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Warnung der Solarwirtschaft: Kostentreiber durch Netzpaket, EEG-Novelle und Netzentgeltreform gefährden Solarparks

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    Solarparks gelten als einer der günstigsten Hebel zur Dekarbonisierung des deutschen Strommarkts. Aktuell erzeugen großflächige Photovoltaik-Freiflächenanlagen Strom für rund 5 Cent pro Kilowattstunde – damit sind sie nachweislich die preiswerteste Kraftwerksart. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) warnt jedoch, dass geplante regulatorische Änderungen – das Netzpaket, die EEG-Novelle und die Reform der Netzentgeltsystematik (AgNes) – die Wirtschaftlichkeit von PV-Großanlagen erheblich beeinträchtigen und die Erreichung der gesetzlichen Zubauziele gefährden könnten.

    Kosten und Wettbewerbsfähigkeit von Solarparks

    Laut einer aktuellen Kraftwerkskostenstudie des Fraunhofer-ISE liegen die Stromgestehungskosten (LCOE) neuer Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Deutschland zwischen 4,1 Cent/kWh (Süddeutschland) und 6,9 Cent/kWh (Norddeutschland). Damit sind Solarparks gemeinsam mit On-shore-Wind die günstigste Stromerzeugungstechnologie überhaupt.

    • Stromgestehungskosten PV-Freifläche Süddeutschland: 4,1 – 5,0 Cent/kWh (2024)
    • Stromgestehungskosten PV-Freifläche Norddeutschland: 5,7 – 6,9 Cent/kWh (2024)
    • Durchschnittliche LCOE-Bandbreite: 4,1 – 6,9 Cent/kWh (2024, Quelle S1)

    Die aktuelle EEG-Freiflächen-Ausschreibung (Segment 1) hat einen Gebotshöchstwert von 5,90 Cent/kWh (2026, Quelle S2). Dieser Wert liegt bereits im unteren Bereich der ermittelten LCOE-Bandbreite und macht neue Solarparks zu kostensenkenden Kraftwerken.

    Regulatorische Kostentreiber: Netzpaket, EEG-Novelle und Netzentgeltreform

    Der Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zum sogenannten Netzpaket sieht mehrere Maßnahmen vor, die die Wirtschaftlichkeit von PV-Großanlagen reduzieren:

    • Ein Redispatch-Vorbehalt, der Verteilnetzbetreiber befugt, Netzgebiete mit einer Vorjahres-Abregelungsquote von über 5 % als kapazitätslimitiert zu kennzeichnen (§§ 13a, 14 EnWG-E).
    • Neuanlagen in solchen Gebieten müssen bis zu sechs Jahre auf Entschädigungszahlungen bei Redispatch-Eingriffen für bis zu 20 % ihrer Jahreserzeugung verzichten.
    • Geplante Netzentgelte für Erzeuger über 30 kW, die ab 2029 als fixer Kapazitätspreis von 4 – 7 Euro pro kW und Jahr gelten sollen (AgNes-Reform, Quelle S3).
    • Ein möglicher Anstieg des EEG-Gebotshöchstwertes von 5,9 Cent/kWh auf 7,5 Cent/kWh, um die gestiegenen Anschluss- und Betriebskosten zu kompensieren (BSW-Solar, Quelle S2).

    Redispatch-Vorbehalt und Gefahr von solaren Sperrzonen

    Der Entwurf sieht vor, dass Verteilnetzbetreiber Netzgebiete mit einer Abregelungsquote von mehr als 5 % (Stand 2026) als kapazitätslimitiert einstufen können. In diesen Bereichen dürfen Neuanlagen nur dann einen Netzanschluss erhalten, wenn sie vertraglich zustimmen, dass bei Netzüberlastungen bis zu 20 % ihrer Jahreserzeugung ohne finanzielle Entschädigung abgeregelt werden dürfen. Der BSW-Solar bezeichnet diese potenziell unrentablen Zonen als „solare Sperrzonen“.

    • Schwellenwert für kapazitätslimitierte Gebiete: > 5 % (Jahr 2026, Quelle S4)
    • Maximaler entschädigungsloser Abregelungsdeckel: 20 % der Jahreserzeugung (Jahr 2026, Quelle S4)

    Investoren müssen im betroffenen Netzgebiet vertraglich auf Entschädigungszahlungen verzichten – ein Risiko, das Banken nur schwer in Finanzierungsmodelle integrieren können.

    Geplante Netzentgelte für Großanlagen (AgNes-Reform)

    Die Bundesnetzagentur plant im Rahmen der AgNes-Reform, ab 2029 erstmals ein reines Kapazitätspaket für Erzeugungsanlagen über 30 kW einzuführen. Der vorgesehene Kapazitätspreis liegt bei 4 – 7 Euro pro kW und Jahr. Bestandsanlagen erhalten einen 20-jährige Vertrauensschutz, während Neuanlagen die vollen Fixkosten tragen müssen.

    • Geplantes Einspeisenetzentgelt für PV-Anlagen > 30 kW: 4 – 7 Euro/kW/Jahr (Jahr 2026, Quelle S3)
    • Bestandsanlagen: 20-jähriger Schutz vor dem neuen Entgelt

    Auswirkungen auf die EEG-Ausschreibungen und Ausbauziele

    Der aktuelle Gebotshöchstwert von 5,9 Cent/kWh reicht laut BSW-Solar nicht mehr aus, wenn die genannten Kostentreiber wirksam werden. Ohne Anpassungen würden die Gesamtkosten für neue Solarparks um mehr als einen Cent pro Kilowattstunde steigen. Das könnte die Teilnahme an künftigen Freiflächen-Ausschreibungen reduzieren und das gesetzliche Ausbauziel von 215 GW bis 2030 gefährden.

    • Gefahr von Unterzeichnungen bei unveränderten Geboten von 5,9 Cent/kWh
    • Erwartete Erhöhung auf 7,5 Cent/kWh (Jahr 2026, Quelle S2)
    • Risiko, dass Investoren neue Projekte wegen fehlender Entschädigungsregelungen und höherer Netzentgelte meiden

    Weitere Belastungen und Risiko für Investoren

    Zusätzlich zu den genannten regulatorischen Änderungen weist der BSW-Solar auf weitere Kostenfaktoren hin, die die Wirtschaftlichkeit von Solarparks beeinträchtigen:

    • Steigende Kosten für Netzanschlüsse
    • Zusätzliche kommunale Abgaben in einzelnen Bundesländern
    • Erlösverluste bei negativen Strompreisen
    • Reduzierte Förderungen für Sonderformen wie Agri-PV, Moor-PV, Parkplatz-PV und schwimmende Anlagen (nur ein Bonus von 0,5 Cent/kWh für Agri- und Moor-PV bleibt erhalten)

    Der Verband betont, dass die gleichzeitige Belastung durch mehrere neue Kostenpunkte bereits heute wirtschaftlich rentable Solarparks unrentabel machen kann – sowohl für Anlagen mit EEG-Förderung als auch für frei vermarktete Projekte.

    FAQ – Häufige Fragen zur neuen Gesetzgebung

    Was bedeutet der Redispatch-Vorbehalt für Investoren von Solarparks konkret?Wird ein Solarpark in einem als kapazitätslimitiert ausgewiesenen Netzbereich gebaut, muss der Betreiber vertraglich zustimmen, dass die Anlage bei Netzüberlastung bis zu einer Obergrenze (im Entwurf bis zu 20 % der Jahreserzeugung) ohne finanzielle Entschädigung abgeregelt werden darf.Werden bestehende Solarparks durch die geplante Netzentgeltreform der BNetzA belastet?Nein. Für Bestandsanlagen sieht der vorläufige Zwischenstand der Bundesnetzagentur zur AgNes-Reform einen Vertrauensschutz von 20 Jahren ab Inbetriebnahme vor; das geplante Einspeiseentgelt von vier bis sieben Euro pro kW und Jahr trifft demnach nur Neuanlagen.

    Fazit

    Solarparks sind derzeit die günstigste Stromquelle für die deutsche Energiewende – mit LCOE-Werten von 4,1 – 6,9 Cent/kWh und einem Marktpreis von rund 5 Cent/kWh. Der BSW-Solar warnt jedoch, dass das geplante Netzpaket, die EEG-Novelle und die AgNes-Reform zusammen zu erheblichen Kostentreibern führen. Der Redispatch-Vorbehalt kann „solare Sperrzonen“ schaffen, die geplanten Netzentgelte erhöhen die Fixkosten für neue Großanlagen, und ein Anstieg des EEG-Gebotshöchstwertes auf 7,5 Cent/kWh würde die Finanzierung vieler Projekte gefährden. Ohne Korrekturen drohen Verzögerungen beim Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen und damit das Erreichen der nationalen Zubauziele. Der Bundesverband fordert daher den Verzicht auf die geplanten regulatorischen Marktbarrieren, um Solarparks weiterhin als Kostensenker der Energiewende zu erhalten.

    Carsten Steffen
    Autor: Carsten Steffen
    Carsten Steffen, Gründer von photovoltaik.sh, bringt sein tiefes Verständnis für Photovoltaik und seine Begeisterung für erneuerbare Energien ein, um Kunden in Schleswig-Holstein seit 2021 schneller und kostengünstiger zu ihrer eigenen Photovoltaikanlage zu verhelfen. Ermöglicht wird das Dank der Zusammenarbeit mit lokalen Solarteuren. Regelmäßige Schulungen runden unsere Expertise ab. Mit der Gründung von photovoltaik.sh sind wir Ihr vertrauenswürdigen Partner für alle, die ihren Stromverbrauch nachhaltig gestalten möchten.
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