Der Kanton Bern hat die Baubewilligung für die 8,5-Megawatt- Photovoltaik -Großanlage MontSol auf dem Mont-Soleil im Berner Jura bestätigt, obwohl 60 natürliche und juristische Personen Einsprüche eingereicht hatten. Die Entscheidung unterstreicht die Anwendbarkeit des sogenannten „Solarexpress“ (Art. 71a EnG) außerhalb der Alpen, betont die winterliche Stromerzeugung und stärkt die Forschung an alpinen PV-Anlagen in der Schweiz.
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Rechtliche Grundlage und Genehmigungsverfahren
Der Solarexpress (Art. 71a des Schweizer Energiegesetzes) beschleunigt die Genehmigung von PV-Großanlagen, sofern die jährliche Stromproduktion und insbesondere die Produktion im Winterhalbjahr durch Ertragssimulation nachgewiesen werden. Die Bau- und Verkehrsdirektion (BVD) des Kantons Bern hat festgestellt, dass diese Kriterien für den Mont-Soleil-Standort erfüllt sind – damit ist eine PV-Großanlage im Jura zulässig, obwohl das Gesetz häufig mit alpinen Projekten assoziiert wird.
- Die Genehmigung wurde bereits im März 2025 vom Verwaltungskreis Berner Jura erteilt.
- Im Juni 2024 stimmten die Einwohnerinnen und Einwohner von Saint-Imier dem Vorhaben zu.
- Die BVD wies die Beschwerde zurück und erklärte, dass die Anlage mit dem bestehenden Windpark „Juvent“ (zwei von 16 Anlagen) vereinbar sei.
- Ein möglicher Rechtsbehelf bleibt: Beschwerdeführer können den Bescheid innerhalb von 30 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern anfechten.
Technische Daten und erwarteter Ertrag der MontSol-Anlage
Die geplante MontSol-Anlage soll auf einer Fläche von 14 Hektar rund 400 Solartische umfassen. Die wichtigsten Kennzahlen lauten:
- Installierte Leistung: 8,5 MWp (Peak-Leistung)
- Jährlicher Stromertrag: 11 GWh, mit einem besonders hohen Winteranteil
- Versorgte Haushalte: ca. 2 500 Haushalte (entspricht dem Bedarf von etwa 2 500 Familien)
- Standorthöhe: 1 250 m über Meeresspiegel
Der Fokus auf die Winterproduktion soll das Schweizer Stromnetz im saisonal schwächeren Zeitraum entlasten und die Versorgungssicherheit erhöhen.
Umweltverträglichkeit und Schutzmaßnahmen
Der Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) wurde von den kantonalen Behörden als vollständig bewertet. Wesentliche Ergebnisse:
- Keine geschützten Pflanzenarten im geplanten Anlagenbereich.
- Ausnahmen für bestimmte Tierlebensräume wurden identifiziert; für diese sind Wiederherstellungs- und Ersatzmaßnahmen vorgeschrieben.
- Grundwasserschutz wird eingehalten, und die erforderliche Rodungsgenehmigung liegt vor.
- Blendwirkungen und Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes werden als nicht zu erwarten eingestuft, da bereits technische Infrastrukturen am Mont-Soleil existieren.
Historische Bedeutung des Sonnenkraftwerks Mont-Soleil
Der Standort Mont-Soleil hat eine lange Geschichte in der Photovoltaik:
- 1992 nahm das „Sonnenkraftwerk Mont-Soleil“ mit einer Leistung von 560 kWp den Betrieb auf – damals die größte Freiflächen-PV-Anlage Europas.
- Seit 1995 fungiert das Gelände als Photovoltaik-Testzentrum.
- Wissenschaftliche Partner wie die ETH Lausanne, die Berner Fachhochschule Biel, die Universitäten Bern und Neuchâtel betreiben dort regelmäßige Forschungsprogramme, z. B. die jährliche „Summer School Mont-Soleil“.
Die neue MontSol-Anlage wird an dieser Forschungstradition anknüpfen und gemeinsam mit Partnern weiterentwickeln.
Forschung und saisonale Optimierung
Ein zentrales Ziel des Projekts ist die Maximierung des Winterertrags. Das PV-Labor der Berner Fachhochschule wird untersuchen, wie die Module optimal ausgerichtet werden können, um die Sonneneinstrahlung im Winter zu nutzen. Gleichzeitig sollen Landwirtschaft, Tierhaltung, Biodiversität und Landschaftspflege integriert werden, um eine nachhaltige Nutzung des Geländes zu gewährleisten.
Risiken und mögliche Rechtsmittel
Obwohl die Baubewilligung bestätigt wurde, bestehen weiterhin Unsicherheiten:
- Beschwerdeführer können den Bescheid innerhalb von 30 Tagen gerichtlich prüfen lassen – ein möglicher Grund für Verzögerungen.
- Der Energiekonzern BKW hat von sechs ursprünglich geplanten alpinen PV-Projekten bereits vier verworfen (Stand Dezember 2024). Nur zwei Projekte, darunter MontSol, bleiben aktiv, was die Risiken für ähnliche Vorhaben verdeutlicht.
FAQ
Was ist der Solarexpress (Art. 71a EnG)?
Der Solarexpress beschleunigt Genehmigungen für PV-Großanlagen, legt den Fokus auf jährliche Stromproduktion und Winterertrag und ist auch im Jura zulässig, wenn die Simulationskriterien erfüllt sind.
Wie wirkt sich die Anlage auf Flora und Fauna aus?
Im UVB wurden keine geschützten Pflanzen gefunden; für Tierlebensräume gibt es Ausnahmen mit vorgeschriebenen Schutz- und Ersatzmaßnahmen.
Wann startet der Bau von MontSol?
Die Baubewilligung ist bestätigt (Februar 2026). Der Bau kann nach Ablauf der 30-tägigen Beschwerdefrist beginnen.
Fazit
Die Bestätigung der Baubewilligung für die MontSol-Anlage markiert einen bedeutenden Schritt für die Umsetzung des Solarexpress im Berner Jura. Mit einer installierten Leistung von 8,5 MWp, einem erwarteten Jahresertrag von 11 GWh und einem klaren Fokus auf Winterproduktion stärkt das Projekt die Energieversorgungssicherheit der Schweiz. Die vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung, die historische Bedeutung des Standorts und die enge Verknüpfung mit Forschungseinrichtungen unterstreichen die Nachhaltigkeit und Innovationskraft des Vorhabens. Gleichzeitig bleiben rechtliche Risiken bestehen, da die Beschwerdefrist noch nicht verstrichen ist und BKWs Erfahrungen mit anderen alpinen Projekten zeigen, dass nicht alle Vorhaben reibungslos umgesetzt werden können. Insgesamt demonstriert MontSol, wie technische, ökologische und historische Aspekte zu einer zukunftsfähigen Photovoltaik-Strategie im Schweizer Jura vereint werden können.

