Der Austausch von Heizungsanlagen betrifft Millionen von Eigenheimbesitzern und Vermietern in Deutschland. Nach einem zweijährigen Rückgang des Absatzes bestimmen seit Juli 2026 veränderte Förderbedingungen und das neue Gebäudemodernisierungsgesetz die Investitionssicherheit für die Wärmewende. Dieser Artikel fasst die wichtigsten Zahlen, gesetzlichen Änderungen und zukünftigen Risiken zusammen – ausschließlich basierend auf den aktuell verfügbaren Daten des Bundesverbands der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) und der BEG-Förderungsübersicht.
Marktentwicklung im ersten Halbjahr 2026
Im ersten Halbjahr 2026 wurden insgesamt 352.000 Wärmeerzeuger in Deutschland abgesetzt – ein Wachstum von 19 % gegenüber dem Vorjahr. Davon entfielen 194.500 Geräte auf Heizungs-Wärmepumpen, was einem Anstieg von 40 % entspricht. Die übrigen Segmente verzeichneten folgende Entwicklungen:
- Gasbasierte Wärmeerzeuger: 134.000 Stück (+1 %)
- Ölbasierte Wärmeerzeuger: 9.500 Stück (-11 %)
- Biomasseheizungen: 14.000 Stück (-1 %)
Im Vergleich zum historischen Tiefjahr 2025 mit einem Gesamtabsatz von 627.000 Geräten zeigt sich ein langsames, aber deutliches Erholungstempo. Auf das Gesamtjahr hochgerechnet erwartet der BDH einen Absatz von rund 700.000 Wärmeerzeugern, was eine Stabilisierung im Vergleich zu 2025 bedeuten würde, jedoch noch nicht ausreicht, um die Klimaziele zu erreichen.
Wärmepumpen als nahezu alleiniger Wachstumstreiber
Die Zahlen belegen, dass Wärmepumpen mit einem Wachstumsanteil von 99 % am gesamten Marktplus des ersten Halbjahres 2026 beteiligt waren. Von den insgesamt 55.500 zusätzlich verkauften Wärmeerzeugern entfielen 55.000 auf Wärmepumpen – fast das gesamte Stückzahlwachstum des deutschen Heizungsmarktes. Damit liegt der Anteil von Wärmepumpen am Gesamtabsatz bei 55 %.
Dieses Ergebnis unterstreicht die dominierende Rolle der Wärmepumpe im Vergleich zu stagnierenden Gas- und rückläufigen Ölheizungen. Der BDH fordert, diese Dynamik auf Basis der verabschiedeten Rahmenbedingungen zu verstetigen und das Vertrauen der Verbraucher in die Heizungsmodernisierung zu stärken.
Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes
Am 29. Juli 2026 wurde das Gebäudemodernisierungsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet und trat kurz darauf in Kraft. Das Gesetz hebt die starre 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien beim Heizungswechsel auf. Eigentümer erhalten wieder Wahlfreiheit bei der Technologie, müssen jedoch ab 2029 schrittweise steigende Mindestanteile an biogenen Brennstoffen (sogenannte „Biotreppe“) beachten.
Der Gesetzgeber betont, dass klare und verständliche Regeln die Investitionsentscheidungen erleichtern und damit die Modernisierung im breiten Markt stärken sollen. Gleichzeitig wird betont, dass die von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche versprochene Wahlfreiheit nicht durch einseitige Begünstigungen des Wärmenetzausbaus eingeschränkt werden darf.
Neue BEG-Förderungsregeln seit Juli 2026
Parallel zum Gesetz wurde die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) angepasst. Seit dem 21. Juli 2026 gilt:
- Ein erhöhter Einkommensbonus von bis zu 40 % für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 30.000 €.
- Der bisherige Effizienzbonus für Wärmepumpen entfällt.
Diese Änderungen zielen darauf ab, die Förderung sozial gezielter auszurichten und gleichzeitig die Rahmenbedingungen für Investitionen langfristig zu sichern. Der BDH sieht in den neuen Regelungen „klare und verständliche Rahmenbedingungen“, die die notwendige Investitionssicherheit bieten.
Risiken und zukünftige Herausforderungen
Trotz der positiven Entwicklung gibt es mehrere Risiken, die Eigentümer und Investoren beachten sollten:
- Künftige Kostenrisiken bei fossilen Gas- und Ölheizungen: Ab 2029 gelten verpflichtende Quoten für grüne Gase und Öle im Rahmen der Biotreppe, wodurch fossile Brennstoffe durch steigende CO₂-Preise und Umrüstkosten verteuert werden.
- Absenkung des Förderhöchstbetrags ab 2027: Der maximal förderfähige Betrag der BEG wird ab Februar 2027 halbjährlich schrittweise reduziert, was die finanzielle Attraktivität von Modernisierungsmaßnahmen mindern kann.
Diese Punkte verdeutlichen, dass die aktuelle Dynamik nicht allein durch gesetzliche Vorgaben gesichert ist, sondern auch durch die langfristige Stabilität der Fördermittel und die Entwicklung der Energiepreise beeinflusst wird.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ändert sich durch das Gebäudemodernisierungsgesetz für Hausbesitzer?
Die starre Verpflichtung, beim Heizungswechsel sofort 65 % erneuerbare Energien einzusetzen, ist gestrichen worden. Eigentümer haben wieder Wahlfreiheit bei der Technologie, müssen aber ab 2029 stufenweise steigende Mindestanteile an biogenen Brennstoffen beachten.
Welche neuen Regeln gelten seit Juli 2026 bei der BEG-Heizungsförderung?
Seit dem 21. Juli 2026 wird der Einkommensbonus stärker sozial gestaffelt (bis zu 40 % bei Haushalten mit einem Einkommen bis 30.000 €). Der bisherige Effizienzbonus für Wärmepumpen entfällt.
Fazit
Der deutsche Heizungsmarkt hat im ersten Halbjahr 2026 nach einem historischen Tiefstand im Jahr 2025 deutlich zugelegt. Wärmepumpen sind mit einem Wachstum von 40 % und einem Marktanteil von 55 % der klare Treiber des Aufschwungs – sie tragen fast 99 % zum gesamten Stückzahlwachstum bei. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz und die angepasste BEG-Förderung schaffen rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen, die Investitionen in erneuerbare Heiztechnologien attraktiver machen. Gleichzeitig bleiben Risiken durch zukünftige Quoten für grüne Brennstoffe und die schrittweise Reduktion des Förderhöchstbetrags bestehen. Eigentümer, Vermieter und Investoren sollten diese Entwicklungen genau beobachten, um fundierte Entscheidungen für die bevorstehende Wärmewende zu treffen.

