Der Bundesrat hat im September 2026 ein umfangreiches Änderungsprogramm für die geplante EEG-Novelle 2027 vorgelegt. Ziel ist es, den Ausbau der dezentralen Photovoltaik zu stabilisieren, die Wettbewerbsfähigkeit von Bürgerenergie-Projekten zu sichern und gleichzeitig die Netzintegration zu verbessern. Die Forderungen reichen von der Verlängerung der Übergangszahlung für Kleinanlagen über den Erhalt des 50:50-Förderverhältnisses zwischen Dach- und Freiflächenanlagen bis hin zur Abschaffung der 50-Prozent-Wirkleistungsbegrenzung. Gleichzeitig wird der geplante Redispatch-Vorbehalt von Branchenverbänden kritisch gesehen.
Verlängerte Übergangszahlung und Direktvermarktung für Kleinanlagen
Der Bundesrat fordert, die feste Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen bis zu 25 kW, die bisher für 20 Jahre galt, auf mindestens 36 Monate nach Inbetriebnahme zu verlängern. Die Übergangszahlung soll zudem bis zur vollständigen Digitalisierung der Direktvermarktung weiterbestehen, solange die Bundesnetzagentur keine marktreife Lösung bestätigt.
- Zielanreiz für feste Vergütungen: 25 kW installierte Leistung (Jahr 2026)
- Verlängerte Übergangszahlung: 36 Monate nach Inbetriebnahme (Jahr 2026)
Durch diese Maßnahmen erhalten Investoren und Bürgerenergiefonds mehr Planungssicherheit und können ihre Projekte an die noch ausbaufähige Marktinfrastruktur anpassen. Die Verlängerung stärkt die Wirtschaftlichkeit von Kleinanlagen, insbesondere für Mieterstrom- und Bürgerenergie-Modelle, die bislang von Unsicherheiten bei der Direktvermarktung betroffen waren.
Erhalt des 50:50-Förderverhältnisses zwischen Dach- und Freiflächenanlagen
Ein zentrales Anliegen des Bundesrates ist die Bewahrung des bisherigen Förderverhältnisses, das den Ausbau von Dachanlagen mindestens genauso stark fördert wie den von Freiflächenanlagen. Dieser Ansatz soll Flächenkonkurrenzen, insbesondere mit der Landwirtschaft, vermeiden und die Akzeptanz in ländlichen Regionen erhöhen.
Langfristige Flächenpotenziale von Dachanlagen
Studien des Bundesforschungsministeriums aus dem Jahr 2026 zeigen, dass die Nutzung der deutschen Dachflächen ein Potenzial von 444 Terra-Wattstunden Strom pro Jahr bietet. Dieses Potenzial ist ein entscheidender Beitrag zur Erreichung der Klimaziele und stärkt die dezentrale Stromerzeugung.
- Potenzial der deutschen Dachflächen: 444 TWh/Jahr (2026, Quelle S5)
- Förderverhältnis: 50 % Dach- / 50 % Freiflächenförderung
Durch die Beibehaltung dieses Verhältnisses wird die Diversifikation der Photovoltaik-Erzeugung auf dem Gebäudebestand gefördert und die Belastung landwirtschaftlicher Flächen reduziert.
Entfernung der 50-Prozent-Wirkleistungsbegrenzung für Anlagen unter 100 kW
Der Entwurf der Bundesregierung sieht eine dauerhafte Begrenzung der maximalen Wirkleistungseinspeisung auf 50 % für Dachanlagen unter 100 kW vor. Der Bundesrat fordert die Streichung dieser Regelung, da sie die Flexibilität von kleineren Anlagen einschränke und den Ausbau von Photovoltaik-Dächern behindere.
Die bisherige Begrenzung diente der Steuerbarkeit im Engpassfall, wird jedoch von vielen Akteuren als Hemmnis für die Netzdienlichkeit und die Wirtschaftlichkeit von Kleinanlagen betrachtet.
Redispatch-Vorbehalt – Kritik und Risiken für die Solarbranche
Ein besonders umstrittenes Element der EEG-Novelle 2027 ist der geplante Redispatch-Vorbehalt. Dieser gibt Netzbetreibern die Möglichkeit, Erneuerbare-Anlagen ohne volle finanzielle Entschädigung abzuregeln. Laut einer Befragung des Bundesverbands Photovoltaik (BPV) könnten dadurch 68 % der PV-Anlagen negativ betroffen sein.
- Betroffener Anteil: 68 % der PV-Anlagen (2026, Quelle S7)
Branchenvertreter warnen, dass der Vorbehalt die Investitionsbereitschaft mindern und die Finanzierung von Mieterstrom- und Bürgerenergie-Projekten gefährden könnte. Zudem wird befürchtet, dass die fehlende volle Entschädigung zu höheren Risikozuschlägen und damit zu steigenden Strompreisen führt.
FAQs zur EEG-Novelle 2027
Warum wird die Direktvermarktung von Kleinanlagen als ungenügend digitalisiert bezeichnet?Nur etwa 25 % der Kleinanlagen sind mit Smart-Meter-Systemen ausgestattet. Standardisierte und marktreife Vermarktungsplattformen fehlen, was einer flächendeckenden Direktvermarktung entgegensteht.Welche Vorteile bringt der Erhalt des 50:50-Förderverbältnisses zwischen Dach- und Freiflächenanlagen?Er fördert die Diversifikation der Photovoltaik auf dem Gebäudebestand, verringert die Konkurrenz zu landwirtschaftlichen Flächen und stärkt das Akzeptanzniveau in regionalen Energiewendeprojekten.Welchen Effekt hat der Redispatch-Vorbehalt auf Mieterstromprojekte?Redispatch-Prozesse können Mieterstromprojekte unvorhersehbar abregeln, die Planungssicherheit stark beeinträchtigen und zu höheren Risikozuschlägen führen.
Fazit
Die von Bundesrat und Verbänden geforderten Änderungen der EEG-Novelle 2027 zielen darauf ab, den Ausbau der Photovoltaik in Deutschland marktorientierter, flächengerechter und investitionsfreundlicher zu gestalten. Die Verlängerung der Übergangszahlung, das Festhalten am 50:50-Förderverhältnis und die Abschaffung der 50-Prozent-Wirkleistungsbegrenzung stärken die Wirtschaftlichkeit von Kleinanlagen und unterstützen die dezentrale Stromerzeugung. Gleichzeitig zeigen die Bedenken zum Redispatch-Vorbehalt, dass ein ausgewogenes Regelwerk notwendig ist, um Investitionssicherheit zu gewährleisten und die Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhalten. Die kommenden Verhandlungen werden entscheiden, inwieweit diese Vorgaben in die endgültige Gesetzgebung einfließen und damit die Zukunftsfähigkeit der deutschen Solarbranche maßgeblich prägen.

