Seit dem 1. Januar 2026 können Schweizer Nachbarschaften und lokale Unternehmen Strom aus eigenen Photovoltaikanlagen über das öffentliche Verteilnetz direkt an andere Mitglieder ihrer Gemeinde verkaufen. Das Modell der lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) schafft damit erstmals eine rechtliche Grundlage für den dezentralen Austausch von Solarstrom mit reduzierten Netznutzungsgebühren – ohne dass ein klassischer Eigenverbrauchsverbund (ZEV) nötig ist. Die ersten Zahlen zeigen, dass das Konzept schnell angenommen wird, gleichzeitig aber regulatorische Hürden das volle Potenzial noch bremsen.
Entwicklung und Umfang der LEG im ersten Halbjahr 2026
Swissolar hat Daten von den 30 grössten Verteilnetzbetreibern ausgewertet, die rund 71 % der Schweizer Bevölkerung abdecken, und die Ergebnisse mit dem LEGhub kombiniert. Daraus ergeben sich folgende zentrale Kennzahlen:
- Erfasste LEG-Gemeinschaften: 1 323
- Hochgerechnete Gesamtzahl in der Schweiz: ca. 1 800 LEG
- Durchschnittliche Teilnehmerzahl pro LEG: 7,2 Personen oder Unternehmen
- Teilnehmerstruktur: 78 % reine Strombezüger, 13 % Prosumer (Erzeuger + Verbraucher) und 9 % reine Erzeuger
Die Verteilung ist regional stark unterschiedlich: In manchen Kantonen entstehen bereits zahlreiche Gemeinschaften, während andere Regionen noch keine LEG aufweisen. Auch die Größe variiert – von kleinen Gruppen mit drei Mitgliedern bis zu größeren Zusammenschlüssen mit bis zu 29 Teilnehmern.
Regulatorische Rahmenbedingungen und Netzentgeltrabatte
Das revidierte Stromversorgungsgesetz (StromVG) von 2026 ermöglicht für innerhalb einer LEG gehandelten Strom einen Abschlag auf das Netznutzungsentgelt. Die aktuelle Verordnung staffelt die Rabatte nach Netzebene:
Gesetzliche Tarifierung nach Netzebenen
- 40 % Rabatt bei Handel innerhalb desselben Trafokreises (Niederspannung, keine Transformation)
- 20 % Rabatt bei Austausch über höhere Netzebenen (z. B. Mittelspannung) innerhalb der Gemeinde
- Der gesetzlich mögliche Maximalrahmen liegt bei bis zu 60 % (StromVG Art. 17e Abs. 3), wird jedoch bislang nicht voll ausgeschöpft.
Parlamentarische Vorstösse fordern nun, den maximalen Rabatt von 60 % vollständig zu nutzen und die Stromlieferung auch über die Netzebenen 5 bis 7 gemeindeübergreifend zu ermöglichen. Diese Initiativen sind noch nicht beschlossen, könnten aber das wirtschaftliche Anreizsystem für LEG erheblich stärken.
Gründungskriterien und Abgrenzung zum klassischen ZEV
Im Unterschied zum Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) benötigt eine LEG kein privates Arealnetz. Der Strom wird über das bestehende öffentliche Verteilnetz verteilt, während jedes Mitglied seine eigenen Zähler und den Grundversorgungsvertrag für den Reststrom beibehält. Die Mindestanforderungen für die Gründung einer LEG lauten:
- Mindestens zwei Teilnehmende, davon mindestens ein Produzent und ein Bezüger.
- Die installierte PV-Leistung muss mindestens 5 % der Gesamtanschlussleistung aller LEG-Endverbraucher decken.
Diese Vorgaben erklären, wie aus den durchschnittlich 7,2 Mitgliedern einer LEG die technische und vertragliche Basis entsteht.
FAQ zur LEG
- Worin unterscheidet sich eine LEG von einem klassischen ZEV? Ein ZEV teilt einen einzigen Hauptzähler und nutzt ein privates Arealnetz hinter dem Netzanschlusspunkt. Eine LEG nutzt das öffentliche Stromnetz, wobei alle Haushalte eigene Zähler und direkte Endkundenverträge mit dem Verteilnetzbetreiber behalten.
- Wie hoch ist der finanzielle Vorteil beim Netzentgelt für LEG-Strom? Für Strom, der im selben Trafokreis produziert und verbraucht wird, beträgt der Rabatt 40 %; bei Umspannen auf eine höhere Netzebene innerhalb der Gemeinde 20 %.
- Wer bestimmt den Strompreis innerhalb der Gemeinschaft? Die Produzierenden und Verbrauchenden vereinbaren den Arbeitspreis frei; er liegt typischerweise zwischen dem Einspeisetarif des Versorgers und dem regulären Bezugstarif.
Hemmnisse und Risiken für die Verbreitung von LEG
Obwohl die Zahlen vielversprechend sind, identifiziert Swissolar mehrere Barrieren, die das Wachstum bremsen:
- Administrativer Aufwand und Messkosten: Die 15-Minuten-Lastgangmessung und separate Abrechnung erfordern kompatible Smart-Meter und entsprechende Software. Einige Verteilnetzbetreiber erheben dafür Dienstleistungs- oder Mutationsgebühren, was die Wirtschaftlichkeit kleiner Gemeinschaften mindert.
- Strikte Gemeindegrenzen: Aktuell dürfen LEG das Gemeindegebiet nicht überschreiten. In dicht besiedelten Agglomerationen oder an Gemeindegrenzen verhindert dies die Bildung natürlicher Energiegemeinschaften.
- Einführungs- und Mutationsgebühren: Zusätzliche Kosten für die Einrichtung und spätere Änderungen der Gemeinschaftsstruktur reduzieren den finanziellen Anreiz.
Ausblick: Potenziale und notwendige Maßnahmen
Die ersten Zahlen zeigen, dass lokale Elektrizitätsgemeinschaften bereits einen relevanten Beitrag zur dezentralen Nutzung von Solarstrom leisten. Um das volle Potenzial auszuschöpfen, sind jedoch gezielte politische und operative Schritte nötig:
- Vollständige Ausschöpfung des gesetzlichen Maximalrabattes von 60 % auf Netznutzungsgebühren.
- Abschaffung oder Reduktion von Einführungs- und Mutationsgebühren für kleine LEG.
- Erweiterung der zulässigen geografischen Reichweite über Gemeindegrenzen hinweg, insbesondere in städtischen Agglomerationen.
- Standardisierung von Mess- und Abrechnungstechnologien, um den administrativen Aufwand zu reduzieren.
- Weiterentwicklung von Plattformen wie lokalerstrom.ch, die Musterverträge, technische Leitfäden und Unterstützungsangebote bereitstellen.
Wieland Hintz, stellvertretender Geschäftsführer von Swissolar, betont: „Die ersten Zahlen machen deutlich, dass die gemeinschaftliche Nutzung von lokal produziertem Strom in der Schweiz bereits Realität ist. Gleichzeitig besteht noch erhebliches Potenzial. Werden die bestehenden regulatorischen Hürden abgebaut und die gesetzlichen Möglichkeiten besser ausgeschöpft, können LEG noch deutlich attraktiver werden und einen noch größeren Beitrag zur effizienten Nutzung von erneuerbarem Strom leisten.“
Fazit
Im ersten Halbjahr 2026 haben rund 1 800 lokale Elektrizitätsgemeinschaften die Schweizer Energielandschaft bereichert. Die durchschnittliche Größe von 7,2 Mitgliedern und die klare Aufteilung in 78 % reine Bezüger, 13 % Prosumer und 9 % reine Erzeuger zeigen ein breites Interesse an lokalem Solarstrom. Die aktuellen regulatorischen Rahmenbedingungen bieten bereits substanzielle Netzentgeltrabatte, doch das gesetzliche Maximum von 60 % wird noch nicht genutzt. Zusätzlich hemmen administrative Kosten und starre Gemeindegrenzen die weitere Verbreitung. Durch die vollständige Ausschöpfung des Rabattrahmens, die Reduktion von Gebühren und die Anpassung der geografischen Beschränkungen können LEG zu einem zentralen Baustein der Schweizer Energiewende werden.

