Der verpflichtende Einbau intelligenter Stromzähler (Smart Meter) ist ein zentraler Baustein der deutschen Energiewende. Gleichzeitig stehen die Verantwortlichkeiten, die technische Machbarkeit und die Marktbedingungen im Fokus intensiver Diskussionen. Ein aktuelles Rechtsgutachten der Kanzlei Raue, zahlreiche regulatorische Maßnahmen der Bundesnetzagentur und die Stellungnahmen von Wettbewerbern wie Octopus Energy zeigen, dass die reine Monopolisierung des Rollouts durch die Verteilnetzbetreiber weder rechtlich zulässig noch praktisch zielführend ist.
Seiteninhalte
- Rechtliche Bewertung einer Monopolisierung
- Aktueller Stand des Rollouts und regionale Unterschiede
- Regulatorische Maßnahmen der Bundesnetzagentur
- Technische und prozessuale Hürden
- Wettbewerbliche Akteure und innovative Alternativen
- Interessenskonflikte durch vertikale Integration
- Zusammenfassung der wichtigsten Argumente gegen eine Monopolisierung
- Fazit
Rechtliche Bewertung einer Monopolisierung
Das Gutachten der Berliner Wirtschaftskanzlei Raue, beauftragt von Metrify Smart Metering (Enpal), Lichtblick, Techem und Octopus Energy, kommt zu einem klaren Ergebnis: Eine vollständige oder teilweise Re-Monopolisierung des Smart-Meter-Rollouts verstößt gegen mehrere europäische und nationale Rechtsgrundsätze:
- EU-Kartellrecht – ein Monopol würde den Wettbewerb im Messstellenmarkt ausschalten.
- EU-Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit – die Beschränkung auf grundzuständige Messstellenbetreiber behindert den Marktzugang ausländischer und überregionaler Anbieter.
- Artikel 12 des Grundgesetzes (Berufsfreiheit) – die Vorgabe, den Rollout ausschließlich von Verteilnetzbetreibern durchführen zu lassen, greift in die Berufsausübung von wettbewerblichen Messstellenbetreibern ein.
Die Autoren Peter Roegele, Hans Heller und Carl Seemann betonen, dass die Idee einer alleinigen Zuständigkeit „keine reale Option“ darstelle.
Aktueller Stand des Rollouts und regionale Unterschiede
Bis zum Stichtag 31. Dezember 2025 muss eine Quote von 20 % der verpflichtenden Smart-Meter-Einbauten erreicht sein. Die Zahlen zeigen jedoch, dass dieses Ziel bislang nicht erfüllt ist:
- Stromnetz Berlin erzielt mit 38 % die höchste Quote unter den Top-10-Betreibern (Stand 2025).
- 188 von 814 Messstellenbetreibern (23 %) hatten zum 30. September 2025 noch keine Smart Meter installiert.
- Die Bundesnetzagentur hat für die Nichteinhaltung von 20 % Zwangsgelder ab dem 31. Dezember 2025 angekündigt.
Die regionalen Disparitäten verdeutlichen, dass technische und organisatorische Probleme nicht durch eine zentrale Monopolstellung gelöst werden können.
Regulatorische Maßnahmen der Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur hat am 20. November 2025 neue Messstellenbetreiber-Rahmenverträge beschlossen, die bis zum 1. Juli 2026 umgesetzt werden müssen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, Kooperationen zwischen grundzuständigen und wettbewerblichen Messstellenbetreibern zu fördern und Transparenz im Rollout-Prozess zu schaffen.
- Verpflichtende Implementierung der neuen Rahmenverträge für grundzuständige Messstellenbetreiber und Netzbetreiber.
- Erleichterung der Anrechnung von Installationen wettbewerblicher Anbieter auf die verpflichtenden Quoten.
- Stärkung des Wettbewerbs als Mittel zur Beschleunigung des Rollouts.
Durch diese regulatorischen Schritte wird ein wettbewerbsorientierter Ansatz etabliert, der ohne Monopolisierung wirksam sein kann.
Technische und prozessuale Hürden
Eine im November 2025 veröffentlichte technische Studie der Horizonte Group (Studie 2.0 – „Steuern in der Niederspannung“) warnt, dass der geplante Massenrollout bei Neuanlagen im Jahr 2026 technisch nicht realisierbar ist. Die Hauptursachen liegen nicht in der organisatorischen Verantwortung, sondern in folgenden technischen Problemen:
- Gateway-Integration – fehlende oder fehlerhafte Anbindung der Zähler an das Netz.
- GSM-Funklöcher – unzureichende Mobilfunkabdeckung in vielen Regionen, die die Datenübertragung verhindert.
- Prozessabstimmung zwischen Netzbetreiber und Stromversorger – komplexe Genehmigungs- und Registrierungsabläufe.
Die Studie betont, dass diese technischen Barrieren unabhängig davon bestehen, ob ein Monopol oder ein wettbewerbsorientierter Ansatz gewählt wird.
Wettbewerbliche Akteure und innovative Alternativen
Smart Meter Light als kostengünstige Variante
Octopus Energy und weitere Akteure (z. B. VZBV) fordern die Einführung einer „Smart Meter Light“-Variante. Diese soll die wichtigsten Funktionen – Verbrauchstransparenz und Netzsteuerbarkeit – beibehalten, jedoch teurere Komponenten weglassen, um Haushalte mit geringem Verbrauch nicht durch unverhältnismäßige Kosten zu belasten.
- Praxisnahes Konzept für Haushalte mit niedrigem Jahresverbrauch.
- Reduzierte Anschaffungs- und Installationskosten.
- Unterstützung des schnellen Rollouts ohne Monopolisierung.
Mehr Transparenz und Anrechnung von Wettbewerbsinstallationen
Derzeit werden nur Smart-Meter-Einbauten der grundzuständigen Messstellenbetreiber auf die Rollout-Quoten angerechnet. Installationen durch wettbewerbliche Betreiber, häufig im Rahmen von Tarifwechseln, bleiben unberücksichtigt. Octopus Energy fordert:
- Registrierung aller Smart-Meter-Einbauten, unabhängig vom Betreiber.
- Einbeziehung dieser Installationen in die 20-Prozent-Quote.
- Kooperationsmodelle, bei denen wettbewerbliche Messstellenbetreiber grundzuständige Betreiber bei rückständigen Rollouts unterstützen.
Durch diese Maßnahmen könnte die Transparenz erhöht und das Tempo des Rollouts deutlich gesteigert werden.
Interessenskonflikte durch vertikale Integration
Viele Verteilnetzbetreiber sind gleichzeitig Energieversorger, Erzeuger und Messstellenbetreiber. Diese vertikale Integration schafft Anreize, Netzkapazitäten vorrangig für eigene PV-Anlagen und Batteriespeicher zu nutzen, anstatt Dritten zur Verfügung zu stellen. Ein monopolistisches Modell würde diese Konflikte sogar verstärken, da die gleichen Akteure sowohl Netzbetrieb als auch Messstellenbetrieb kontrollieren würden.
Hunderte Stadtwerke in Deutschland zeigen, dass die Entflechtung der Netzwirtschaft nach wie vor unvollständig ist und strukturelle Regulierungsprobleme bestehen.
Zusammenfassung der wichtigsten Argumente gegen eine Monopolisierung
- Rechtliche Unzulässigkeit nach EU-Kartellrecht, Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit sowie Art. 12 GG.
- Regionale Rollout-Disparitäten zeigen, dass ein zentrales Monopol technische und organisatorische Engpässe nicht löst.
- Technische Studie der Horizonte Group belegt, dass die geplante Umsetzung 2026 technisch nicht realisierbar ist – unabhängig von der Betreiberstruktur.
- Wettbewerbliche Messstellenbetreiber treiben den Rollout bereits maßgeblich voran und bieten innovative Lösungen wie Smart Meter Light.
- Regulatorische Rahmenbedingungen (BNetzA-Rahmenverträge) setzen bereits auf Kooperation und Transparenz statt auf Monopol.
- Vertikale Integration schafft Interessenskonflikte, die durch ein Monopol noch verstärkt würden.
Fazit
Der Smart-Meter-Rollout ist ein komplexes Unterfangen, das rechtliche, technische und marktbezogene Herausforderungen vereint. Das Rechtsgutachten der Kanzlei Raue macht deutlich, dass die ausschließliche Verantwortung der Verteilnetzbetreiber mit EU- und Grundgesetz-Bestimmungen kollidiert. Gleichzeitig zeigen aktuelle Zahlen, dass bereits heute erhebliche regionale Unterschiede und technische Hürden bestehen, die durch ein Monopol nicht behoben werden können.
Statt einer Monopolisierung empfiehlt sich ein wettbewerbsorientierter Ansatz: Stärkung der wettbewerblichen Messstellenbetreiber, Einführung von Smart Meter Light, transparente Anrechnung aller Installationen und klare regulatorische Vorgaben, wie sie die Bundesnetzagentur bereits umgesetzt hat. Nur so kann der notwendige Rollout-Tempo erreicht, die Netzstabilität gesichert und die Energiewende erfolgreich vorangetrieben werden.

