Bis zum Jahr 2033 werden mehr als eine Million Photovoltaikanlagen, die bereits seit über 20 Jahren unter dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert wurden, ihr Förderende erreichen. Diese Ü20-Anlagen besitzen eine kombinierte Nennleistung von über 15 Gigawatt – das entspricht in etwa dem gesamten deutschen Solar-Jahreszubau von 2025. Der Weiterbetrieb ist nicht nur für die Stromversorgung, sondern auch für die Erreichung der Klimaziele entscheidend. Der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) stellt dafür vier konkrete Handlungsoptionen bereit und bietet kostenfreie Beratungen an, um Abschaltungen zu verhindern.
Seiteninhalte
Ausmaß der EEG-Ende-Betroffenheit
- 62 171 Anlagen fallen im Jahr 2025 aus der EEG-Vergütung (SFV-Angabe).
- In den nächsten drei Jahren sind rund 400 000 Photovoltaikanlagen von der Ü20-Thematik betroffen.
- Bis 2033 steigt die Zahl auf über 1 Million Anlagen mit einer Gesamt-Nennleistung von >15 GW.
- Die meisten dieser Anlagen wurden als Volleinspeiseanlagen ans Netz angeschlossen, weil Betreiber bis 2008 den erzeugten Strom vollständig ins öffentliche Netz einspeisen mussten.
Das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur bestätigt diese Entwicklung und verdeutlicht den Handlungsbedarf für Betreiberinnen und Betreiber.
Warum Ü20-Anlagen kein Auslaufmodell sein dürfen
„Ü20-Anlagen leisten weiterhin einen wichtigen Beitrag zur Stromversorgung und zur Energiewende – ihr Wegfall wäre energiepolitisch fatal“, betont Susanne Jung, Geschäftsführerin des SFV. Viele der ältesten Anlagen laufen bereits seit 36 Jahren und zeigen kaum noch Leistungsabfall. Ein vorzeitiger Rückbau würde nicht nur vorhandene EE-Kapazität reduzieren, sondern auch die Erreichung der Klimaziele gefährden.
Vier Optionen für den Weiterbetrieb von Ü20-Photovoltaik
1. Anschlussvergütung nach EEG-Ende (marktabhängige Vergütung)
Nach Ablauf der EEG-Förderung erhalten Betreiber automatisch eine marktabhängige Anschlussvergütung, den Jahresmarktwert Solar, bis Ende 2032. Die wichtigsten Kennzahlen:
- Marktabhängige Vergütung: 3 – 8 Cent/kWh (aktueller Börsenpreis).
- Übergangspauschale 2025: 0,72 Cent/kWh.
- Übergangspauschale 2026: 0,23 Cent/kWh.
Diese Variante ermöglicht einen risikofreien Weiterbetrieb ohne bauliche Änderungen, birgt jedoch das Risiko niedriger Einnahmen, wenn die Marktpreise am unteren Ende liegen.
2. Verlängerung der Anschlussregelung bis Ende 2032
Durch das Solar-Paket I (Mai 2024) wird die befristete Netzeinspeisung und Vergütung von ursprünglich 2027 auf Ende 2032 ausgedehnt. Netzbetreiber sind verpflichtet, den erzeugten Strom abzunehmen. Diese gesetzliche Verlängerung stärkt das Argument gegen Abschaltungen und schafft Planungssicherheit für Betreiber.
3. Repowering – Austausch alter Module
Beim Repowering werden veraltete Solarmodule durch neuere, effizientere Varianten ersetzt. Der Austausch startet einen neuen 20-Jahres-Förderzeitraum. Wirtschaftlich ist das Vorgehen besonders attraktiv, wenn ein hoher Eigenverbrauch mit Speicher realisiert wird.
- Eigenverbrauchsquote ohne Speicher: 20 % – 30 %.
- Eigenverbrauchsquote mit Speicher: > 70 %.
- Steigende EE-Preise erhöhen die Rentabilität des Repowerings.
Ein Hindernis bleibt das EU-Beihilferecht, das die Förderung von Mehrleistung noch nicht vollständig freigegeben hat.
4. Umstellung auf Eigenverbrauchspriorität mit Speicher
Die meisten Ü20-Anlagen wurden als Volleinspeiseanlagen konzipiert. Durch die Installation von Batteriespeichern kann der Eigenverbrauch deutlich gesteigert werden, wodurch die Wirtschaftlichkeit trotz niedriger Anschlussvergütung verbessert wird. Die Kombination aus Repowering und Speicher führt zu einer Eigenverbrauchsquote von über 70 %.
Risiken und Gegenmaßnahmen
- Marktabhängige Vergütung (3 – 8 Cent/kWh): Oft unwirtschaftlich ohne Umbau. Betreiber sollten eine Amortisationsprüfung durchführen.
- EU-Beihilferecht: Verzögert die Förderung von Mehrleistung beim Repowering.
- Investitionsbedarf für Umbau: Genehmigungen und Kosten können für kleinere Anlagen oder ungünstige Standorte problematisch sein.
Eine individuelle Prüfung durch den SFV ist essenziell, um die passende Option zu wählen und Fehlentscheidungen zu vermeiden.
Beratungsangebot des Solarenergie-Fördervereins (SFV)
Der SFV hat sein Beratungsportfolio erweitert, um Betreiberinnen und Betreiber gezielt zu unterstützen:
- Kostenfreie Gruppen- und Kurzberatungen seit Januar 2026.
- Der Solarbrief „Ü20-Anlagen 1×1“ enthält Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Hinweise zum Rückbau.
- Veranstaltungstermine:
- Mittwoch, 11. März 2026 – Vortrag Weiterbetrieb von Ü20-Anlagen
- Donnerstag, 26. März 2026 – Gruppenberatung
- Donnerstag, 25. Juni 2026 – Gruppenberatung
- Kostenlose Einzel- und Gruppenberatung über die SFV-Webseite; Download des Solarbriefs und Zugriff auf die Infoseite sind ebenfalls kostenlos.
FAQ
Was bekomme ich nach EEG-Ende automatisch?
Netzeinspeisung mit Jahresmarktwert Solar (ca. 3 – 8 Cent/kWh) bis 2032; Pauschale sinkt auf 0,23 Cent/kWh im Jahr 2026.
Lohnt Repowering?
Neue Module starten eine neue 20-Jahres-Förderung. Wirtschaftlich bei hohem Eigenverbrauch, jedoch noch ausstehende EU-Genehmigung für Mehrleistung.
Bis wann gilt die Anschlussregelung?
Verlängert bis Ende 2032 durch Solar-Paket I (Mai 2024); Netzbetreiber müssen den Strom abnehmen.
Fazit
Der Auslauf der 20-jährigen EEG-Förderung stellt Betreiber von Ü20-Solaranlagen vor zentrale Entscheidungen. Mit über einer Million betroffenen Anlagen und einer Gesamt-Nennleistung von mehr als 15 GW ist ein flächendeckender Weiterbetrieb für die deutsche Energiewende unverzichtbar. Der SFV bietet vier klare Handlungsoptionen – von der marktabhängigen Anschlussvergütung über die gesetzliche Verlängerung der Anschlussregelung bis hin zu Repowering und Eigenverbrauch mit Speicher – und unterstützt Betreiber mit kostenfreien Beratungen und detaillierten Wirtschaftlichkeitsanalysen. Durch eine fundierte Prüfung der individuellen Anlagensituation und die Nutzung der bereitgestellten Förderinstrumente können Abschaltungen vermieden und die vorhandene EE-Kapazität nachhaltig gesichert werden.

