Das Oberlandesgericht Koblenz hat mit seinem Urteil (Az. 9 U 1015/25) die rechtlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen, die schlüsselfertige Photovoltaik-Anlagen anbieten, deutlich verschärft. Unternehmen, die mit kompletten Service-Paketen von der Planung bis zur Wartung werben, müssen sich laut Handwerksordnung (§ 1 HwO) sowohl im Dachdecker- als auch im Elektrotechnikerhandwerk in die Handwerksrolle eintragen lassen. Wer dies nicht nachweist, begeht einen abmahnfähigen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Das Urteil hat unmittelbare Auswirkungen auf die Geschäftsmodelle in der Solarbranche und kann die Wettbewerbsfähigkeit vieler Anbieter nachhaltig beeinflussen.
Das OLG Koblenz Urteil im Überblick
Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale gegen ein Unternehmen, das auf seiner Internetseite damit wirbt, Photovoltaikanlagen komplett aus einer Hand zu betreuen, von der ersten Planung über die Dachmontage und die technische Inbetriebnahme bis zur Wartung. Das Unternehmen war jedoch weder für das Dachdecker- noch für das Elektrotechnikerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen. Die Wettbewerbszentrale hatte es zuvor abgemahnt; das Landgericht Mainz gab der Klage im August 2025 statt. Das OLG Koblenz wies die Berufung mit Urteil vom 2. Juni 2026 zurück und erklärte das Urteil für vorläufig vollstreckbar. Rechtskräftig war es nach Angaben der Wettbewerbszentrale bei Veröffentlichung noch nicht. Für ein solches Komplettpaket darf nach Auffassung der Richter nur werben, wer die entsprechende Handwerkszulassung hat.
Die Richter betonen, dass die Eintragung nicht nur eine formale Hürde, sondern ein Qualitäts- und Sicherheitsfaktor ist: Eingetragene Betriebe müssen Fachpersonal und technische Ausrüstung nachweisen, die Einhaltung von Sicherheitsstandards wird kontrolliert.
Voraussetzungen nach § 1 HwO: Handwerksrolle für Dachdecker und Elektrotechniker
Gemäß § 1 Abs. 1 der Handwerksordnung dürfen nur eingetragene Unternehmen handwerkliche Tätigkeiten ausführen. Das OLG Koblenz betont, dass Planung, Installation, Inbetriebnahme und Wartung von Photovoltaikanlagen auf Dächern zu den berufsbildprägenden Tätigkeiten des Dachdecker- und Elektrotechnikerhandwerks zählen. Unternehmen, die solche Leistungen im Paket anbieten, müssen daher entweder selbst über die erforderlichen Meistertitel verfügen oder entsprechende Betriebsleiter anstellen, die in der Handwerksrolle eingetragen sind.
Konsequenzen für Geschäftsmodelle in der Solarbranche
Das Urteil stärkt die Compliance-Anforderungen für Unternehmen im Handwerkssektor, insbesondere in der Solarbranche. Viele Generalunternehmer, die bislang mit schlüsselfertigen Solaranlagen “aus einer Hand” geworben haben, arbeiten die eigentlichen Montage- und Anschlussarbeiten häufig an Subunternehmer oder freie Handwerker aus. Ohne Eintragung in die Handwerksrolle können sie jedoch nicht mehr mit dem Eindruck werben, die Installation selbst durchzuführen. Dies kann zu einer Neuordnung der Marktstruktur führen, weil Anbieter, die nicht die erforderlichen Zulassungen besitzen, ihre Geschäftsmodelle anpassen oder vom Markt verdrängt werden müssen.
Wachstum der Photovoltaik
2025 wurden in Deutschland 16,4 GW Photovoltaik neu installiert, der Bestand lag Ende 2025 bei 117 GW; im ersten Halbjahr 2026 kamen weitere rund 7,4 GW hinzu. Die Zahlen zeigen die wirtschaftliche Bedeutung des Sektors und damit die möglichen Folgen unzulässiger Praktiken in einem stark umkämpften Markt.
Betroffene Anbieter
Wie viele Unternehmen von dem OLG-Urteil betroffen sind, lässt sich nicht genau beziffern; betroffen sind vor allem Anbieter, die Komplettpakete ohne eigene Eintragung bewerben. Die Verpflichtung zur Eintragung in die Handwerksrollen betrifft einen erheblichen Teil des deutschen Handwerks und könnte die Branche insgesamt stärker regulieren.
Risiken für kleinere Anbieter und fehlende Flexibilität
Ein kritischer Aspekt des Urteils ist die mögliche mangelnde Flexibilität für Unternehmen, die bislang auf agile Subunternehmernetzwerke gesetzt haben. Das Urteil könnte kleinere, flexiblere Anbieter vom Markt verdrängen, weil sie nicht die notwendigen Zulassungen besitzen. Ohne die Möglichkeit, schlüsselfertige Pakete zu bewerben, könnten sie an Wettbewerbsfähigkeit verlieren und gezwungen sein, ihre Geschäftsmodelle grundlegend zu überdenken.
Abfedern ließe sich eine solche Wettbewerbsverzerrung durch Unterstützungsangebote speziell für KMU, die kleineren Handwerksbetrieben helfen, die Voraussetzungen für die Eintragung zu erfüllen.
Praktische Handlungsempfehlungen für Unternehmen
Um den rechtlichen Anforderungen zu entsprechen und gleichzeitig wettbewerbsfähig zu bleiben, sollten Unternehmen folgende Schritte prüfen:
- Prüfung der Eintragung in die Handwerksrolle für Dachdecker- und Elektrotechnikerhandwerk.
- Falls keine eigene Eintragung vorhanden ist, klare Kennzeichnung in der Werbung, dass Subunternehmer eingesetzt werden.
- Nachweis geeigneter Fachkräfte oder Betriebsleiter mit den erforderlichen Meistertiteln.
- Überarbeitung von Marketing- und Vertriebsstrategien, um Verstöße gegen das UWG zu vermeiden.
Fazit
Das OLG-Koblenz-Urteil stellt einen klaren Rechtsrahmen für die Werbung und Ausführung von schlüsselfertigen Photovoltaik-Anlagen auf. Unternehmen, die nicht in den Handwerksrollen für das Dachdecker- und Elektrotechnikerhandwerk eingetragen sind, dürfen nicht mehr den Eindruck erwecken, die komplette Installation selbst durchzuführen. Die Entscheidung stärkt die Compliance-Anforderungen und könnte die Marktstruktur der Solarbranche nachhaltig verändern, insbesondere wenn kleinere Anbieter ohne die erforderlichen Zulassungen verdrängt werden. Gleichzeitig bietet das Urteil Unternehmen die Möglichkeit, durch transparente Werbung und korrekte Handwerkszulassungen rechtssicher zu agieren und von dem starken Wachstum des Solarmarktes zu profitieren.

