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Anpassung der Abregelung von Photovoltaik-Anlagen an steuerbare Verbraucher – Wirtschaftliche und rechtliche Aspekte

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    Aktuelle Abregelungsmodelle für kleine Photovoltaik-Anlagen sind nicht mehr zeitgemäß. Sie drosseln die Erzeugungsleistung direkt am Wechselrichter, während steuerbare Verbraucher wie Wärmepumpen, Wallboxen oder Batteriespeicher nach § 14a EnWG am Netzanschlusspunkt geregelt werden. Der VDE-FNN fordert, diese Diskrepanz zu beseitigen, um Eigenverbrauch zu steigern und die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen zu verbessern.

    Warum die aktuelle Abregelung ineffizient ist

    Nach Ansicht des Forums Netztechnik/Netzbetrieb (FNN) im VDE wird die unterschiedliche Behandlung von Erzeugern und Verbrauchern als nicht effizient bezeichnet. Der aktuelle rechtliche Rahmen sieht vor, dass bei Netzengpässen die Erzeugungsleistung von Photovoltaik-Anlagen gemäß § 13a EnWG direkt am Wechselrichter abgeregelt wird. Im Gegensatz dazu regelt § 14a EnWG die Last von steuerbaren Verbrauchern am Netzanschlusspunkt. Diese Trennung verhindert eine optimale Nutzung von selbst erzeugtem Solarstrom.

    Technische Grundlagen und geltende Rechtslage

    • § 9 EEG: Vorgabe, das intelligente Messsystem für die Steuerung von PV-Anlagen zu nutzen.
    • § 13a EnWG: Verpflichtet Fernsteuerung von PV-Anlagen bei Netzengpässen, wobei der Wechselrichter als Abregelungspunkt definiert ist.
    • § 14a EnWG: Bestimmt, dass steuerbare Verbraucher (z. B. Wärmepumpen, Wallboxen, Batteriespeicher) ihre Leistung am Netzanschlusspunkt reduzieren.

    Der VDE-FNN argumentiert, dass die bereits entwickelte Infrastruktur für steuerbare Verbraucher – insbesondere Steuerboxen, die als Bindeglied zwischen Smart-Meter-Gateway und Verbrauchern dienen – genutzt werden sollte, um auch die Einspeisung von PV-Anlagen am Netzanschlusspunkt zu begrenzen.

    Wirtschaftliche Auswirkungen: Einspeisevergütung und Eigenverbrauch

    Die aktuelle wirtschaftliche Situation verdeutlicht, warum eine Anpassung der Abregelungsregeln dringend nötig ist.

    • Einspeisevergütung (2023): 8 – 10 Cent pro Kilowattstunde für PV-Anlagen in Deutschland.
    • Eigenverbrauchsquote (2023): 30 % – 40 % des erzeugten Solarstroms werden selbst genutzt.

    Diese Zahlen zeigen, dass bei einer Abregelung an der Erzeugungsanlage ein erheblicher Teil des potenziell nutzbaren Solarstroms verloren geht. Würde die Einspeisung stattdessen am Netzanschlusspunkt begrenzt, könnte überschüssiger Strom in Speichern zwischengespeichert und später verwendet werden, wodurch die Eigenverbrauchsquote steigt und die Rentabilität der PV-Anlage verbessert wird.

    Eigenverbrauch in Gefahr

    Regelt ein Netzbetreiber nach geltendem Recht die Abregelung an der Erzeugungsanlage, kann der Solarstrom nicht im Speicher genutzt werden. Wird die Einspeisung jedoch am Netzanschlusspunkt über ein Heim-Energiemanagementsystem (HEMS) begrenzt, kann der Strom zwischengespeichert und später verwendet werden. Die derzeitige Regelung reduziert damit die Eigenverbrauchsquote und die Wirtschaftlichkeit der Photovoltaik-Anlage.

    Die aktuellen Einspeisevergütungen für Photovoltaikanlagen liegen im Durchschnitt zwischen 8 und 10 Cent pro Kilowattstunde, während die Eigenverbrauchsquote der Nutzer oft zwischen 30 und 40 Prozent erreicht. Diese wirtschaftliche Realität zeigt, wie entscheidend es ist, die Regelungen zur Abregelung anzupassen, um den Eigenverbrauch zu maximieren und damit die Rentabilität der Investition zu sichern.

    Gemäß der EU-Richtlinie zur Erneuerbaren Energie ist festgelegt, dass selbst erzeugter Strom vorrangig auch selbst verbraucht werden muss. Diese Vorschrift könnte die Argumentation des VDE FNN zur Notwendigkeit einer Regelungsanpassung unterstützen und unterstreicht, dass eine isolierte Steuerung der Wechselrichter nicht mehr zeitgemäß ist.

    Rechtliche Rahmenbedingungen in der EU

    Das EU-Recht von 2018 zur Erneuerbaren Energie sieht vor, dass selbst erzeugter Solarstrom grundsätzlich selbst verbraucht werden darf. Diese Vorgabe stärkt die Forderung des VDE-FNN, die Abregelungsregeln an die Vorgaben für steuerbare Verbraucher anzupassen, da sie die Priorität des Eigenverbrauchs rechtlich verankert.

    • EU-Richtlinie zur Erneuerbaren Energie (2018): Legt den Grundsatz fest, dass Eigenverbrauch von Solarstrom gefördert werden soll.

    Durch die Verknüpfung von nationalem EnWG und EU-Richtlinie entsteht ein starkes rechtliches Fundament für die angestrebte Reform.

    Statistische Fakten zur Photovoltaik in Deutschland

    • Photovoltaik-Anlagen in Deutschland: 3,9 Millionen (Stand 2023, Quelle S1).
    • Wachstumsrate der PV-Leistung 2022: 13,5 % (Quelle S2).

    Die hohe Verbreitung und das schnelle Wachstum der PV-Installationen verdeutlichen den Handlungsbedarf, die Abregelungsmechanismen zu modernisieren, um das volle Potenzial des Ausbaues zu nutzen.

    Mögliche technische Implementierungsprobleme

    Ein kritischer Punkt ist die technische Umsetzbarkeit einer neuen Regelung. Die bestehenden Infrastrukturen für die Steuerung von Verbrauchern sind bereits teilweise ausgerollt, jedoch fehlt bislang ein flächendeckender Rollout von Steuerboxen. Zudem muss das Rückmeldesystem für die tatsächliche Erzeugungsleistung des Wechselrichters etabliert werden, um dem Netzbetreiber präzise Daten zu liefern. Diese Aspekte können zu zeitlichen Verzögerungen führen.

    • Fehlende Rückkanäle vom Wechselrichter zum Netzbetreiber.
    • Notwendigkeit des flächendeckenden Einbaus von Steuerboxen.
    • Potential für Verzögerungen bei der Implementierung neuer Kommunikationsstandards.

    FAQ zur Abregelung und Eigenverbrauchsquote

    • Frage: Was sind die Folgen einer Abregelung für die Eigenverbrauchsquote?
      Antwort: Eine Abregelung an der Erzeugungsanlage kann die Eigenverbrauchsquote erheblich senken, da weniger Solarstrom für den persönlichen Bedarf genutzt werden kann.

    Fazit

    Die Anpassung der Abregelungsregeln von kleinen Photovoltaik-Anlagen an die Vorgaben für steuerbare Verbraucher ist aus technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht sinnvoll. Durch die Begrenzung der Einspeisung am Netzanschlusspunkt könnte der Eigenverbrauch steigen, die Rentabilität von PV-Investitionen verbessern und die Vorgaben der EU-Richtlinie zur Erneuerbaren Energie unterstützen. Trotz möglicher technischer Hürden – insbesondere beim Rollout von Steuerboxen und der Einrichtung von Rückkanälen – bietet die bereits vorhandene Infrastruktur für steuerbare Verbraucher eine solide Basis, um die angestrebte Reform zügig umzusetzen. Angesichts der wachsenden Zahl von PV-Anlagen und der steigenden Leistungszuwächse ist eine zeitnahe Reform ein entscheidender Schritt für die weitere Beschleunigung der Energiewende in Deutschland.

    Carsten Steffen
    Autor: Carsten Steffen
    Carsten Steffen, Gründer von photovoltaik.sh, bringt sein tiefes Verständnis für Photovoltaik und seine Begeisterung für erneuerbare Energien ein, um Kunden in Schleswig-Holstein seit 2021 schneller und kostengünstiger zu ihrer eigenen Photovoltaikanlage zu verhelfen. Ermöglicht wird das Dank der Zusammenarbeit mit lokalen Solarteuren. Regelmäßige Schulungen runden unsere Expertise ab. Mit der Gründung von photovoltaik.sh sind wir Ihr vertrauenswürdigen Partner für alle, die ihren Stromverbrauch nachhaltig gestalten möchten.
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