Die Bundesnetzagentur plant mit der MiSpeL-Festlegung („Marktintegration von Speichern und Ladepunkten“) Rahmenbedingungen für die gleichzeitige Nutzung von Solar- und Netzstrom in Batteriespeichern. Für die Automobilindustrie und Energieversorger bedeutet das, dass das vielversprechende Konzept Vehicle-to-Grid (V2G) – das Laden und Entladen von Elektrofahrzeugen als dezentrale Stromspeicher – vor erhebliche Hürden gestellt bekommt. Eine Allianz aus führenden Automobilherstellern und Energieunternehmen hat den aktuellen Arbeitsstand scharf kritisiert und fordert Nachbesserungen, um den Markthochlauf von V2G nicht zu blockieren.
Regulatorischer Rahmen und Rechtsgrundlage § 85d EEG
Die MiSpeL-Festlegung beruht auf § 85d des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sowie auf Bestimmungen des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG). Ursprünglich sollte die historisch bedingte Trennung von Grün- und Graustrom aufgehoben werden, sodass Speicher am Arbitrage-Handel teilnehmen können, ohne den EEG-Förderanspruch für PV-Strom zu verlieren. Damit soll die sogenannte Mischstrom-Problematik gelöst werden, die bislang die wirtschaftliche Nutzung von Batteriespeichern eingeschränkt hat.
- Gesetzliche Basis: § 85d EEG und EnFG
- Ziel: Integration von Stromspeichern in den Strommarkt ohne Verlust von EEG-Förderungen
- Ursprünglicher Zweck: Aufhebung der strikten Trennung von Grün- und Graustrom
Probleme der Pauschaloption für reine E-Auto-Haushalte
Die Pauschaloption ist ein vereinfachtes Verfahren, bei dem eine festgelegte Strommenge als gespeicherter Grünstrom gilt und voll EEG-gefördert wird. Die Leistungsgrenze liegt bei 30 kWp (Jahr 2026) und war ursprünglich für private Kleinanlagen konzipiert. Die Industrieallianz kritisiert, dass diese Option de-facto nur dann nutzbar ist, wenn im Haushalt zusätzlich ein stationärer Batteriespeicher vorhanden ist. Reine E-Auto-Haushalte können die Pauschaloption nicht in Anspruch nehmen, weil das Konzept an das Vorhandensein eines stationären Speichers gekoppelt ist.
- Leistungsgrenze für die Pauschaloption: 30 kWp (2026)
- Ursprüngliche Zielgruppe: private Kleinanlagen bis maximal 30 kWp
- Nachteil für reine E-Auto-Haushalte: Keine Nutzung ohne stationären Speicher
Abgrenzungsoption: Technischer Aufwand und Kosten
Die alternative Abgrenzungsoption verlangt eine viertelstündengenaue Lastgangmessung (Messintervall 15 Minuten, Jahr 2026). In der Praxis erfordert dies häufig den Einbau eines zweiten intelligenten Messsystems (iMSys) sowie umfangreiche Umbauten am Zählerschrank. Diese Maßnahmen führen zu erheblichen Fixkosten, die die wirtschaftliche Rendite von V2G-Projekten stark beeinträchtigen. Besonders in Bestandsgebäuden ist die Installation oft nur mit großem Aufwand oder gar nicht realisierbar.
- Messintervall für die Abgrenzungsoption: 15 Minuten (Viertelstunde)
- Erforderliche Technik: zweites intelligentes Messsystem (iMSys) und Zählerschrankumbauten
- Folge: hohe Fixkosten, die die Wirtschaftlichkeit von V2G verringern
Indifferenzbereich und seine Auswirkungen auf mobile Speicher
Der neu eingeführte Indifferenzbereich soll Missbrauch verhindern, indem er eine Grenze definiert, bis zu der gespeicherte Strommengen nicht als förderfähig gelten. Für mobile Speicher – also die Batterien von Elektrofahrzeugen – ist dieser Bereich bis zu fünfmal so groß wie für stationäre Heimspeicher (Faktor 5, Jahr 2026). Dadurch werden Umlageprivilegien und wirtschaftliche Entlastungen für V2G-Nutzer drastisch reduziert.
- Indifferenzbereich für mobile Speicher: bis zu 5-mal größer als für stationäre Speicher
- Konsequenz: erheblicher Verlust von Umlageprivilegien und Entlastungen
Industrieallianz und VDA: Position und Forderungen
Die Allianz besteht aus BMW, Ford, der VW-Tochter Elli, Eon, Enpal, Octopus Energy und The Mobility House. Zusätzlich äußert der Verband der Automobilindustrie (VDA) Bedenken. Beide Seiten betonen, dass deutsche Hersteller bei V2G-Software und Vernetzung technologisch führend seien und ein schwerfälliger Regulierungsrahmen den internationalen Wettbewerbsvorsprung gefährde.
Die konkreten Forderungen der Allianz lauten:
- Verzicht auf zusätzliche regulatorische Schwellenwerte und Indifferenzmengen
- Technologieoffene Pauschaloption, die unabhängig vom Vorhandensein einer Photovoltaik-Anlage genutzt werden kann
- Gleichwertige Behandlung von mobilen und stationären Speichern nach ihrer energiewirtschaftlichen Funktion
- Einführung einer Direktvermarktungspflicht in der Pauschaloption
- Ausschluss von Entlastungen bei negativen Strompreisen
Geplantes Inkrafttreten der Festlegung ist der 01.10.2026, gefolgt von einer mehrmonatigen Übergangsphase.
Mobile und stationäre Speicher gleichwertig behandeln
Die Allianz argumentiert, dass die aktuellen Vorgaben die Gleichwertigkeit von mobilen und stationären Speichern nicht widerspiegeln. Eine diskriminierungsfreie Regelung müsse sicherstellen, dass V2G-Nutzer dieselben Entlastungen erhalten wie Betreiber von Heimspeichern.
Risiken, die die Behörde adressieren will
Die Bundesnetzagentur begründet die strengen Vorgaben mit zwei wesentlichen Risiken:
- Arbitrage-Missbrauch: Ohne genaue Messungen könnte billig bezogener Graustrom als geförderter Solarstrom deklariert und mit EEG-Vergütung rückgespeist werden.
- EU-Beihilferecht: Pauschale Befreiungen von Netzentgelten und EnFG-Umlagen gelten rechtlich als Begünstigung und müssen EU-konform ausgestaltet sein. Daher besteht ein Bedarf an lückenlosen messtechnischen Nachweisen.
FAQ zur MiSpeL-Festlegung
- Was regelt die MiSpeL-Festlegung grundsätzlich? Sie legt verbindlich fest, wie Stromspeicher und Elektrofahrzeuge gleichzeitig grünen Eigenstrom (z. B. PV) und Netzstrom zwischenspeichern dürfen, ohne ihren Anspruch auf EEG-Vergütung oder Umlageprivilegien bei der Rückspeisung zu verlieren.
- Warum lehnen Verbände die Abgrenzungsoption für private E-Autos ab? Weil sie zwingend eine viertelstundengenaue Lastgangmessung verlangt. Das erfordert oft zusätzliche Messgeräte oder Umbauten am heimischen Zählerschrank, deren Kosten den wirtschaftlichen Ertrag aus der Netzeinspeisung übersteigen können.
- Welche Alternative schlägt die Industrieallianz vor? Einen diskriminierungsfreien Zugang zur Pauschaloption auch ohne stationären Solarspeicher sowie den Verzicht auf übermäßige Indifferenz-Schwellenwerte, abgesichert durch eine Direktvermarktungspflicht und den Ausschluss negativer Strompreis-Phasen.
Fazit
Die Kritik der Industrieallianz macht deutlich, dass die aktuelle MiSpeL-Festlegung die wirtschaftliche Realisierbarkeit von Vehicle-to-Grid in Deutschland stark einschränkt. Während die Bundesnetzagentur mit strengen Messvorgaben Missbrauch und EU-Beihilferecht-Probleme verhindern will, führen die geforderten technischen Auflagen zu hohen Investitions- und Betriebskosten, die insbesondere für private E-Auto-Besitzer kaum tragbar sind. Die geforderte Gleichwertigkeit von mobilen und stationären Speichern, die Abschaffung überhöhter Indifferenzbereiche und eine technologieoffene Pauschaloption könnten die Markteinführung von V2G-Lösungen beschleunigen und Deutschlands Vorreiterrolle im Bereich der dezentralen Energiespeicherung sichern. Ohne diese Anpassungen droht, dass ein zukunftsträchtiges Marktsegment durch regulatorische Hürden erstickt wird, was nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Automobilindustrie, sondern auch die Zielerreichung der Energiewende gefährdet.

