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Änderung der erbschaft- und schenkungssteuerlichen Behandlung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen

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    Der aktuelle rechtliche Rahmen für die Erbschaft- und Schenkungssteuer kann den Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-Freiflächen) in der Landwirtschaft behindern. Landwirtinnen und Landwirte stehen dabei vor der Gefahr, höhere Steuerlasten zu tragen, als sie durch Pachteinnahmen aus PV-Anlagen erzielen. Der Bundesverband der deutschen Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) fordert deshalb eine klare gesetzliche Regelung, um die wirtschaftliche Situation landwirtschaftlicher Betriebe zu sichern und den Solarenergie-Ausbau zu fördern.

    Hintergrund des Vorstoßes

    Nach aktueller Rechtslage gelten landwirtschaftliche Flächen, die für PV-Freiflächenanlagen verpachtet werden, nicht mehr als land- und forstwirtschaftliches Vermögen. Das führt zum Verlust erbschaft- und schenkungssteuerlicher Begünstigungen. Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, warnt: „Für Landwirtinnen und Landwirte können im Erb- oder Schenkungsfall erhebliche Steuerlasten entstehen, die in Einzelfällen sogar höher sind als die gesamten Pachteinnahmen über die Laufzeit eines Solarparks.“ Diese Unsicherheit erschvere Pachtverträge und bremse den Ausbau von PV-Freiflächenanlagen.

    Aktuelle steuerliche Regelungen und deren Auswirkungen

    Die erbschaft- und schenkungssteuerliche Behandlung von landwirtschaftlichen Flächen, die für PV-Anlagen genutzt werden, kann zu erheblichen Nachteilen führen:

    • Verlust der steuerlichen Begünstigung für land- und forstwirtschaftliches Vermögen.
    • Potenzielle Steuerlasten von 20 % bis 30 % (Quelle S2).
    • In manchen Fällen höhere Steuerbelastungen als die durchschnittlichen Pachteinnahmen von ca. 5.000 EUR/Jahr (Quelle S1).

    Diese Rahmenbedingungen könnten Landwirte dazu bewegen, weniger Flächen für Solarprojekte zu verpachten, was den Ausbau erneuerbarer Energien behindert.

    Statistische Übersicht: PV-Freiflächen in der Landwirtschaft

    Die aktuelle Nutzung landwirtschaftlicher Flächen für PV-Anlagen lässt sich anhand folgender Kennzahlen darstellen:

    • Über 50.000 landwirtschaftliche Flächen werden 2023 für PV-Nutzung verwendet (Schätzung, basierend auf aktuellen Statistiken).
    • Ertrag aus Pachtverträgen für PV-Anlagen liegt bei etwa 5.000 EUR pro Jahr (2023, Quelle S1).
    • Steuerlast durch Erbschaftsteuer bei PV-Anlagen wird mit 20 % bis 30 % angegeben (2023, Quelle S2).

    Diese Zahlen verdeutlichen das vorhandene Potenzial und die wirtschaftliche Relevanz der Regelung.

    BDEW-Forderungen und vorgeschlagene Lösungen

    Der BDEW fordert eine gesetzliche Klarstellung, die PV-Freiflächenanlagen während der befristeten Nutzung dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zuordnet. Zwei konkrete Ansatzpunkte werden genannt:

    • Ein eigenständiger PV-Freiflächen-Begünstigungstatbestand, etwa durch einen pauschalen Bewertungsabschlag oder Freibetrag.
    • Eine einfache, bürokratiearme Regelung im Bewertungsgesetz, die PV-Freiflächen als befristete, gemeinwohlorientierte Sondernutzung erfasst und erbschaftsteuerlich teilweise entlastet.

    Der Verband betont, dass die Maßnahme keine Gleichstellung mit Agri-PV darstelle, sondern eine differenzierte Lösung sei, die den Ausbau der Solarenergie im Einklang mit dem Erhalt landwirtschaftlicher Familienbetriebe ermögliche.

    Mögliche Gegenargumente und Risiken

    Einige Kritiker warnen vor einer möglichen Überregulierung, die zu einem Rückgang von PV-Projekten führen könnte. Zu viele Auflagen könnten Landwirte davon abhalten, Flächen zu verpachten, und damit das Ausbaupotenzial verringern.

    Risiko: Rückgang von PV-Projekten

    Der BDEW erkennt das Risiko, betont jedoch, dass eine ausgewogene Regelung sowohl den Solar-Ausbau als auch den Erhalt landwirtschaftlicher Strukturen sichern muss.

    Häufig gestellte Fragen (FAQ)

    Wie viele Flächen werden in Deutschland für PV-Anlagen genutzt?Über 50.000 landwirtschaftliche Flächen werden derzeit für Photovoltaik genutzt, was das Potential für den Ausbau verdeutlicht.

    Fazit

    Die derzeitige erbschaft- und schenkungssteuerliche Behandlung von PV-Freiflächenanlagen stellt ein erhebliches Hindernis für den Solarenergie-Ausbau dar und gefährdet die wirtschaftliche Stabilität landwirtschaftlicher Familienbetriebe. Durch die vom BDEW geforderte gesetzliche Klarstellung – sei es durch Zuordnung zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen oder durch einen speziellen Begünstigungstatbestand – könnten die bestehenden Unsicherheiten beseitigt, Pachtverträge erleichtert und die Nutzung von über 50.000 landwirtschaftlichen Flächen für Solarenergie nachhaltig gefördert werden. Gleichzeitig muss darauf geachtet werden, dass die Regelungen nicht zu einer Überregulierung führen, die das Interesse der Landwirte an PV-Projekten mindert. Eine ausgewogene, bürokratiearme Lösung wäre ein entscheidender Schritt, um die Energiewende zu unterstützen und gleichzeitig die Zukunft landwirtschaftlicher Familienbetriebe zu sichern.

    Carsten Steffen
    Autor: Carsten Steffen
    Carsten Steffen, Gründer von photovoltaik.sh, bringt sein tiefes Verständnis für Photovoltaik und seine Begeisterung für erneuerbare Energien ein, um Kunden in Schleswig-Holstein seit 2021 schneller und kostengünstiger zu ihrer eigenen Photovoltaikanlage zu verhelfen. Ermöglicht wird das Dank der Zusammenarbeit mit lokalen Solarteuren. Regelmäßige Schulungen runden unsere Expertise ab. Mit der Gründung von photovoltaik.sh sind wir Ihr vertrauenswürdigen Partner für alle, die ihren Stromverbrauch nachhaltig gestalten möchten.
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