elektrolyse- und Wasserstoffinfrastruktur
Im neuen Szenario wird die inländische Power-to-Gas-Elektrolyseleistung deutlich zurückgefahren. Stattdessen wird eine höhere Abhängigkeit von Wasserstoffimporten angenommen. Für das Transportnetz wird erstmals die Modellierungsvariante 2035 vorgestellt, die einen spezifischen Bedarf für Wasserstofftransport bis 2035 definiert. Diese Verschiebung spiegelt veränderte Markterwartungen hinsichtlich hoher Stromkosten und der Verfügbarkeit von Wasserstoff wider.
Prognostizierter Stromverbrauch und Rolle der Rechenzentren
- Bruttostromverbrauch 2040: 937,6 – 1 139,4 TWh (Quelle S1).
- Bruttostromverbrauch 2045: bis zu 1 208,1 TWh (Quelle S2).
- Stromverbrauch der Rechenzentren 2025: 4,2 TWh; Prognose 2040: bis zu 141,8 TWh; 2045: 143,2 TWh (Quelle S1).
Der starke Anstieg des Stromverbrauchs wird vor allem durch den Ausbau von Rechenzentren getrieben, die künftig mehr als 10 % des gesamten Bruttostromverbrauchs ausmachen könnten.
Risiken und Gegenmaßnahmen
- Netzengpässe durch lokale Überkonzentration: Der rasche Zubau von Großbatterien und Hyperscale-Rechenzentren konzentriert sich häufig auf netzgünstige Knotenpunkte. Ohne vorausschauenden Netzausbau und standortfördernde Anreize kann es zu lokalen Überlastungen kommen.
- Abhängigkeit von Wasserstoffimporten: Die Reduktion heimischer Elektrolyse erhöht das Risiko, dass Dekarbonisierungsziele von internationalen Lieferketten und Pipeline-Verträgen abhängig werden.
- Unsicherheit im Konsultationsstatus: Die vorliegenden Zahlen sind Entwürfe der Netzbetreiber. Sie können bis Ende September 2026 durch die Bundesnetzagentur noch modifiziert oder gekürzt werden.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist der Unterschied zwischen dem Szenariorahmen und dem Netzentwicklungsplan (NEP)?
Der Szenariorahmen definiert die übergeordneten energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen – Erzeugung, Verbrauch und Flexibilitäten. Nach seiner Genehmigung berechnen die Netzbetreiber im NEP die konkreten Netzausbau- und Verstärkungsmaßnahmen.
Warum setzen die Netzbetreiber so stark auf Großbatteriespeicher?
Großbatterien (meist 2- bis 4-Stunden-Systeme) bieten schnelle Regelleistung, fangen kurzzeitige PV- und Wind-Erzeugungsspitzen wirtschaftlich ab und verringern Abregelungen im Verteil- und Übertragungsnetz.
Zeitplan der Konsultation
- Abgabefrist der Entwürfe durch die Netzbetreiber: 30. Juni 2026 (gemäß § 12a und §§ 15a ff. EnWG).
- Konsultationszeitraum der Bundesnetzagentur: 31. August bis 28. September 2026, inklusive öffentlichem Online-Informationstag am 10. September 2026.
- Stellungnahmen können bis zum 28. September 2026 eingereicht werden.
Fazit
Der erstmals gemeinsam abgestimmte Szenariorahmen für Strom, Gas und Wasserstoff markiert einen wichtigen Schritt hin zu einer integrierten Sektorkopplung in der deutschen Netzplanung. Die methodische Umstellung auf Klimamodelle und die stark erhöhten Annahmen für Großbatteriespeicher spiegeln die wachsende Bedeutung von Flexibilitäten wider, während die reduzierte heimische Elektrolyse die zukünftige Abhängigkeit von Wasserstoffimporten betont. Gleichzeitig zeigen die prognostizierten Stromverbrauchszuwächse – insbesondere durch Rechenzentren – den enormen Ausbaubedarf der Netzinfrastruktur. Die laufende Konsultation bis Ende September 2026 bietet allen Akteuren die Möglichkeit, die vorgestellten Annahmen zu prüfen und ggf. anzupassen, bevor die Bundesnetzagentur den Rahmen verbindlich genehmigt und die nächsten Planungsstufen eingeleitet werden.

