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Gerichtliche Vertriebsverbote für Stecker-Solar-Speicher ohne Leitungsüberlastschutz – Rechtslage, Technik und Marktfolgen

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    Im Sommer 2026 haben die Landgerichte Bochum (Az. I-12 O 29/26) und Osnabrück (Az. 18 O 117/26) den Vertrieb bestimmter Stecker-Solar-Speicher untersagt, weil sie die einschlägigen VDE-Sicherheitsnormen nicht erfüllten. Die Urteile verbinden das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) mit den technischen Vorgaben der DIN VDE V 0126-95 und DIN VDE V 0100-551-1 und schaffen damit verbindliche Marktverhaltensregeln nach § 3a UWG. Für Betreiber von Balkonkraftwerken, Fachhändler und Hersteller ergeben sich daraus klare Vorgaben zu Brandschutz, Produkthaftung und Gewährleistungsansprüchen.

    Gerichtliche Entscheidungen und betroffene Aktenzeichen

    Die Verfahren richteten sich primär gegen den Vertrieb des Speichersystems FoxESS Avocado 22 Pro 2 kWh. Die Richter stellten fest, dass die Werbung als laientaugliche „Plug & Play“-Lösung gegen § 3 ProdSG verstieß, weil das Gerät keinen Leitungsüberlastschutz nach den VDE-Normen integrierte. Beide Urteile bekräftigten, dass anerkannte Regeln der Technik – insbesondere die VDE-Sicherheitsnormen – als verbindliche Marktverhaltensregeln gelten und deren Missachtung Wettbewerber abmahnen können.

    • Landgericht Bochum, Az. I-12 O 29/26 – rechtskräftig
    • Landgericht Osnabrück, Az. 18 O 117/26 – nach mündlicher Verhandlung in vollem Umfang aufrechterhalten

    Technische Vorgaben: VDE-Normen vs. Solarpaket I

    Das Solarpaket I (EEG/EnWG) erlaubt im vereinfachten Anmeldeverfahren bis zu 2 000 Wp Modulleistung und 800 VA Wechselrichterleistung. Im Gegensatz dazu legt die DIN VDE V 0126-95 (Stand 2025) für den Anschluss an haushaltsübliche Schuko-Steckdosen eine maximale Modulgrenze von 960 Wp fest. Überschreitet ein Gerät diese Grenze, verlangt die Norm entweder eine feste Installation, eine spezielle Energiesteckvorrichtung (z. B. Wieland) oder eine intelligente Steuerung für den Leitungsüberlastschutz.

    • Gesetzliche Obergrenze Solarpaket I: 2 000 Wp (2024)
    • Normative Schuko-Grenze VDE 0126-95: 960 Wp (2025)
    • Betroffenes Gerät: FoxESS Avocado 22 Pro mit einstellbarer Einspeiseleistung von 800 bis 1 200 W (2026)

    Die Diskrepanz erklärt, warum ein im Marktstammdatenregister legal anmeldbares System dennoch vertriebsrechtlich abgemahnt werden kann.

    Physikalischer Mechanismus der thermischen Leitungsüberlastung

    Ein haushaltsüblicher Leitungsschutzschalter (16 A) misst nur den Strom, der aus dem Verteilerkasten in den Stromkreis fließt. Einspeist ein Solarspeicher gleichzeitig Strom in das Netz, addieren sich die Ströme auf bis zu 19,5 A. Dieser erhöhte Strom führt zu Dauererwärmungen über der zulässigen Leitertemperatur von 70 °C (nach DIN VDE 0298-4). Ohne zusätzlichen Leitungsüberlastschutz können Temperaturen von 105 °C bis 217 °C entstehen, was die Isolation altert und ab 200 °C Brandgefahr auslöst.

    • Normative Dauerbetriebstemperatur Leitungsisolierung (PVC): 70 °C (2026)
    • Errechnete Maximaltemperatur bei ungeschützter Einspeisung: 105 °C – 217 °C (2026)
    • Beispielhafte Belastung: 2 500 W Peak kann die Leitung auf bis zu 217 °C erhitzen

    Marktvolumen und wirtschaftliche Auswirkungen

    Laut Pressemitteilung von Solarserver (2026-09-18) wurden in den letzten 12 Monaten 250 000 Stecker-PV-Anlagen mit mehr als 960 Wp registriert (Quelle S1). Unter Einbeziehung nicht gemeldeter Anlagen schätzt Indielux ein betroffenes Marktvolumen von rund 500 Millionen Euro. Die Gefahr von Brandschäden und verkürzter Lebensdauer der Elektroinstallation (von durchschnittlich 25 Jahren auf unter ein Jahr bei dauerhafter 800 W-Einspeisung) erhöht das Risiko für Betreiber erheblich.

    Rechtliche Konsequenzen und Ordnungsgelder

    Bei Zuwiderhandlung gegen das Vertriebs- und Werbeverbot droht ein gerichtlich angedrohtes Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro pro Verstoß (2026, Quelle S3). Die Gerichte betonten, dass Anbieter die Sicherheit ihrer Produkte eigenständig nachweisen müssen. Bisher habe nur ein Hersteller einen Leitungsüberlastschutz nach den im Urteil genannten VDE-Normen implementiert.

    • Maximales Ordnungsgeld je Verstoß: 250 000 € (2026)
    • Betroffenes Gerät ohne Schutzmaßnahmen: FoxESS Avocado 22 Pro
    • Empfohlene Gegenmaßnahmen: Einspeiseleistung reduzieren, elektrische Prüfung durch Fachkraft, Nachrüstung mit „ready2plugin-Stromwächter“ oder spezielle Wieland-Einspeisesteckdose (bis 2 070 W, 9 A)

    FAQ – häufige Fragen zum Vertriebsverbot

    Müssen Besitzer bereits installierter Balkonkraftwerk-Speicher ihre Geräte jetzt stilllegen?
    Nein, die Urteile richten sich gegen den unlauteren Vertrieb und irreführende Werbeaussagen. Betreiber sollten prüfen, ob ihr System über 960 Wp an einer Schuko-Steckdose betrieben wird, und gegebenenfalls die Einspeiseleistung begrenzen oder den Leitungsüberlastschutz von einer Elektrofachkraft prüfen lassen.

    Warum erlaubt das Gesetz 2 000 W Modulleistung, aber die VDE-Norm nur 960 Wp an der Schuko-Steckdose?
    Das Solarpaket I regelt das vereinfachte bürokratische Anmeldeverfahren im Energierecht. Die elektrotechnische Gerätesicherheit und der Brandschutz werden separat durch die VDE-Produktnorm DIN VDE V 0126-95 definiert, die an herkömmlichen Steckdosen ohne Zusatzschutz engere thermische Grenzen setzt.

    Fazit

    Die Urteile der Landgerichte Bochum und Osnabrück schließen die Lücke zwischen den gesetzlichen Meldegrenzen des Solarpakets I und den strengeren technischen Sicherheitsanforderungen der VDE-Normen. Sie machen deutlich, dass ein Gerät, das im Marktstammdatenregister zulässig ist, dennoch vertriebsrechtlich verboten sein kann, wenn es keinen Leitungsüberlastschutz bietet. Für Händler bedeutet das ein hohes Risiko von Ordnungsgeldern, für Betreiber ein erhöhtes Brandschutz- und Gewährleistungsrisiko. Die konsequente Einhaltung der VDE-Vorgaben, gegebenenfalls durch Nachrüstung von Schutztechnik, ist daher nicht nur rechtlich, sondern auch aus technischer Sicht unabdingbar.

    Carsten Steffen
    Autor: Carsten Steffen
    Carsten Steffen, Gründer von photovoltaik.sh, bringt sein tiefes Verständnis für Photovoltaik und seine Begeisterung für erneuerbare Energien ein, um Kunden in Schleswig-Holstein seit 2021 schneller und kostengünstiger zu ihrer eigenen Photovoltaikanlage zu verhelfen. Ermöglicht wird das Dank der Zusammenarbeit mit lokalen Solarteuren. Regelmäßige Schulungen runden unsere Expertise ab. Mit der Gründung von photovoltaik.sh sind wir Ihr vertrauenswürdigen Partner für alle, die ihren Stromverbrauch nachhaltig gestalten möchten.
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