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Formelle Beilegung und gerichtliche Abweisung der US-Patentstreitigkeiten zwischen Maxeon und Canadian Solar über TOPCon-Solarzellentechnologie

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    Im August 2026 bestätigte das US-Berufungsgericht für den Federal Circuit die endgültige Abweisung der von Maxeon eingereichten Patentverletzungsklage gegen den chinesisch-kanadischen Hersteller Canadian Solar. Die Entscheidung beendet formell den langjährigen Rechtsstreit um die TOPCon-Solarzellentechnologie und schafft damit Rechtssicherheit für Hersteller und Projektentwickler auf dem lukrativen US-Photovoltaikmarkt.

    Hintergrund des Rechtsstreits

    Maxeon initiierte im März 2024 ein Zivilverfahren im US-Bezirksgericht für den östlichen Bezirk von Texas (Eastern District of Texas) unter dem Aktenzeichen 2:24-cv-210. Gegenstand waren drei Patente, die TOPCon-Zellen betreffen, darunter das US-Patent Nr. 8,222,516. Maxeon behauptete, Canadian Solar verletze diese Patente durch den Vertrieb entsprechender Module. Der Rechtsstreit war Teil einer breiteren Klagewelle, die im Frühjahr 2024 auch REC Solar Holdings und Hanwha Qcells betraf.

    Maxeons globale Patentstrategie

    • Gültige Patente weltweit (2024): 1.650 (IBC, Shingled, TOPCon)
    • Anhängige Patentanmeldungen (2024): 330
    • Geltend gemachte TOPCon-Patente gegen Canadian Solar (2024): 3

    Die Zahlen verdeutlichen, dass das Unternehmen ein umfangreiches Portfolio nutzt, um seine Marktposition in den USA zu stärken.

    Verfahrensverlauf und gerichtliche Entscheidungen

    Der erste entscheidende Schritt erfolgte im Januar 2026, als das Patent Trial and Appeal Board (PTAB) im Rahmen eines Inter-Partes-Review-Verfahrens feststellte, dass alle von Maxeon geltend gemachten Patentansprüche ungültig seien. Diese Entscheidung entzog der nachfolgenden Bundesgerichtsverhandlung die rechtliche Grundlage.

    Im Anschluss erteilte Maxeon vor dem US Court of Appeals for the Federal Circuit (CAFC, Az. 2026-1525) eine einseitige Nichtangriffsverpflichtung („covenant not to sue“) für die verbleibenden Teilansprüche des Patents 8,222,516. Das CAFC hob daraufhin den entsprechenden Teil des PTAB-Urteils auf und stellte das Verfahren als gegenstandslos ein.

    Schließlich wies das US-Bezirksgericht im Osten von Texas die Klage von Maxeon „with prejudice“ zurück. Die Formulierung bedeutet, dass Maxeon die gleiche Klage nicht erneut vor US-Bundesgerichten einreichen darf.

    Wichtige Verfahrensdaten

    • Ursprungsverfahren eingereicht: März 2024
    • PTAB-Entscheidung: Januar 2026 (Ungültigkeit aller Ansprüche)
    • CAFC-Entscheidung: August 2026 (Aufhebung des PTAB-Resturteils)
    • Klageabweisung: August 2026, mit Präjudizwirkung

    Bedeutung für den US-Photovoltaikmarkt

    TOPCon-Module haben sich in den USA als industrieller Standard etabliert. Patentklagen in diesem Segment können Lieferketten unterbrechen und Investitionsentscheidungen verzögern. Die endgültige Abweisung schafft klare Rechtslage und reduziert das Risiko von Unterbrechungen für Hersteller und Projektentwickler, die auf TOPCon-Technologie setzen.

    Risiken in anderen Patentjurisdiktionen

    Obwohl der US-Streit erfolgreich beendet wurde, bestehen weiterhin Patentrisiken in anderen Rechtsräumen. Maxeon führt in Japan, Europa und anderen Märkten aktive Verfahren, die insbesondere die n-Typ-TOPCon-Technologie betreffen. Hersteller wie Aiko, Qcells und REC Solar bleiben in diesen Jurisdiktionen potenziell rechtlichen Auseinandersetzungen ausgesetzt.

    Häufig gestellte Fragen (FAQ)

    Welche Rolle spielte das Patent Trial and Appeal Board (PTAB) bei der Entscheidung?Canadian Solar leitete beim PTAB ein Inter-Partes-Review-Verfahren ein. Das PTAB erklärte im Januar 2026, dass die von Maxeon geltend gemachten Patentansprüche ungültig seien, was die nachfolgende Klage rechtlich schwächte.Kann Maxeon die Klage gegen Canadian Solar neu beantragen?Nein. Die Abweisung erfolgte „with prejudice“, was bedeutet, dass Maxeon das Verfahren nicht erneut vor US-Bundesgerichten führen darf.

    Fazit

    Die formelle Beilegung des Patentstreits zwischen Maxeon und Canadian Solar markiert einen Meilenstein für die TOPCon-Solarzellentechnologie in den USA. Durch die Kombination aus PTAB-Ungültigkeitsfeststellung, einer einseitigen Nichtangriffsverpflichtung und der abschließenden Klageabweisung mit Präjudizwirkung wurde ein klares Signal an die gesamte n-Typ-TOPCon-Lieferkette gesendet. Während das Ergebnis die US-Marktunsicherheit reduziert, bleibt die weltweite Patentlandschaft komplex, und Unternehmen müssen weiterhin die Entwicklungen in anderen Rechtsräumen beobachten.

    Carsten Steffen
    Autor: Carsten Steffen
    Carsten Steffen, Gründer von photovoltaik.sh, bringt sein tiefes Verständnis für Photovoltaik und seine Begeisterung für erneuerbare Energien ein, um Kunden in Schleswig-Holstein seit 2021 schneller und kostengünstiger zu ihrer eigenen Photovoltaikanlage zu verhelfen. Ermöglicht wird das Dank der Zusammenarbeit mit lokalen Solarteuren. Regelmäßige Schulungen runden unsere Expertise ab. Mit der Gründung von photovoltaik.sh sind wir Ihr vertrauenswürdigen Partner für alle, die ihren Stromverbrauch nachhaltig gestalten möchten.
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