04343 4 33 94 21 info@photovoltaik.sh
Beratung. Planung. Projektierung. Aufbau.

Einspeisevergütung und Direktvermarktung – Neueste Entwicklungen im EEG-Entwurf und Netzpaket der deutschen Energiewende

[formidable id=2]

In 1 Minute die Ersparnisse mit einer PV-Anlage berechnen (klicken)

    kWh
    Wir empfehlen: kWp Anlage sowie einen kWp Speicher.
    €/kWh
    Hinweis: Dies ist eine Beispielrechnung die bis 5000 kWh optimiert ist.
    Jetzt unverbindliches Angebot erhalten


    Mit dem Absenden erklären Sie sich mit der Datenverarbeitung einverstanden. Wir geben Ihre Daten nicht ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung an Dritte weiter. Wir verwenden Ihre Daten nicht zu Werbezwecken in Form von Newslettern oder sonstigen Werbeformaten.

    REGIONAL. PERSÖNLICH. TYPISCH NORDDEUTSCH.

    Sie erhalten einen Anruf von uns innerhalb von 48 Stunden. Getreu unser Markenpersönlichkeit behandeln wir Ihr Anliegen von der ersten Minute an mit den altbewährten norddeutschen kaufmännischen Tugenden.

    Aus der Region, für die Region. Daher arbeiten wir nur mit regionalen Partnern und exklusiv für unsere Kunden in Schleswig-Holstein.

    Ihre Daten in guten Händen:

    • keine Weitergabe an Dritte

    • sichere Datenübertragung

    • Datenlöschung nach Art. 17 DSGVO

    • Keine Newsletter oder Spam

    Der Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) vorliegende überarbeitete EEG-Novelle 2027 sowie das begleitende Netzpaket bringen entscheidende Änderungen für die Förderung erneuerbarer Energien und die Stabilität des deutschen Stromnetzes. Für Investoren, Betreiber von Photovoltaikanlagen und die gesamte Marktakteure sind die neuen Regelungen von unmittelbarer Bedeutung, weil sie die finanzielle Planung und die technische Integration von Solarstrom nachhaltig beeinflussen.

    Kernpunkte des EEG-Entwurfs 2027

    • Die feste Einspeisevergütung für neu baute private Dachanlagen bleibt bis 2030 erhalten – zunächst als befristete Übergangsvergütung für 36 Monate, jedoch unterhalb des bisherigen Niveaus.
    • Der Volleinspeiserbonus wird gestrichen.
    • Direktvermarktung wird ab 2027 für Neuanlagen ab 50 kW verpflichtend, ab 2028 für Anlagen unter 50 kW, ab 2029 für Anlagen unter 25 kW und ab 2030 für alle Neuanlagen, inklusive solcher bis 7 kW.
    • Ausgenommen bleiben Stecker-Solar-Geräte und Mini-Photovoltaik-Anlagen bis 2 kW.
    • Ein Direktvermarktungsbonus von 1,5 Cent pro kWh wird für die ersten vier Jahre für Anlagen bis 25 kW gewährt.
    • Die bisherige Ausfallvergütung wird ersatzlos gestrichen; das Aussetzen von Zahlungen bei negativen Spotpreisen bleibt für Anlagen < 100 kW bestehen.
    • Leistungsbegrenzung von Photovoltaik-Dachanlagen am Netzanschluss auf maximal 50 % wird beibehalten – ungeklärt, ob sie für Anlagen bis 25 kW oder 100 kW gilt.

    Erhöhtes Ausschreibungsvolumen für Freiflächenanlagen

    Im Gegensatz zu den geplanten Ausschreibungsvolumina für große Dachanlagen (1500 MW pro Jahr von 2027 bis 2032) wird das Volumen für Freiflächen-Photovoltaik von 9900 MW auf 14 000 MW pro Jahr angehoben. Die Leistungsgrenze von 50 MW für die Ausschreibung bleibt erhalten, obwohl die EU-Kommission bislang nur die 20-MW-Grenze genehmigt hat.

    Für besondere Solaranlagen, etwa Agri-Photovoltaik, ist ein Bonus von 0,5 Cent pro kWh vorgesehen, während ein Preisnachlass von 0,3 Cent pro kWh greift, wenn die Anlage nicht innerhalb von 18 Monaten in Betrieb genommen wird.

    Die geplanten Änderungen in der EEG-Novelle und im Netzpaket bringen erhebliche Herausforderungen für Betreiber kleinerer Photovoltaikanlagen mit sich. Eine Untersuchung des Fraunhofer ISE hat ergeben, dass die Einführung einer verpflichtenden Direktvermarktung für Neuanlagen bis zu 50 % der Einkünfte beeinflussen könnte. Dies wirft Fragen zur zukünftigen Investitionsbereitschaft auf, besonders im Hinblick auf Privatpersonen, die auf verlässliche Renditen angewiesen sind.

    Zusätzlich zeigt eine Analyse von Agora Energiewende, dass die aktuellen Anpassungen in den netztechnischen Rahmenbedingungen möglicherweise nicht ausreichen werden, um der steigenden Kapazität erneuerbarer Energien gerecht zu werden. Zur Erreichung des Ziels von 80 % erneuerbaren Energien bis 2030 sind umfassendere Lösungen erforderlich, um das Stromnetz stabil zu halten und eine sichere Energieversorgung zu gewährleisten.

    Finanzielle Auswirkungen auf kleine Photovoltaik-Anlagen

    Laut einer Studie des Fraunhofer ISE könnte die verpflichtende Direktvermarktung für kleinere Anlagen bis zu 50 % der Einnahmen reduzieren. Die Schätzung bezieht sich auf das Jahr 2026 und verdeutlicht ein potenzielles Risiko für die Investitionsbereitschaft privater Betreiber.

    • Metric: Anteil der Einkommensverluste – 50 % (Jahr 2026, Schätzung)

    Diese Zahlen zeigen, dass die finanzielle Attraktivität von kleinen PV-Anlagen stark von der Umsetzung der Direktvermarktung abhängt.

    Herausforderungen für das Stromnetz

    Eine Analyse von Agora Energiewende weist darauf hin, dass die Anpassungen bei den kapazitätslimitierten Netzgebieten möglicherweise nicht ausreichen, um den kontinuierlich steigenden Anforderungen an das Stromnetz gerecht zu werden.

    • Metric: Zunahme der Erneuerbaren Energien – 40 % (Prozentuale Steigerung der installierten erneuerbaren Energie bis 2030, geschätzt für 2026)

    Im Netzpaket-Entwurf wurden die Voraussetzungen für kapazitätslimitierte Netzgebiete angehoben: fünf Prozent an notwendigen Abregelungen aus dem Vorjahr, eine Verkürzung der Gültigkeitsdauer auf sechs Jahre und die Möglichkeit, die Limitierung bei Nichterfüllung in drei aufeinanderfolgenden Jahren aufzuheben.

    Statistiken und Zielwerte für 2030

    • Erneuerbare-Energien-Ziel für 2030: 80 % (Quelle S1, Agora Energiewende, 2023-04-15)
    • Installierte PV-Leistung für 2026: 70 GW (Quelle S2, Fraunhofer ISE, 2023-05-09)

    FAQ zur Einspeisevergütung und Direktvermarktung

    • Wie wird die Einspeisevergütung in den kommenden Jahren angepasst? Die Einspeisevergütung bleibt zunächst für 36 Monate bestehen, liegt jedoch unter dem bisherigen Niveau und geht danach in die Direktvermarktung über.
    • Was passiert mit der Ausfallvergütung? Die derzeitige Ausfallvergütung wird ersatzlos gestrichen, was zu größeren finanziellen Unsicherheiten für Betreiber kleiner Anlagen führen kann.

    Fazit

    Die EEG-Novelle 2027 und das begleitende Netzpaket markieren einen Wendepunkt für die deutsche Energiewende. Während die feste Einspeisevergütung für neue private Dachanlagen bis 2030 erhalten bleibt, wird die Direktvermarktung schrittweise auf immer kleinere Anlagen ausgedehnt – ein Schritt, der laut Fraunhofer-ISE-Studie erhebliche Einkommensverluste von bis zu 50 % für kleine Betreiber bedeuten kann. Gleichzeitig wird das Ausschreibungsvolumen für Freiflächen-PV von 9 900 MW auf 14 000 MW pro Jahr erhöht, um das ambitionierte Ziel von 80 % erneuerbaren Energien bis 2030 zu unterstützen. Die netztechnischen Anpassungen, insbesondere die kapazitätslimitierten Netzgebiete, könnten jedoch nicht ausreichen, um die prognostizierte 40 %ige Zunahme erneuerbarer Kapazitäten zu bewältigen. Investoren, Betreiber und politische Entscheidungsträger müssen die finanziellen und technischen Implikationen dieser Regelungen genau abwägen, um die Stabilität des Stromnetzes zu sichern und die Attraktivität von Photovoltaik-Investitionen langfristig zu erhalten.

    Carsten Steffen
    Autor: Carsten Steffen
    Carsten Steffen, Gründer von photovoltaik.sh, bringt sein tiefes Verständnis für Photovoltaik und seine Begeisterung für erneuerbare Energien ein, um Kunden in Schleswig-Holstein seit 2021 schneller und kostengünstiger zu ihrer eigenen Photovoltaikanlage zu verhelfen. Ermöglicht wird das Dank der Zusammenarbeit mit lokalen Solarteuren. Regelmäßige Schulungen runden unsere Expertise ab. Mit der Gründung von photovoltaik.sh sind wir Ihr vertrauenswürdigen Partner für alle, die ihren Stromverbrauch nachhaltig gestalten möchten.
    Beratung
    Anrufen