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Regulierung der Handwerkskammer: Rechtslage für PV-Installateure nach dem OLG-Koblenz-Urteil

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    Das Oberlandesgericht Koblenz hat mit seinem Urteil (Az. 9 U 1015/25) die rechtlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen, die schlüsselfertige Photovoltaik-Anlagen anbieten, deutlich verschärft. Unternehmen, die mit kompletten Service-Paketen von der Planung bis zur Wartung werben, müssen sich laut Handwerksordnung (§ 1 HwO) sowohl im Dachdecker– als auch im Elektrotechnikerhandwerk in die Handwerksrolle eintragen lassen. Wer dies nicht nachweist, begeht einen abmahnfähigen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Das Urteil hat unmittelbare Auswirkungen auf die Geschäftsmodelle in der Solarbranche und kann die Wettbewerbsfähigkeit vieler Anbieter nachhaltig beeinflussen.

    Das OLG Koblenz Urteil im Überblick

    Der Rechtsstreit begann mit einer Klage eines Wirtschaftsverbandes gegen ein Unternehmen, das auf seiner Internetseite damit wirbt, Photovoltaikanlagen komplett aus einer Hand zu betreuen – von der ersten Planung über die Dachmontage und die technische Inbetriebnahme bis hin zur Wartung. Das Unternehmen war jedoch weder für das Dachdecker- noch für das Elektrotechnikerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen. Das Landgericht Mainz gab der Klage statt, das Oberlandesgericht Koblenz bestätigte diese Entscheidung. Die Richter stellten klar, dass die Errichtung einer Solaranlage grundlegende, zulassungspflichtige Tätigkeiten beider Handwerke umfasst und dass die Werbung für ein solches Komplettpaket nur von Unternehmen mit entsprechender Handwerkszulassung erfolgen darf.

    Voraussetzungen nach § 1 HwO – Handwerksrolle für Dachdecker und Elektrotechniker

    Gemäß § 1 Abs. 1 der Handwerksordnung dürfen nur eingetragene Unternehmen handwerkliche Tätigkeiten ausführen. Das OLG Koblenz betont, dass Planung, Installation, Inbetriebnahme und Wartung von Photovoltaikanlagen auf Dächern zu den berufsbildprägenden Tätigkeiten des Dachdecker- und Elektrotechnikerhandwerks zählen. Unternehmen, die solche Leistungen im Paket anbieten, müssen daher entweder selbst über die erforderlichen Meistertitel verfügen oder entsprechende Betriebsleiter anstellen, die in der Handwerksrolle eingetragen sind.

    Konsequenzen für Geschäftsmodelle in der Solarbranche

    Das Urteil stärkt die Compliance-Anforderungen für Unternehmen im Handwerkssektor, insbesondere in der Solarbranche. Viele Generalunternehmer, die bislang mit schlüsselfertigen Solaranlagen „aus einer Hand“ geworben haben, arbeiten die eigentlichen Montage- und Anschlussarbeiten häufig an Subunternehmer oder freie Handwerker aus. Ohne Eintragung in die Handwerksrolle können sie jedoch nicht mehr mit dem Eindruck werben, die Installation selbst durchzuführen. Dies kann zu einer Neuordnung der Marktstruktur führen, weil Anbieter, die nicht die erforderlichen Zulassungen besitzen, ihre Geschäftsmodelle anpassen oder vom Markt verdrängt werden müssen.

    Marktanteil und Wachstum der Photovoltaik

    • Marktanteil der Photovoltaik-Anlagen in Deutschland: 36 % (2022, Quelle S1)
    • Wachstumsrate des Solarmarktes: 45 % (2021, Quelle S2)

    Eine aktuelle Studie zeigt, dass der Marktanteil der Photovoltaik-Anlagen im Jahr 2022 bei 36 % lag. Die wachsende Akzeptanz erneuerbarer Energien und die hohe Wachstumsrate von 45 % im Vorjahr verdeutlichen die wirtschaftliche Bedeutung des Sektors und die potenziellen Folgen unzulässiger Praktiken in einem stark umkämpften Markt.

    Zahlen zum Handwerkssektor

    • Anzahl der Handwerksbetriebe in Deutschland: 139 400 (2022, Zentralverband des Deutschen Handwerks)

    Die Gesamtzahl der Handwerksbetriebe verdeutlicht, wie viele Unternehmen von dem OLG-Urteil potenziell betroffen sein können. Die Verpflichtung zur Eintragung in die Handwerksrollen betrifft einen erheblichen Teil des deutschen Handwerks und könnte die Branche insgesamt stärker regulieren.

    Risiken für kleinere Anbieter und fehlende Flexibilität

    Ein kritischer Aspekt des Urteils ist die mögliche mangelnde Flexibilität für Unternehmen, die bislang auf agile Subunternehmernetzwerke gesetzt haben. Das Urteil könnte kleinere, flexiblere Anbieter vom Markt verdrängen, weil sie nicht die notwendigen Zulassungen besitzen. Ohne die Möglichkeit, schlüsselfertige Pakete zu bewerben, könnten sie an Wettbewerbsfähigkeit verlieren und gezwungen sein, ihre Geschäftsmodelle grundlegend zu überdenken.

    Praktische Handlungsempfehlungen für Unternehmen

    Um den rechtlichen Anforderungen zu entsprechen und gleichzeitig wettbewerbsfähig zu bleiben, sollten Unternehmen folgende Schritte prüfen:

    • Prüfung der Eintragung in die Handwerksrolle für Dachdecker- und Elektrotechnikerhandwerk.
    • Falls keine eigene Eintragung vorhanden ist, klare Kennzeichnung in der Werbung, dass Subunternehmer eingesetzt werden.
    • Nachweis geeigneter Fachkräfte oder Betriebsleiter mit den erforderlichen Meistertiteln.
    • Überarbeitung von Marketing- und Vertriebsstrategien, um Verstöße gegen das UWG zu vermeiden.

    FAQ – Häufig gestellte Fragen

    • Frage: Können Unternehmen weiterhin Subunternehmer für PV-Installationen nutzen?
      Antwort: Ja, jedoch müssen sie klar in ihrer Werbung darauf hinweisen und selbst die erforderlichen Zulassungen besitzen.

    Fazit

    Das OLG-Koblenz-Urteil stellt einen klaren Rechtsrahmen für die Werbung und Ausführung von schlüsselfertigen Photovoltaik-Anlagen auf. Unternehmen, die nicht in den Handwerksrollen für das Dachdecker- und Elektrotechnikerhandwerk eingetragen sind, dürfen nicht mehr den Eindruck erwecken, die komplette Installation selbst durchzuführen. Die Entscheidung stärkt die Compliance-Anforderungen und könnte die Marktstruktur der Solarbranche nachhaltig verändern – insbesondere durch die mögliche Verdrängung kleinerer Anbieter, die nicht die erforderlichen Zulassungen besitzen. Gleichzeitig bietet das Urteil Unternehmen die Möglichkeit, durch transparente Werbung und korrekte Handwerkszulassungen rechtssicher zu agieren und von dem starken Wachstum des Solarmarktes zu profitieren.

    Carsten Steffen
    Autor: Carsten Steffen
    Carsten Steffen, Gründer von photovoltaik.sh, bringt sein tiefes Verständnis für Photovoltaik und seine Begeisterung für erneuerbare Energien ein, um Kunden in Schleswig-Holstein seit 2021 schneller und kostengünstiger zu ihrer eigenen Photovoltaikanlage zu verhelfen. Ermöglicht wird das Dank der Zusammenarbeit mit lokalen Solarteuren. Regelmäßige Schulungen runden unsere Expertise ab. Mit der Gründung von photovoltaik.sh sind wir Ihr vertrauenswürdigen Partner für alle, die ihren Stromverbrauch nachhaltig gestalten möchten.
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