Das Amtsgericht Hamburg hat am 7. September 2026 nach einem Insolvenzantrag ein vorläufiges Insolvenzverfahren über die Enerparc AG angeordnet (über die Eröffnung des eigentlichen Verfahrens ist noch nicht entschieden), einen der größten Photovoltaik-Projektentwickler Europas. Der Richter bestellte den Rechtsanwalt Stefan Denkhaus von der Kanzlei BRL zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 67b IN 225/26 geführt. Obwohl die Muttergesellschaft in die Insolvenz gerät, bleibt der Betrieb der bereits in Betrieb befindlichen Solarparks zunächst unberührt.
Erste Maßnahmen des vorläufigen Insolvenzverwalters
Stefan Denkhaus hat unverzüglich Gespräche mit dem Vorstand, den Beratern und den Banken aufgenommen, um den Geschäftsbetrieb zu stabilisieren. Ziel sei es, die Holding weiterhin uneingeschränkt fortzuführen. Dabei soll ein konkreter Restrukturierungsplan erarbeitet werden. Je nach Quelle werden rund 380 Beschäftigte der Enerparc AG am Standort Hamburg oder knapp 700 für die gesamte Enerparc-Gruppe genannt (pv magazine, 8. September 2026). Die Löhne der AG-Beschäftigten sind nach Angaben des vorläufigen Insolvenzverwalters über das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit für höchstens drei Monate gesichert, bis zum 30. November 2026. Für die übrigen Konzerngesellschaften stehen noch keine endgültigen Maßnahmen fest.
Auslöser: gescheiterte Speicherfinanzierung und Generalunternehmermodell
Der Insolvenzanmeldung ging Ende Juni 2026 das Scheitern einer projektbezogenen Speicherfinanzierung voraus. Nach Angaben des vorläufigen Insolvenzverwalters hatte die Enerparc AG als Generalunternehmer Module, Batteriespeicher und Montage im Namen der Projektgesellschaften bestellt und vorfinanziert; die Zuzahlungen sollten nach Projektstart fließen. Die dafür vorgesehenen Projektfinanzierungslinien standen jedoch nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung. Nachtrag (Stand Oktober 2026): Laut pv magazine vom 15. September 2026 war die gescheiterte Finanzierung eine andere als das Milliardenpaket vom März. Dessen Mittel waren in Tranchen gebunden und ließen sich nicht kurzfristig für die separaten Speicheraufträge umwidmen; auch der LBBW-Rahmen aus diesem Paket ist eine Projektfinanzierung, kein Unternehmenskredit.
Struktur und Geber des Milliarden-Finanzierungspakets vom März 2026
Im Frühjahr 2026 sicherte sich Enerparc ein Finanzierungspaket von knapp einer Milliarde Euro. Das Paket setzte sich aus zwei wesentlichen Komponenten zusammen:
- Junior-Darlehen (Mezzanine/Eigenkapitalersatz): 500 Millionen Euro, bereitgestellt von den Investoren EIG, Schroders Capital und der Eiffel Investment Group, strukturiert von Astris Finance. Das Darlehen hat eine Laufzeit von fünf Jahren und ist für Projekte in Deutschland, Frankreich und Spanien vorgesehen.
- Projektfinanzierungsrahmen der LBBW: Eine Kreditlinie von zunächst 425 Millionen Euro, erweiterbar über eine Akkordeonfazilität auf bis zu 500 Millionen Euro. Diese Mittel dienen der Bau- und Betriebsphasenfinanzierung neuer Solar- und Speicheranlagen.
Das Finanzierungspaket sollte den Ausbau von Photovoltaik-Kraftwerken und Batteriespeichern in Europa weiter vorantreiben. Trotz dieser umfangreichen Kapitalausstattung geriet die Enerparc AG jedoch in Liquiditätsengpässe, die zum vorläufigen Insolvenzverfahren führten.
Mögliche Ausstrahlung auf Schwester- und Projektgesellschaften (SPVs)
Der Insolvenzverwalter schließt Insolvenzanträge gegen weitere Konzerngesellschaften nicht aus. Zwar laufen die Anlagen in separaten Zweckgesellschaften (SPVs) und erzeugen weiterhin Strom, solange die Netzzugangs- und Direktvermarktungsverträge bestehen, doch Wartung, Management und Vermarktung hängen maßgeblich von der Konzernmutter ab. Enerparc hatte sein eigenes Portfolio an Freiflächenanlagen nach Angaben vom März 2026 auf rund 5 GW ausgebaut; zum Insolvenzantrag im September 2026 nannte das Unternehmen mehr als 500 Solarparks mit rund 5,5 GW installierter Leistung, davon etwa 3,8 GW am Netz und 1,5 GW im Bau. Die Vermarktungseinheit Sunnic Lighthouse betreut ein Handelsportfolio von mehr als 4,8 GW, rund zwei Drittel Photovoltaik und ein Drittel Wind.
Mit Stand 16. September 2026 werden die Gesamtverbindlichkeiten auf rund 3 Milliarden Euro beziffert. Hinzu kommen Batteriespeicher mit 150 MWh in Betrieb und weiteren 160 MWh in der Pipeline.
Rund 90 Photovoltaik-Projekte, teilweise mit Batteriespeichern, befinden sich im Bau. Bei den 14 bis 15 am weitesten fortgeschrittenen Projekten wird geprüft, ob sie während des Insolvenzverfahrens fertiggestellt werden können.
Risiken für Projektgesellschaften und Investoren
Für sie besteht die Gefahr von Folgeinsolvenzen im Gruppennetzwerk: Verflechtungen durch Garantien, Dienstleistungsverträge und internes Cash-Pooling können operative Gesellschaften zeitverzögert in wirtschaftliche Schieflage bringen.
Regulatorische Risiken: Kritische Infrastruktur (KRITIS) und Anfechtung
Große Solarparks und Umspannwerke können oberhalb bestimmter Schwellenwerte als Kritische Infrastruktur gelten (KRITIS). Dann kann ihr Erwerb einer Investitionsprüfung nach dem Außenwirtschaftsrecht (AWG und Außenwirtschaftsverordnung) unterliegen: Will ein außereuropäischer Bieter kaufen, insbesondere ein chinesischer Investor, prüft das zuständige Bundesministerium den Erwerb vor der Freigabe. Diese Prüfung kann einen Verkauf verzögern.
Hinzu kommt ein Insolvenzanfechtungsrisiko entlang der Vorleistungskette: Enerparc hat als Generalunternehmer die Lieferverträge geschlossen, Eigentümer der Anlagen sind aber die Projektgesellschaften. Daraus können Streitigkeiten über Eigentumsvorbehalte und Zahlungsansprüche der Modul- und Batteriehersteller entstehen.
Weitere Entwicklung: Eigenverwaltung der Schwestergesellschaften und Investorenprozess (Stand 16. September 2026)
Die Schwestergesellschaften Pvwerk GmbH und Sonnen Tiefbau mit zusammen 84 Beschäftigten befinden sich im Eigenverwaltungsverfahren. Auch für sie greift das Insolvenzgeld.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat angekündigt, in Kürze einen Investorenprozess für den Verkauf von Enerparc zu starten. Bevorzugt wird ein Verkauf des Gesamtunternehmens, andere Lösungen sind denkbar. Die Interessenten reichen von Bürgerenergiegesellschaften bis zu großen europäischen Investoren, chinesische Bieter wurden bislang nicht gemeldet. Das Bundeswirtschaftsministerium ist in die Verhandlungen eingebunden.
Fazit
Die Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens gegen die Enerparc AG verdeutlicht, dass selbst ein stark kapitalisiertes Unternehmen der Branche in Schieflage geraten kann, wenn eine einzelne Projektfinanzierung ausfällt: Enerparc hatte als Generalunternehmer Module, Speicher und Montage vorfinanziert, und die dafür vorgesehene Speicherfinanzierung kam nicht zustande. Der vorläufige Insolvenzverwalter Stefan Denkhaus hat bereits erste Schritte unternommen, um den laufenden Betrieb zu sichern und mögliche Restrukturierungsoptionen zu prüfen. Das Milliardenpaket vom März 2026 zeigt, wie viel Kapital das Unternehmen noch kurz zuvor erhalten hatte, und macht die aktuelle Situation umso überraschender. Während die bestehenden Solarparks weiterhin Strom liefern, bleibt das Risiko von Folgeverfahren im Konzernnetzwerk bestehen, weil zahlreiche operative und finanzielle Verflechtungen die Tochtergesellschaften betreffen können. Beobachter und Marktteilnehmer sollten die Entwicklungen genau verfolgen, um die langfristigen Auswirkungen auf den europäischen Photovoltaik-Sektor besser einschätzen zu können.

