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Sanierung der pvwerk GmbH in vorläufiger Eigenverwaltung – Überblick, Hintergründe und Perspektiven

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    Die pvwerk GmbH, ein EPC-Dienstleister für Photovoltaik– und Batteriespeicherprojekte, hat beim Amtsgericht Hamburg einen Antrag auf vorläufige Eigenverwaltung gestellt. Ziel ist die Fortführung des Geschäftsbetriebs und die Fertigstellung von rund 100 im Bau befindlichen Großprojekten, die im Auftrag der Enerparc AG realisiert werden. Der Ausgang der Sanierung hat unmittelbare Auswirkungen auf Millioneninvestitionen, Netzkapazitäten und zahlreiche Subunternehmer im deutschen Erneuerbare-Energien-Sektor.

    Konzernhintergrund: Schieflage der Enerparc AG trotz Milliarden-Finanzierung

    Der Insolvenzantrag der pvwerk GmbH ist die direkte Folge des Regelinsolvenzantrags der Enerparc AG, der am 7. September 2026 beim Amtsgericht Hamburg eingereicht wurde. Im Frühjahr 2026 hatte die Enerparc AG ein Finanzierungspaket von bis zu einer Milliarde Euro gesichert, das jedoch die spätere Insolvenz nicht verhindern konnte. Die Konzerngruppe umfasst insgesamt rund 700 Beschäftigte, davon etwa 380 bei der Enerparc AG. Unbetroffen bleibt die Stromhandelstochter Sunnic Lighthouse GmbH, die ein Portfolio von mehr als 4.800 MW eigenständig vermarktet.

    pvwerk GmbH: Antrag auf Eigenverwaltung und operative Kontinuität

    Die pvwerk GmbH stellte beim Amtsgericht Hamburg einen Antrag auf vorläufige Eigenverwaltung, der vom Gericht genehmigt wurde. Die Geschäftsführung unter Florian Gösch behält im Rahmen von § 270 InsO die Handlungsbefugnis, während der vorläufige Sachwalter Dr. Tjark Thies von der Kanzlei Reimer die Aufsicht im Interesse der Gläubiger übernimmt. Rund 60 Mitarbeitende sind bis voraussichtlich November 2026 durch das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit abgesichert – ein Zeitraum von drei Monaten. Aktuell befinden sich etwa 100 von Enerparc beauftragte Solar- und Batteriespeicherprojekte in der Realisierungsphase. Seit der Gründung im Jahr 2011 hat pvwerk über 500 Solarparks mit einer Gesamtleistung von mehr als 5,5 GW realisiert.

    Restrukturierungsteam und Vorbereitung eines Investorenprozesses

    Die Sanierungsberatung wird von einem Team der Pluta Rechtsanwalts GmbH unterstützt, das aus Bernd Richter, Jakob Weyres-von Levetzow und Ingo Thurm besteht. Das Team ermittelt belastbare Restfertigstellungskosten für die rund 100 laufenden Bauprojekte und bereitet parallel einen strukturierten Investorenprozess vor, um neue Geldgeber zu gewinnen.

    Die Schieflage des Generalunternehmers ist die unmittelbare Konsequenz der Insolvenz der Konzernmutter: Die Hamburger Enerparc AG hatte am 7. September 2026 beim Amtsgericht Hamburg einen Regelinsolvenzantrag gestellt, woraufhin Rechtsanwalt Stefan Denkhaus (BRL) zum vorläufigen Insolvenzverwalter für die dortigen rund 380 Beschäftigten bestellt wurde (pv magazine, 2026). Dieser Schritt kam für den Markt unerwartet, da sich Enerparc erst im Frühjahr 2026 ein umfassendes Finanzierungspaket von bis zu einer Milliarde Euro gesichert hatte. Nicht von der Konzernkrise erfasst ist nach derzeitigem Stand die konzerneigene Stromhandelstochter Sunnic Lighthouse GmbH, die ein Handelsportfolio von mehr als 4.800 Megawatt steuert und ihre Direktvermarktung uneingeschränkt fortführt. Für pvwerk beginnt nun ein Wettlauf gegen die Zeit. Unterstützt wird Geschäftsführer Florian Gösch von einem Sanierungsteam der Pluta Rechtsanwalts GmbH um Bernd Richter, Jakob Weyres-von Levetzow und Ingo Thurm (Pluta, 2026). Neben der Kalkulation verbindlicher Restfertigstellungskosten bereitet das Team parallel einen strukturierten Investorenprozess vor. Entscheidend für das Gelingen der Eigenverwaltung wird sein, inwieweit die finanzierenden Banken der einzelnen Projektgesellschaften bereit sind, die Fertigstellung der etwa 100 Parks und Batteriespeicher weiter zu finanzieren, bevor im Spätherbst die dreimonatige Vorfinanzierung der Mitarbeitergehälter durch das Insolvenzgeld ausläuft.

    Mechanismus der Eigenverwaltung versus Regelinsolvenz

    Im Gegensatz zur Regelinsolvenz der Enerparc AG behält die pvwerk-Geschäftsführung unter Florian Gösch die operative Handlungsbefugnis. Die Eigenverwaltung wird durch den vorläufigen Sachwalter Dr. Tjark Thies überwacht. Die größte Herausforderung liegt in der Schnittstelle zu den Projektgesellschaften (SPVs) und deren finanzierenden Banken, da Zahlungsflüsse neu geordnet werden müssen, um die Bauetappen trotz der Insolvenz der Muttergesellschaft weiter zu vergüten.

    Risiken und kritische Erfolgsfaktoren

    • Abhängigkeit von projektbezogenen Bankenfreigaben: Die Fertigstellung der Baustellen ist nur möglich, wenn die finanzierenden Banken und SPVs die Bauetappen trotz der Insolvenz weiter vergüten. Andernfalls drohen Baustopps und Wertberichtigungen.
    • Enges Zeitfenster von drei Monaten: Nach Ablauf des dreimonatigen Insolvenzgeldes (voraussichtlich Ende November 2026) muss das operative Geschäft wieder kostendeckend aus den laufenden Cashflows oder über eine Masseverbindlichkeit finanziert werden.

    Häufig gestellte Fragen (FAQ)

    Warum wählt pvwerk eine Eigenverwaltung, während Enerparc im Regelverfahren ist?Die Eigenverwaltung (§ 270 InsO) erlaubt es der operativen Geschäftsführung um Florian Gösch, die komplexen Baustellen mit dem vorhandenen Branchen-Know-how eigenständig unter Aufsicht des Sachwalters weiterzuführen, um den Auftragsbestand werterhaltend fertigzustellen.Ist die Stromvermarktung bereits einspeisender Solarparks der Gruppe gefährdet?Nein. Die Stromhandelstochter Sunnic Lighthouse GmbH, die mehr als 4.800 MW betreut, ist nach offiziellen Unternehmensangaben nicht vom Insolvenzantrag betroffen und setzt ihren Betrieb regulär fort.Was passiert mit den rund 100 Baustellen, falls ein Weiterbau unwirtschaftlich ist?In Abstimmung mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter von Enerparc, Stefan Denkhaus, wird jede Baustelle einzeln auf Werthaltigkeit geprüft; unrentable Projekte könnten gestoppt oder an andere Generalunternehmer übertragen werden.

    Fazit

    Die vorläufige Eigenverwaltung der pvwerk GmbH stellt einen entscheidenden Schritt dar, um die Realisierung von etwa 100 Solar- und Batteriespeicherprojekten zu sichern. Durch die enge Zusammenarbeit von Geschäftsführung, vorläufigem Sachwalter und dem Restrukturierungsteam der Pluta Rechtsanwalts GmbH wird ein transparenter Sanierungsplan verfolgt, der sowohl operative Kontinuität als auch die Vorbereitung eines Investorenprozesses umfasst. Die größten Risiken liegen in der Abhängigkeit von den Banken der Projektgesellschaften und dem knappen dreimonatigen Zeitraum, in dem das Insolvenzgeld die Löhne deckt. Entscheidend wird sein, ob neue Geldgeber gewonnen und die Zahlungsflüsse zu den SPVs stabilisiert werden können, um die bereits investierten Millionen in den Netzanschluss und die Fertigstellung der Projekte zu überführen.

    Carsten Steffen
    Autor: Carsten Steffen
    Carsten Steffen, Gründer von photovoltaik.sh, bringt sein tiefes Verständnis für Photovoltaik und seine Begeisterung für erneuerbare Energien ein, um Kunden in Schleswig-Holstein seit 2021 schneller und kostengünstiger zu ihrer eigenen Photovoltaikanlage zu verhelfen. Ermöglicht wird das Dank der Zusammenarbeit mit lokalen Solarteuren. Regelmäßige Schulungen runden unsere Expertise ab. Mit der Gründung von photovoltaik.sh sind wir Ihr vertrauenswürdigen Partner für alle, die ihren Stromverbrauch nachhaltig gestalten möchten.
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