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Änderungen im Baugesetzbuch 2025: Auswirkungen auf Batteriespeicher im Außenbereich

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    Am 1. Januar 2025 tritt die 29. Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) in Kraft und verändert grundlegend die baurechtlichen Rahmenbedingungen für Batteriespeicher im Außenbereich. Durch den Wegfall der Obergrenze von 200 Megawattstunden (MWH) Speicherkapazität, die Beibehaltung einer Leistungsgrenze von 200 Megawatt (MW) sowie die geplante Verdopplung der Flächen, die für den Bau von Batteriespeichern ausgewiesen werden, sollen die Voraussetzungen für den Ausbau speicherbasierter Lösungen geschaffen werden. Ziel ist es, die Integration erneuerbarer Energien in die deutsche Energieinfrastruktur zu beschleunigen – ein Schritt, der im Kontext eines steigenden Anteils erneuerbarer Energien von 42 % am Stromverbrauch im Jahr 2022 besonders relevant ist.

    Kernpunkte der 29. Novelle des Baugesetzbuches

    • Inkrafttreten am 1. Januar 2025.
    • Aufhebung der bisherigen Obergrenze von 200 MWh Speicherkapazität; die Leistungsgrenze von 200 MW bleibt bestehen.
    • Verdopplung der bundesweit ausgewiesenen Flächen für die Errichtung von Batteriespeichern im Außenbereich.
    • Reduzierung der privilegierten Bauflächen rund um Umspannwerke – dort sollen Batteriespeicher künftig nicht mehr bevorzugt werden.
    • Ziel: Schaffung eines rechtlichen Rahmens, der den privilegierten Bau von Batteriespeichern ermöglicht und damit die Energiewende unterstützt.

    Privilegierter Bau von Batteriespeichern – Was bedeutet das?

    Der Begriff „privilegierter Bau“ bezieht sich auf vereinfachte Genehmigungsverfahren für Batteriespeicher, die im Außenbereich errichtet werden. Durch die Novelle erhalten Betreiber einen beschleunigten Zugang zu Genehmigungen, sofern die genannten Kapazitäts- und Leistungsgrenzen eingehalten werden. Gleichzeitig wird die Flächenverfügbarkeit erhöht, wodurch mehr Projekte realisierbar werden. Die Reduzierung privilegierter Flächen an Umspannwerken soll jedoch potenzielle Konflikte mit bestehenden Infrastrukturen minimieren.

    Internationale Regulierungsansätze als Vorbild

    Vergleichende Studien zeigen, dass Länder wie die Niederlande bereits vorbildliche Regelungen für Batteriespeicher eingeführt haben. Im Jahr 2022 waren in den Niederlanden 1,7 Gigawattstunden (GWh) Batteriespeicher installiert – ein deutliches Zeichen dafür, dass klare gesetzliche Vorgaben den Ausbau von Speichern fördern können. Diese Beispiele werden häufig als Blaupause für Deutschland genannt, um die nationale Gesetzgebung weiter zu stärken.

    • Land: Niederlande
    • Installierte Batteriespeicher 2022: 1,7 GWh
    • Relevanz: Demonstriert den Nutzen klarer regulatorischer Rahmenbedingungen für die Energiewende.

    Statistiken zur erneuerbaren Energie und zum Speicherbedarf

    • Anteilig erneuerbarer Energien am Stromverbrauch in Deutschland 2022: 42 % (Quelle: BMWK, „Erneuerbare Energien in Zahlen 2022“).
    • Installierte Batteriespeicher in den Niederlanden 2022: 1,7 GWh.

    Der steigende Anteil erneuerbarer Energien erhöht den Bedarf an flexiblen Speicherkapazitäten, um Schwankungen im Erzeugungsprofil auszugleichen. Die Novelle des BauGB reagiert auf diese Entwicklung, indem sie den baurechtlichen Spielraum für Speicherprojekte erweitert.

    Umwelt- und Landschaftsschutz – Gegenargumente

    Die Ausweitung der Speicherflächen birgt jedoch auch Risiken für Umwelt und Landschaft. Kritiker weisen darauf hin, dass die Verdopplung der Flächen zu Konflikten mit Naturschutzinteressen führen kann und die Akzeptanz in betroffenen Regionen gefährden könnte.

    • Potentiale negative Auswirkungen auf Natur und Landschaft.
    • Konfliktpotenzial mit bestehenden Umweltschutzzielen.
    • Erforderlichkeit einer gründlichen Abwägung von ökologischen und wirtschaftlichen Aspekten.

    FAQ zur Novelle des Baugesetzbuches

    Was sind die Hauptziele der Novelle des Baugesetzbuches?Die Hauptziele beinhalten die Schaffung eines rechtlichen Rahmens für den privilegierten Bau von Batteriespeichern, um die Integration erneuerbarer Energien zu fördern.

    Fazit

    Die 29. Novelle des Baugesetzbuches stellt einen bedeutenden Schritt zur Förderung von Batteriespeichern im Außenbereich dar. Durch den Wegfall der Kapazitätsobergrenze, die Verdopplung der Bauflächen und die Vereinfachung von Genehmigungsverfahren wird ein rechtlicher Rahmen geschaffen, der den Ausbau speicherbasierter Energielösungen unterstützt. Gleichzeitig mahnt die Diskussion um mögliche Umwelt- und Landschaftseffekte zu einer ausgewogenen Planung, die sowohl die Energiewende als auch den Naturschutz berücksichtigt. Internationale Beispiele, insbesondere aus den Niederlanden, verdeutlichen, dass klare regulatorische Vorgaben den Ausbau von Speichern erfolgreich vorantreiben können – ein Leitbild, das Deutschland nun in den kommenden Jahren weiterentwickeln kann.

    Carsten Steffen
    Autor: Carsten Steffen
    Carsten Steffen, Gründer von photovoltaik.sh, bringt sein tiefes Verständnis für Photovoltaik und seine Begeisterung für erneuerbare Energien ein, um Kunden in Schleswig-Holstein seit 2021 schneller und kostengünstiger zu ihrer eigenen Photovoltaikanlage zu verhelfen. Ermöglicht wird das Dank der Zusammenarbeit mit lokalen Solarteuren. Regelmäßige Schulungen runden unsere Expertise ab. Mit der Gründung von photovoltaik.sh sind wir Ihr vertrauenswürdigen Partner für alle, die ihren Stromverbrauch nachhaltig gestalten möchten.
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