KfW – Förderkredit für Erneuerbare Energien

Autor: SH Photovoltaik

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Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, ist eine deutsche Förderbank, welche 1948 als Anstalt des öffentlichen Rechts gegründet wurde und ist die drittgrößte Bank in Deutschland. Sie ist eine Direktbank und verfügt damit nicht über Filialen oder direkten Kundenkontakt. Die Bilanzierungssumme betrug im Jahr 2020 circa 564 Milliarden Euro.

Der Förderkredit für Erneuerbare Energien gemäß dem Standard 270 und 274 der KfW finanziert Investitionen zur Errichtung, Erweiterung und dem Erwerb von Anlagen erneuerbarer Energien, einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung und Installation. Darunter fallen auch Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher in jeglicher Ausführung, nur müssen diese den Anforderungen des Gesetztes für den Ausbau erneuerbarer Energien genügen.

Antragsberechtigte

Von dem Förderkredit der KfW sind nur wenige Personengruppen ausgeschlossen. Antragsberechtigt sind private und öffentliche Unternehmen im In- und Ausland ungeachtet von ihrer Größe sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts und kommunale Zweckverbände.
Privatpersonen und gemeinnützige Antragssteller können von diesem Förderkredit profitieren, solange sie einen Teil des erzeugten Stroms einspeisen. Oftmals ist es für Genossenschaften, Stiftungen oder Vereine eher schwierig an so einen Kredit zu diesen Konditionen zu gelangen. Bei der KfW ist das jedoch kein Problem, genauso wenig für Freiberufler und Landwirte.

Im Ausland können Vorhaben von privaten deutschen Unternehmen sowie deren Tochtergesellschaften im Ausland, Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung sowie im Ausland tätige Freiberufler.

Öffentliche Institutionen wie die Bundesländer oder Kommunen können von diesem Kredit nicht gefördert werden.

Konditionen

Die jeweiligen Zinssätze und Laufzeiten berechnet die Bank bei der Antragsstellung und sind dann je nachdem umzusetzenden Projekt unterschiedlich. Die Zinssätze werden aufgrund des Standortes, der eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität der verfügbaren Sicherheiten ermittelt. Bei günstigen Bedingungen ist derzeit ein Zinssatz von 1,74 % möglich. Die Mindestlaufzeit beträgt zwei Jahre und beträgt maximal 30 Jahre.

Es besteht eine Kredithöhe von bis zu 50 Millionen Euro pro Projekt und der Kredit kann 100 % der Investitionskosten tragen. Weiterhin ist eine Auszahlung von 100 % möglich, welche in einem Zeitraum von 12 Monaten nach der Zusagen entweder in einer Summe oder mehreren Teilbeträgen abrufbar ist. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau verlangt eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat, welche 6 Monate und zwei Bankarbeitstage nach der Zusage beginnt.

Wichtig ist anzumerken, dass diese Förderkredite nicht für Umschuldungen oder Nachfinanzierungen von bereits begonnenen oder abgeschlossenen Projekten beantragbar sind.

In jedem Vertrag sind bestimmte tilgungsfreie Zeiträume mitbestimmt. Während diesen Zeiträumen werden nur Zinsen verlangt. Dies dient der finanziellen Entlastung des Inanspruchnehmers, um eine sorgenfreien Inbetriebnahme zu gewährleisten.

Eine Rückzahlung kann, wenn gewünscht, teilweise oder auch ganz außerplanmäßig erfolgen. Hier ist jedoch eine Vorfälligkeitsentschädigung, also eine Gebühr, die anfällt, wenn der Kredit vor dem vertraglich festgehaltenen Datum zurückgezahlt wird. Die Rückzahlung erfolgt dann direkt über die eigene Hausbank.

Die Art und Höhe der abzutretenden Sicherheiten werden direkt mit der Bank zusammen ermittelt und dann festgeschrieben.

Antragsprozess

Um schnellstmöglich und effizient einen Förderkredit zum Erwerb von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien zu bekommen, ist der Prozess in fünf einzelne Schritte unterteilt. Da die KfW als Direktbank agiert, erfolgt der Kundenkontakt über die eigene Hausbank oder einen sonstigen Finanzierungspartner.
Damit der Antrag optimal vorbereitet ist und keine weiteren Zeit verzögernden Handlungen nötig sind, kann der KfW-Förderassistent über die Webseite der KfW genutzt werden. Nachdem der Antrag vorbereitet ist, muss zunächst ein Finanzierungspartner gefunden werden. Dieser ist optimalerweise die eigene Hausbank, welche sich bereits mit dem Vorhaben und den förderfähigen Anlagen auskennt. Dieser Finanzierungspartner übernimmt dann auch die Antragsstellung und die direkte Kommunikation mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Nachdem die KfW dann den Kredit für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien genehmigt hat, kann der Vertrag abgeschlossen werden und bei dem Finanzierungspartner unterzeichnet werden.

SH Photovoltaik
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