Die französische Regierung hat beschlossen, die Leistungsschwelle, ab der geförderte Photovoltaik– und Onshore-Windkraftanlagen bei negativen Strompreisen gedrosselt werden müssen, schrittweise von 10 MW auf 1 MW zu senken. Die Maßnahme soll das Stromnetz in Zeiten von Überangebot entlasten und gleichzeitig die öffentlichen Förderausgaben reduzieren. Betreiber mittelgroßer Anlagen – etwa auf Agrarhallen, Parkplätzen oder Gewerbedächern – müssen bis 2027 Fernsteuerungstechnik nachrüsten, erhalten dafür jedoch weiterhin die bestehende Entschädigung für abgeregelten Strom.
Hintergrund: Anstieg negativer Strompreisphasen in Frankreich
Die Entscheidung erfolgt vor dem Hintergrund eines stark steigenden Auftretens von Negativpreis-Phasen am französischen Großhandelsstrommarkt. Laut der Commission de régulation de l’énergie (CRE) wurden im Jahr 2025 insgesamt 513 Stunden mit negativen Strompreisen verzeichnet – ein Rekordwert. Im Frühjahr 2026 erreichten die Preise sogar Tiefstwerte von bis zu -479 €/MWh (Tag-Ahead-Markt, 26. April 2026). Diese Entwicklungen erhöhen den Druck, überschüssige Einspeisungen kurzfristig zu reduzieren, um Netzinstabilitäten zu vermeiden.
Stufenweise Senkung der Leistungsschwelle
Die neue Verordnung, veröffentlicht am 24. Juli 2026 im Journal officiel de la République française, sieht die Senkung der Schwelle in zwei Stufen vor:
- Stufe 1 (ab 1. Dezember 2026): Verpflichtende Fernsteuerung für Photovoltaik- und Windkraftanlagen mit einer Leistung von mehr als 5 MW.
- Stufe 2 (ab 1. März 2027): Erweiterung der Pflicht auf Anlagen zwischen 1 MW und 5 MW.
Damit wird die bislang geltende Grenze von 10 MW auf 1 MW herabgesetzt, wodurch ein deutlich größerer Teil der installierten Erneuerbaren-Energie-Kapazitäten in das aktive Einspeisemanagement einbezogen wird.
Technische Umsetzung über die Plattform SMART OA
Für die Signalübertragung nutzt EDF Obligation d’Achat das im Frühjahr 2026 gestartete digitale Steuerungssystem SMART OA. Betreiber von Anlagen zwischen 1 MW und 5 MW müssen bis zum 1. März 2027 nachweisen, dass sie über eine Schnittstelle zur Empfangsbestätigung und automatischen Abschaltung verfügen. Die Plattform sendet ein binäres Signal – entweder Weitererzeugung oder Produktionsstopp – das unverzüglich umgesetzt werden muss. Der Start von SMART OA wird auf April 2026 datiert (04/2026).
Auswirkungen auf Betreiber mittelgroßer PV- und Windanlagen
Die Regelung betrifft alle geförderten Photovoltaik-Anlagen (Freiflächen, Dächer, Agrarhallen, Parkplatz-Überdachungen) sowie Onshore-Windparks ab einer installierten Leistung von 1 MW. Betroffene Betreiber stehen vor folgenden Anforderungen:
- Nachrüstung zertifizierter Fernwirkelektronik, um Drosselsignale von EDF OA zu empfangen.
- Einrichtung von Kommunikations- und Überwachungssystemen, die eine zuverlässige Reaktion auf das Steuerungssignal gewährleisten.
- Verlust des Ausgleichsanspruchs, wenn das Drosselsignal nicht umgesetzt wird – zusätzlich können vertragsrechtliche Sanktionen drohen.
- Risiko, dass die pauschale Entschädigung nicht den vollen entgangenen Gewinn deckt, was die Wirtschaftlichkeit einzelner Projekte beeinflussen kann.
Besonders Betreiber von Agrar-PV-Dächern und Gewerbekomplexen (1-5 MW) müssen kurzfristig investieren, um die Vorgaben zu erfüllen.
Finanzielle Entlastung des Staates und Netzdynamik
Durch die Ausweitung der Abschaltpflicht auf rund 2,6 GWc zusätzlicher Photovoltaik-Leistung (Schätzung der CRE, 2026) wird erwartet, dass der französische Staat jährlich etwa 100 Millionen Euro an Förderausgleichszahlungen einsparen kann. Die Maßnahme entlastet nicht nur die öffentlichen Finanzen, sondern erhöht auch die Flexibilität des Stromnetzes, indem mehr Erzeugungsanlagen in Echtzeit regulierbar werden.
Kritische Punkte und Risiken für Betreiber
- Investitions- und Nachrüstdruck: Besonders mittelgroße Betreiber müssen kurzfristig in zertifizierte Fernwirktechnik investieren, um den Ausgleichsanspruch nicht zu verlieren.
- Gefahr unvollständiger Ertragsausgleiche: Die bestehende Entschädigungsregelung deckt nicht zwingend den vollen entgangenen Gewinn, was Auswirkungen auf die Projektfinanzierung haben kann.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Anlagen fallen konkret unter die neue 1-MW-Grenze?
Die Verordnung betrifft alle geförderten Photovoltaik-Anlagen (Freiflächen, Dächer, Agrarhallen, Parkplatz-Überdachungen) sowie Onshore-Windparks ab 1 MW bzw. 1 MWc, die eine Einspeisevergütung oder Marktprämie erhalten.
Was passiert, wenn ein Betreiber das Drosselsignal nicht umsetzt?
Erlischt der Ausgleichsanspruch für die Ausfallzeit und es können vertragsrechtliche Sanktionen im Rahmen des Fördervertrags drohen.
Wie erfolgt die Steuerung der Abschaltung technisch?
Die Signale werden von EDF OA über das digitale Steuerungssystem SMART OA gesendet. Für PV- und Onshore-Windanlagen gilt ein binäres Signal (vollständige Abschaltung oder Normalbetrieb).
Fazit
Die schrittweise Senkung der Leistungsschwelle auf 1 MW stellt einen bedeutenden Eingriff in das französische Förder- und Netzmanagement dar. Sie ermöglicht die steuerbare Integration von zusätzlichen 2,6 GWc Photovoltaik-Kapazität, reduziert jährlich rund 100 Millionen Euro an Förderausgaben und stärkt die Netzstabilität in Zeiten von Negativpreis-Episoden. Gleichzeitig erzeugt die Maßnahme jedoch erheblichen Investitionsdruck für Betreiber mittelgroßer Anlagen, die nun kurzfristig Fernsteuerungstechnik nachrüsten müssen, um ihren Ausgleichsanspruch zu sichern. Die Balance zwischen Netzsicherheit, finanzieller Entlastung und den Belastungen für die Betreiber wird in den kommenden Monaten entscheidend sein.

