Hamburg ist eine der deutschen Städte mit dem höchsten Anteil an Flachdächern. Ob Gründerzeitbauten in der City, Gewerbegebäude im Hafen oder Mehrfamilienhäuser in den Stadtteilen der Außenbezirke – die flach oder nur gering geneigte Dachfläche ist hier weit verbreitet. Gerade für die Photovoltaik ist diese Dachausführung besonders günstig, stellt aber auch spezielle technische und gesetzliche Anforderungen, die sich von der klassischen Aufdachanlage auf dem Schrägdach wesentlich unterscheiden.
Technische Besonderheiten bei der Montage auf dem Flachdach
Auf einem Flachdach werden die Solarmodule nicht parallel zur Dachfläche, sondern mit einer definierten Neigung montiert. Erfahrenen Fachbetrieben für Photovoltaik in Hamburg empfehlen für Anlagen im norddeutschen Küstenklima eine Neigung zwischen 10 und 15 Grad. Kleinere Neigungswinkel mindern den Jahresertrag etwas, vermindern aber die Windlast erheblich, was bei küstennahen Lagen ein wesentlicher Planungsfaktor ist.
Zur Befestigung kommen vorwiegend Ballastsysteme zum Einsatz, die ohne Dachdurchdringungen auskommen. So wird die Dachabdichtung geschützt und der Montageaufwand enorm verringert. Allerdings muss zuvor die statische Tragfähigkeit des Daches überprüft werden: Ein komplett beballastiertes System vermittelt je nach Modulbelegung 15 bis 25 kg/m² auf die Dachkonstruktion. Auch Mindestabstände zur Dachkante sowie zu Aufbauten wie Lüftungsgeräten oder Lichtkuppeln sind zu beachten, sowohl aus brandschutztechnischen als auch aus Verschattungsgründen. Hamburg liegt in den Windzonen 3 bis 4 nach DIN EN 1991, was bei der Lastberechnung unbedingt zu beachten ist.
Solare Erträge im Hamburger Raum realistisch einschätzen
Ein weit verbreiteter Vorurteil besagt, dass sich eine Photovoltaikanlage im Norden Deutschlands nicht rentieren würde. Dabei liegt die mittlere Globalstrahlung im Hamburger Raum bei ca. 1.000 bis 1.050 kWh pro Quadratmeter und Jahr. Damit ist der Rückstand nur 10 bis 15 Prozent hinter dem bundesdeutschen Durchschnitt. Für eine Flachdachanlage mit 10 kWp kann man einen spezifischen Jahresertrag von 850 bis 950 kWh pro kWp rechnen.
Ein Vorteil des Flachdachs ist die freie Ausrichtung. Hier können die Module unabhängig von der Gebäudeorientierung in Süd-Ausrichtung gebracht werden. Dies macht die Ertragseinbußen wett, die im ungünstigen Falle bei der Gebäudeorientierung auf Schrägdächern unvermeidlich sind. Die Kombination aus freier Südausrichtung und optimalem Neigungswinkel macht das Flachdach in Ballungsräumen zur technisch besten Montagefläche.
Genehmigungen und Anmeldepflichten in Hamburg
In Hamburg ist eine Photovoltaikanlage auf dem Flachdach in den meisten Fällen baugenehmigungsfrei. Für Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden entfällt die Genehmigungspflicht nach der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) in der Regel, wenn nicht denkmalgeschützte Bereiche oder spezielle Bebauungspläne betroffen sind. Gewerbliche Anlagen über dieser Leistungsgrenze unterliegen einer gesonderten Prüfung durch das zuständige Bezirksamt.
Unabhängig von der Baugenehmigung besteht eine Registrierungspflicht im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Anlagen, die in das öffentliche Netz einspeisen, sind zudem beim Netzbetreiber, in Hamburg bei der Stromnetz Hamburg GmbH, anzumelden. Die Inbetriebnahme darf erst nach schriftlicher Netzgenehmigung erfolgen. Seit der EEG-Novelle 2023 gilt für Kleinstanlagen eine vereinfachte Anmeldeprozedur. Hierfür gelten für vollständige Flachdachanlagen jedoch nach wie vor die gesamten Anmelde- und Messkonzeptanforderungen, einschließlich des Einbaus eines geeichten Zweirichtungszählers durch den Netzbetreiber.
Wer alle Anforderungen frühzeitig klärt, vermeidet Verzögerungen bei der Inbetriebnahme und schöpft zudem die staatlichen Förderangebote wie den Hamburger Klimaschutzfonds vollkommen aus.

