Die drei Fachverbände BWP, BuVEG und GIH haben ein gemeinsames Gutachten vorgelegt, das die bevorstehende Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – künftig Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) – kritisch begleitet. Ziel ist, die geplante GMG-Novelle 2026 mit klaren Vorgaben zu erneuerbaren Energien, Gebäudehülle und individueller Energieberatung zu stärken, Investitionssicherheit für Eigentümer zu schaffen und die EU-Vorgaben zur Klimaneutralität umzusetzen.
Kernforderungen der Verbände für das GMG
- Neue Heizungen müssen zu mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen (seit 2024 gültig).
- Gasheizungen können keinen gleichwertigen CO₂-Beitrag leisten, selbst mit Biomethan-Zusatz.
- Maßnahmen an der Gebäudehülle ergänzen die 65-Prozent-Vorgabe, senken Endenergieverbrauch und Netzspitzenlast.
- Individuelle Beratung durch Energieberater:innen ist essentiell, um maßgeschneiderte Sanierungslösungen zu finden.
Zeitplan der GMG-Novelle und politische Rahmenbedingungen
Der politische Fahrplan für das GMG 2026 wird von den Verbänden als zentraler Faktor für Planungssicherheit hervorgehoben:
- Eckpunkte des GMG: Ende Januar 2026 (politische Skizze zur Überführung des GEG)
- Kabinettsentwurf: Ende Februar 2026, Beginn des parlamentarischen Verfahrens
- EU-Umsetzungspflicht bis 29. Mai 2026 (EPBD-Richtlinie 2024/1275)
Der enge Zeitplan schafft zwar Planungssicherheit, birgt jedoch das Risiko von Verzögerungen, weil die EU-Umsetzung bis Mai 2026 zwingend ist.
EU-Richtlinie EPBD 2024/1275 als Treiber für die Novelle
Die europäische Energieeffizienz-Richtlinie (EPBD) verlangt bis zum 29. Mai 2026 die Umsetzung von:
- Renovierungspässen für Bestandsgebäude,
- Null-Emissions-Gebäuden (ZEB) für öffentliche Neubauten ab 2028,
- Einführung von Solarpflichten und Lebenszyklus-CO₂-Nachweisen ab 2030.
Durch die EPBD-Vorgaben wird die 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Heizungen flexibilisiert, weil Technologieoffenheit gefordert wird. Die Verbände betonen, dass die nationale GMG-Novelle diese europäischen Vorgaben aufnehmen muss, um einheitliche Standards zu gewährleisten.
Bedeutung der 65 %-Vorgabe und mögliche Flexibilisierung
Seit 2024 gilt die Regel, dass neue Heizungen mindestens 65 % ihres Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen decken müssen . Die Verbände sehen jedoch Risiken:
- Eine mögliche Flexibilisierung über erweiterte Übergangsfristen oder alternative Nachweis-Modelle könnte die Ambitionen mindern.
- Verbraucher könnten dadurch wieder vermehrt zu fossilen Heizungen greifen, was die Klimaziele gefährden würde.
Gleichzeitig besteht derzeit Unsicherheit, die Investitionen hemmt: Eigentümer zögern mit Sanierungen, solange das GMG nicht verabschiedet ist .
Rolle der Gebäudehülle bei der Erreichung der Klimaziele
Prof. Dr.-Ing. Andreas Holm (FIW) betont: „Zwischen erneuerbaren Heizsystemen und einer guten Gebäudehülle besteht kein Widerspruch – im Gegenteil.“ Durch energetische Maßnahmen an der Hülle werden:
- Endenergieverbrauch und Kosten deutlich gesenkt,
- Stromspitzen im Winter reduziert,
- das Stromnetz stabilisiert,
- der Bedarf an zusätzlicher Netzinfrastruktur verringert.
Die Verbände fordern, dass die Gebäudehülle als gleichwertige Alternative zur reinen EE-Vorgabe anerkannt wird – ein potenzieller Durchbruch für die Wärmewende.
Individuelle Energieberatung als Erfolgsfaktor
Jan Peter Hinrichs (BuVEG) und Benjamin Weismann (GIH) unterstreichen die Notwendigkeit einer maßgeschneiderten Beratung:
- Der deutsche Gebäudebestand ist energetisch heterogen; jede Immobilie benötigt eine individuelle Sanierungslösung.
- Entscheidungen über neue Heizung oder Hüllen-Sanierung sollten vor Ort mit qualifizierten Energieberater:innen getroffen werden.
- Eine Anerkennung von Hüllen-Sanierungen als gleichwertige Maßnahme würde Kosten senken und die Akzeptanz bei Eigentümern erhöhen.
Die Kombination aus technischer Expertise und lokaler Beratung wird laut den Verbänden zum Schlüssel für die erfolgreiche Umsetzung der Wärmewende.
FAQ
Wann wird das GMG beschlossen?
Eckpunkte liegen bis Ende Januar 2026 vor, der Kabinettsbeschluss folgt Ende Februar 2026; die EU-Umsetzung muss bis 29. Mai 2026 erfolgen .
Bleibt die 65-%-Vorgabe bestehen?
Aktuell gültig seit 2024, die Novelle plant jedoch mögliche Flexibilisierung über alternative Nachweise .
Was bringt die EU-Richtlinie EPBD?
Renovierungspässe, Null-Emissions-Standards ab 2028/2030 und Solarpflichten; Deutschland muss bis Mai 2026 umsetzen .
Fazit
Das Verbands-Gutachten liefert ein klares Bild: Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes zum GMG 2026 muss die 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Heizungen beibehalten, gleichzeitig aber die energetische Optimierung der Gebäudehülle als gleichwertige Option verankern. Der enge politische Zeitplan – Eckpunkte bis Januar, Kabinettsbeschluss bis Februar und EU-Frist Ende Mai 2026 – erfordert rasches Handeln, um Investitionshemmnisse abzubauen. Eine technologieoffene, aber ambitionierte Ausgestaltung, unterstützt durch individuelle Energieberatung, kann die Wärmewende beschleunigen, Netzstabilität fördern und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen nachhaltig reduzieren.

