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Green Energy: Förderung von Agri-PV für nachhaltige Landwirtschaft

Agri-PV verbindet Stromerzeugung und Landwirtschaft auf derselben Fläche. Gefördert wird sie vor allem über das EEG als besondere Solaranlage auf Acker, Dauerkulturen oder Dauergrünland, nicht auf Moorböden oder in Naturschutzgebieten. Einen bundesweiten Investitionszuschuss gibt es derzeit nicht, finanzieren lässt sich die Anlage über Förderkredite. Die Beispielrechnung zeigt: Ohne Eigenverbrauch amortisiert sich eine 100-kWp-Anlage bei 6,19 Cent pro kWh nur langsam.
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    In der heutigen Zeit, wo Klimaschutz und erneuerbare Energien an Bedeutung gewinnen, spielte das damalige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL, heute Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat) eine Schlüsselrolle bei der Entwicklung innovativer Lösungen. Ein solcher Ansatz ist die Agri-Photovoltaik (Agri-PV), eine Technologie, die sowohl die Stromerzeugung als auch die landwirtschaftliche Nutzung auf der gleichen Fläche ermöglicht. Dabei darf durch die Anlage nur ein begrenzter Teil der Fläche für die Landwirtschaft verloren gehen. Wie viel, hängt von der Bauart ab, etwa hoch aufgeständert über den Pflanzen oder bodennah zwischen den Pflanzreihen. Die Anforderungen beschreibt die DIN SPEC 91434, für die EEG-Förderung gelten die Vorgaben der Bundesnetzagentur.

    Ein konkretes Beispiel für Agri-PV sind Solaranlagen über Hopfenfeldern in der Hallertau, die während der Sommertour 2023 vorgestellt wurden. Diese Anlagen bieten vielfältige Vorteile: Sie schützen die Pflanzen vor extremer Sonneneinstrahlung, Austrocknung, Starkregen und Hagel, während sie gleichzeitig Einkommen durch Stromerzeugung generieren und so zur wirtschaftlichen Diversifizierung der landwirtschaftlichen Betriebe beitragen.

    Das EEG 2023 (Erneuerbare-Energien-Gesetz) fördert Agri-PV-Anlagen als „besondere Solaranlagen“ auf Ackerflächen mit gleichzeitigem Anbau von Nutzpflanzen, auf Flächen mit Dauerkulturen oder mehrjährigen Kulturen und auf Dauergrünland. Ausgeschlossen sind dabei Moorböden sowie Naturschutzgebiete und Nationalparks, bei Grünland zusätzlich Natura-2000-Gebiete. Es gibt eine Obergrenze für den Ausbau von Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen, um den Druck auf diese zu minimieren.

    Moorbodenschutz

    Wiedervernässte Moorböden können erhebliche Mengen an Treibhausgasemissionen einsparen. Für Moorböden gibt es deshalb im EEG eine eigene Kategorie, getrennt von der Agri-PV: Gefördert werden Photovoltaikanlagen auf entwässerten, bisher landwirtschaftlich genutzten Moorböden, wenn die Flächen mit dem Bau der Anlage dauerhaft wiedervernässt werden. Dies fördert nicht nur die Wiedervernässung, sondern bietet auch eine wirtschaftliche Nutzungsmöglichkeit durch die Kombination von Photovoltaik und Paludikultur, der land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung nasser Moorflächen.

    Agri-Photovoltaik und Moorschutz sind innovative Ansätze, die helfen können, die Ziele im Bereich Klimaschutz und erneuerbare Energien zu erreichen, während sie gleichzeitig die Landwirtschaft unterstützen und diversifizieren. Ihre erfolgreiche Umsetzung erfordert jedoch weiterhin Forschung und Entwicklung, um die bestmöglichen Lösungen zu finden und umzusetzen.

    Voraussetzungen für die Agri-PV Förderung

    Damit eine Agri-PV-Anlage nach dem EEG gefördert wird, muss die Fläche während des Betriebs weiter landwirtschaftlich genutzt werden, und die Anlage muss die Anforderungen erfüllen, die die Bundesnetzagentur in einer Festlegung vorgibt. Den gleichzeitigen Anbau weisen Betreiber regelmäßig nach, sonst sinkt die Vergütung. Anlagen bis 100 kW erhalten eine feste Einspeisevergütung, größere Anlagen vermarkten ihren Strom direkt und erhalten ihre Förderung ab einer bestimmten Größe nur über eine Ausschreibung. Daneben gelten Baurecht und Naturschutz, in der Regel ist ein Bebauungsplan nötig.

    Förderprogramme für die Agri-PV Förderung

    Einen bundesweiten Investitionszuschuss für Agri-PV gibt es derzeit nicht (Stand: Oktober 2026). Die Förderung läuft vor allem über die EEG-Vergütung bzw. die Ausschreibungen. Für die Finanzierung kommen Förderkredite in Frage: Der KfW-Kredit KfW 270 finanziert Photovoltaik auch auf Freiflächen, außerdem bietet die Landwirtschaftliche Rentenbank Förderkredite für landwirtschaftliche Betriebe an, die über die Hausbank beantragt werden. Welche Programme dort gerade offen sind, erfahren Sie bei Ihrer Bank. Prüfen Sie zusätzlich, ob Ihr Bundesland eigene Programme anbietet.

    Vorteile der Agri-PV Förderung

    Die Kombination aus erneuerbarer Energieerzeugung und landwirtschaftlicher Nutzung bringt diverse Vorteile mit sich. Zum einen können so Einkünfte aus dem Stromverkauf erzielt werden, zum anderen kann der erzeugte Strom direkt vor Ort genutzt werden. Zudem wird durch den Einsatz einer PV-Anlage auf landwirtschaftlichen Flächen der CO2-Ausstoß reduziert und ein wertvoller Beitrag zum Klimaschutz geleistet.

    Beispielrechnung zur Wirtschaftlichkeit

    Um die Wirtschaftlichkeit einer Agri-PV-Anlage zu verdeutlichen, hier eine vereinfachte Beispielrechnung ohne Zuschuss: Eine Anlage mit 100 kWp, die bis Ende 2026 in Betrieb geht, erhält eine feste Einspeisevergütung von 6,19 Cent pro kWh. Bei einer angenommenen Stromproduktion von 90.000 kWh im Jahr, die vollständig eingespeist wird, ergeben sich Einnahmen von rund 5.570 Euro vor Betriebskosten. Bei angenommenen Investitionskosten von 100.000 Euro dauert es damit rein rechnerisch rund 18 Jahre, bis die Anlage ihre Kosten eingespielt hat, Betriebskosten noch nicht berücksichtigt. Deutlich besser sieht die Rechnung aus, wenn der Hof einen Teil des Stroms selbst nutzt, denn jede selbst verbrauchte Kilowattstunde ersetzt teuren Netzstrom. Lassen Sie sich die Wirtschaftlichkeit mit Ihren eigenen Verbrauchsdaten durchrechnen.

    Rechtliche Rahmenbedingungen

    Die Installation einer PV-Anlage auf landwirtschaftlichen Flächen unterliegt diversen rechtlichen Rahmenbedingungen. So müssen beispielsweise das EEG und das Baurecht berücksichtigt werden. Auch die Besteuerung der Stromerlöse und die Auswirkungen auf Agrarförderung und Pachtverträge sollten vorab geklärt werden. Wichtig ist es daher, sich vor einer Installation umfassend zu informieren.

    Häufige Fragen zur Agri-PV Förderung

    Kann ich auch als Privatperson eine Agri-PV Förderung beantragen?

    Die EEG-Vergütung erhält jeder Anlagenbetreiber, also auch eine Privatperson, wenn die Anlage die Voraussetzungen erfüllt, darunter die weitere landwirtschaftliche Nutzung der Fläche. Auch den Förderkredit KfW 270 können Privatpersonen nutzen, wenn sie zumindest einen Teil des Stroms einspeisen.

    Welche Vorteile bietet eine PV-Anlage auf landwirtschaftlichen Flächen gegenüber einer auf einem Gebäude?

    Eine PV-Anlage auf landwirtschaftlichen Flächen kann mehr Strom produzieren, da hier oft mehr Platz zur Verfügung steht. Zudem lassen sich die Module auf freier Fläche meist ohne Verschattung und in günstiger Ausrichtung aufstellen. Die Kombination aus Energieerzeugung und landwirtschaftlicher Nutzung ist zudem ökologisch sinnvoll.

    Wie lange dauert die Beantragung einer Agri-PV Förderung?

    Die EEG-Vergütung wird nicht beantragt, sondern steht der Anlage nach Inbetriebnahme und Registrierung im Marktstammdatenregister zu. Zeit kosten vor allem Bebauungsplan und Baugenehmigung, bei größeren Anlagen auch die Teilnahme an einer Ausschreibung. Einen Förderkredit beantragen Sie vor Baubeginn über Ihre Hausbank.

    Carsten Steffen
    Autor: Carsten Steffen
    Carsten Steffen, Gründer von photovoltaik.sh, bringt sein tiefes Verständnis für Photovoltaik und seine Begeisterung für erneuerbare Energien ein, um Kunden in Schleswig-Holstein seit 2021 schneller und kostengünstiger zu ihrer eigenen Photovoltaikanlage zu verhelfen. Ermöglicht wird das dank der Zusammenarbeit mit lokalen Solarteuren. Regelmäßige Schulungen runden unsere Expertise ab. Mit der Gründung von photovoltaik.sh sind wir Ihr vertrauenswürdiger Partner für alle, die ihren Stromverbrauch nachhaltig gestalten möchten.
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