Der am 10. März 2026 geleakte Entwurf für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2027 bringt für Steckersolaranlagen mit Batteriespeicher einen wichtigen Schritt: Unter bestimmten Voraussetzungen können DC-gekoppelte Speicher künftig ohne Elektrikerabnahme installiert werden. Der Bundesverband Steckersolar begrüßt den Fortschritt, weist aber auf Lücken hin, die AC-gekoppelte und reine Steckerspeicher weiterhin benachteiligen.
Seiteninhalte
- Hintergrund: EEG-Entwurf 2027 und Balkonsolar
- DC-gekoppelte Speicher: neue Möglichkeiten und Voraussetzungen
- Was bleibt außen vor? AC-gekoppelte und reine Steckerspeicher
- VDE-AR-N 4105: Technische Norm für Kleinstanlagen bis 800 VA
- Statistiken und Auswirkungen auf den Markt
- Risiken und Gegenargumente
- FAQ
- Fazit
Hintergrund: EEG-Entwurf 2027 und Balkonsolar
Der Entwurf erweitert § 9 Abs. 2b EEG um die Möglichkeit, Steckersolar-Geräte mit einem am selben Wechselrichter angeschlossenen Batteriespeicher in das vereinfachte Anmeldeverfahren einzubeziehen. Ziel ist es, den Eigenverbrauch von Solarstrom zu erhöhen und die Netzbelastung zu mindern, indem Installationen ohne zwingende Elektriker-Abnahme möglich werden – ein entscheidender Faktor für die Verbreitung dezentraler PV-Anlagen in Mietwohnungen.
DC-gekoppelte Speicher: neue Möglichkeiten und Voraussetzungen
Nur Speicher, die DC-seitig am Wechselrichter der Balkonanlage angeschlossen sind, fallen unter die vereinfachten Regeln. Die wichtigsten Bedingungen laut Bundesverband Steckersolar:
- Der Speicher muss physisch am selben Wechselrichter hängen (DC-Kopplung).
- Die Anlage darf die vereinfachte Einspeisegrenze von 800 VA nicht überschreiten (vgl. VDE-AR-N 4105 ).
- Eine Elektriker-Abnahme ist nicht erforderlich; die Anmeldung kann von Laien durchgeführt werden.
Damit könnte die Installation von Balkonsolaranlagen mit Speicher für private Haushalte deutlich einfacher und kostengünstiger werden.
Was bleibt außen vor? AC-gekoppelte und reine Steckerspeicher
Der Entwurf berücksichtigt ausschließlich DC-gekoppelte Systeme. Andere technische Konzepte bleiben von der Vereinfachung ausgeschlossen:
- Speicher, die über WLAN oder Bluetooth mit dem Mikrowechselrichter kommunizieren (AC-gekoppelte Systeme).
- Reine Steckerspeicher, die ohne Photovoltaik-Anlage betrieben werden können.
Für beide Varianten bleibt die Verpflichtung zur Elektriker-Abnahme bestehen. Der Verband fordert daher eine eigene Gerätekategorie für „Stecker-Batteriegeräte“, die dieselben vereinfachten Regeln erhalten soll.
VDE-AR-N 4105: Technische Norm für Kleinstanlagen bis 800 VA
Die im Februar 2026 veröffentlichte Niederspannungsrichtlinie VDE-AR-N 4105 schafft neue Kategorien für Kleinst-Erzeugungsanlagen, Kleinstspeicher und kombinierte Einheiten. Wesentliche Punkte:
- Ein vereinfachtes Anmeldeverfahren für Systeme mit maximaler Einspeiseleistung von 800 VA.
- Die Anmeldung kann von Laien vorgenommen werden; ein Elektriker muss lediglich die Einspeisesteckdose installieren.
- Die Norm gilt nicht nur für Photovoltaik, sondern schließt auch Kleinst-Windkraftanlagen und Wasserstoff-Brennstoffzellen ein.
Durch die Norm werden Steckersolargeräte, Steckerspeicher und kombinierte Geräte gleichgestellt und erhalten einen einheitlichen, vereinfachten Installationsprozess.
Statistiken und Auswirkungen auf den Markt
Die geplanten Änderungen haben messbare Konsequenzen für den deutschen PV-Markt:
- Maximale Wirkleistungseinspeisung von Dach-PV wird ab 2027 auf 50 % der installierten Leistung begrenzt.
- Für Anlagen unter 25 kW entfällt ab 2027 die EEG-Vergütung vollständig; stattdessen wird Direktvermarktung verpflichtend.
- Das Ausschreibungsvolumen für Freiflächen-PV wird für die Jahre 2027-2032 auf 14.000 MW/Jahr geschätzt.
- Die vereinfachte Einspeisegrenze von 800 VA gilt seit 2026.
Durch die Abschaffung der Vergütung für kleine Anlagen (< 25 kW) wird der Anreiz zum Eigenverbrauch und zur Installation von Balkonsolar-Systemen mit Speicher gestärkt, während gleichzeitig größere Freiflächen-Projekte gefördert werden.
Risiken und Gegenargumente
Der Entwurf stößt auf kritische Stimmen, die potenzielle Risiken hervorheben:
- Förderabschaffung für PV < 25 kW: Könnte Balkonsolar wirtschaftlich machen, reduziert jedoch die EEG-Vergütungen und verschiebt den Ausbau zugunsten großer Anlagen.
- Schieflast-Risiken: Einphasige AC-Speicher in Mehrfamilienhäusern können lokale Überlastungen erzeugen, obwohl die Norm Schieflasten bis 4,6 kW zulässt.
- Schwarzinstallationen: Ohne klare Regelungen für reine Steckerspeicher könnten Nutzer Geräte ohne Registrierung im Marktstammdatenregister installieren, um Kontrollen zu entgehen.
Der Verband warnt, dass fehlende Kategorien für Steck-Batteriegeräte zu „Guerilla-Batterien“ führen könnten, was weder für Verbraucher noch für Netzbetreiber wünschenswert ist.
FAQ
Welche Speicher fallen unter die EEG-Vereinfachung?
Nur DC-gekoppelte Speicher, die am selben Wechselrichter wie das Steckersolar-Gerät angeschlossen sind.
Gibt es EEG-Vergütung für Balkonsolar?
Praktisch nein. Seit 2027 erhalten Anlagen unter 25 kW keine Vergütung mehr; sie gelten als „unentgeltliche Abnahme“.
Was ändert VDE-AR-N 4105 konkret?
Die Norm vereinfacht die Anmeldung für Kombis bis 800 VA, sodass Laien die Registrierung übernehmen können; ein Elektriker muss nur die Einspeisesteckdose installieren.
Fazit
Der EEG-Entwurf 2027 schafft mit der Aufnahme von DC-gekoppelten Speichern in die vereinfachten Regeln einen klaren Anreiz für die Installation von Balkonsolaranlagen mit Speicher – insbesondere für Mieter, die bislang auf aufwändige Elektriker-Abnahmen angewiesen waren. Gleichzeitig bleibt die Regelung für AC-gekoppelte und reine Steckerspeicher unzureichend, was zu einer Ungleichbehandlung und potenziellen Schwarzinstallationen führen kann. Die neue VDE-AR-N 4105 unterstützt die Zielsetzung, indem sie ein vereinfachtes Anmeldeverfahren für Kleinstanlagen bis 800 VA einführt und damit die technische Basis für die EEG-Änderungen legt. Dennoch müssen die offenen Fragen zu Schieflasten, Netzstabilität und einer eigenen Kategorie für Steck-Batteriegeräte zeitnah adressiert werden, um ein ausgewogenes, netzdienliches und verbraucherfreundliches Umfeld für die wachsende Balkonsolar-Markt zu gewährleisten.

