Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat den Bebauungsplan Nr. 9/26 für die 128 Hektar große Teilfläche im Ortsteil Kuhz des Solarparks Boitzenburger Land für unwirksam erklärt. Das Urteil wirft ein Schlaglicht auf formelle und materielle Mängel bei der Planung großflächiger Photovoltaik -Freiflächenanlagen und könnte künftig zu strengeren Prüfungen in Kommunen führen – ein Aspekt, der den Ausbau erneuerbarer Energien in Brandenburg verlangsamen könnte.
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Urteil des Oberverwaltungsgerichts: Warum der Bebauungsplan für Kuhz unwirksam ist
Das Gericht (Aktenzeichen OVG 2 A 4/23) begründete die Unwirksamkeit des Bebauungsplans mit zwei wesentlichen Punkten:
- Die Gemeinde Boitzenburger Land hat eine von ihr in Auftrag gegebene Landschaftsbildanalyse, die als wesentlich eingestuft wurde, nicht öffentlich ausgelegt. Diese Unterlassung stellte einen formellen Mangel dar.
- Die Bewertung des Plangebiets als geeignet für Photovoltaik-Anlagen enthielt sowohl Ermittlungs- als auch Bewertungsfehler. Das Gericht bezeichnete diese Defizite als beachtliche materielle Mängel.
Der BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz) hatte gegen den Bebauungsplan geklagt. Das Gericht wies die formellen und materiellen Rügen des BUND nach. Eine Revision wurde nicht zugelassen, jedoch besteht die Möglichkeit, beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einzulegen.
Bedeutung des Urteils für die Energiewende in Brandenburg
Die Entscheidung hat mehrere Implikationen für zukünftige Solarprojekte:
- Kommunen könnten künftig länger prüfen, um ähnliche formelle Fehler zu vermeiden. Das erhöht die Genehmigungszeiten und könnte den Ausbau erneuerbarer Energien bremsen.
- Betroffene Flächen außerhalb von Kuhz – etwa der 39 Hektar-Teil in Wichmannsdorf und die 56-Megawatt-Anlage in Haßleben – bleiben vom Urteil unberührt, sodass der Gesamtbetrieb des Solarparks weiterläuft.
- Der Fortbestand der Anlage ist gesichert, weil eine rechtsgültige Baugenehmigung vorliegt. Der BUND räumte einen Rückbau der Anlagen aus.
Projektüberblick: Größe, Leistung und Finanzierung des Solarparks
Der Solarpark Boitzenburger Land gehört mit einer installierten Leistung von 180 MW zu den größten Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Deutschland. Wesentliche Kennzahlen:
- Jährlicher Stromertrag: fast 200 GWh (2023).
- Flächengröße Kuhz: 128 ha (2021, vormals Ackerfläche).
- Flächengröße Wichmannsdorf: 39 ha (2021).
- PPA-Volumen mit RWE Supply & Trading: 64 GWh/a (2024).
Der Solarpark wird ohne öffentliche Förderung betrieben und über Power-Purchase-Agreements (PPAs) vermarktet. Mainova, mit einem Anteil von 74,9 % an der Projektgesellschaft SEBG Energiepark GmbH, übernimmt die Vermarktung des Stroms.
Beteiligte Akteure und Projektphasen
Die Umsetzung des Projekts vereinte mehrere Unternehmen und Institutionen:
- Mainova: hält 74,9 % an SEBG Energiepark GmbH (2023).
- GP Joule: EPC-Unternehmen, das den ersten Projektabschnitt in 11 Monaten bis Juni 2023 fertigstellte (2023).
- Solarparc: Projektierer und Partner bei der Umsetzung.
- Twietmeyer-Brüder: Eigentümer der größten Flächen, vertreten durch Diedrich Twietmeyer.
- Gemeinde Boitzenburger Land: Aufstellung der Bebauungspläne 2021, Abschluss städtebaulicher Verträge mit der Projektgesellschaft.
Wichtige Meilensteine:
- Baugenehmigung für den Abschnitt Wichmannsdorf lag im Juli 2022 vor.
- Der erste Abschnitt (Kuhz) wurde in nur 11 Monaten gebaut und im Juni 2023 fertiggestellt.
- Der dritte Bebauungsplan für den Ortsteil Haßleben betrifft eine 56-MW-Anlage, deren Bau erst im Sommer 2025 begann.
FAQ
Wird der Solarpark abgerissen?
Nein. Eine gültige Baugenehmigung schützt den Betrieb.
Welche Mängel nannte das Gericht?
Fehlende öffentliche Auslegung einer wesentlichen Landschaftsbildanalyse sowie Ermittlungs- und Bewertungsfehler bei der Eignungsprüfung für Photovoltaik.
Betreffen die Pläne weitere Flächen?
Nur die Kuhz-Fläche (128 ha) ist unwirksam erklärt. Die Pläne für Wichmannsdorf (39 ha) und Haßleben (56 MW) bleiben unberührt.
Fazit
Das OVG-Urteil macht deutlich, dass formelle Vorgaben – insbesondere die öffentliche Auslegung von Landschaftsanalysen – für die Genehmigung großflächiger Solarparks von zentraler Bedeutung sind. Trotz der festgestellten Mängel bleibt der 180-MW-Solarpark Boitzenburger Land betriebsfähig, da die Baugenehmigung weiterhin gültig ist. Dennoch könnten ähnliche Fälle künftig die Prüfungsdauer in Kommunen verlängern und damit den raschen Ausbau erneuerbarer Energien in Brandenburg bremsen. Projektpartner wie Mainova und GP Joule haben gezeigt, dass ein schneller Bau und eine marktorientierte Finanzierung – ohne öffentliche Förderung – möglich sind. Die Entscheidung liefert somit sowohl ein Warnsignal für die Planungsbehörden als auch ein Beispiel dafür, wie solide Bau- und Finanzierungsstrukturen den Fortbestand von Großprojekten sichern können.

