Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat am 18. Juni 2026 das Förderprogramm Erneuerbare Energien Plus (Programmnummer 570) gestartet, um den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland zu beschleunigen. Das Programm richtet sich speziell an Unternehmen, die neue Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen bauen oder bestehende Anlagen modernisieren wollen, ohne dafür die klassische EEG-Förderung in Anspruch zu nehmen. Durch attraktive Kredite und die Unterstützung von Direktlieferverträgen (Power Purchase Agreements, PPAs) soll der Zugang zu grünem Strom für Industrie und Mittelstand erleichtert werden.
Programmübersicht: Was wird gefördert?
Finanziert werden bis zu 100 % der Investitionskosten für Anlagen außerhalb des EEG, die neu errichtet, erworben oder modernisiert werden, auch in Kombination, etwa Photovoltaik-Anlagen mit Batteriespeichern. Gefördert wird außerdem die Vermarktung des erzeugten Stroms über Direktlieferverträge (PPAs).
Förderfähige Technologien
- Photovoltaik (Aufdach-PV, Fassaden-PV, Freiflächen-PV)
- Konzentrierte Solarenergie (CSP)
- Windenergie (Onshore und Offshore)
- Meeresenergie (Gezeiten-, Wellen- und Strömungskraftwerke)
- Wasserkraft (Laufwasser-, Speicher- und Pumpspeicherkraftwerke)
- Biomasse- und Biogasanlagen (Strom- und KWK-Anlagen)
- Elektrische Wärmepumpen (Luft, Wasser, Geothermie, SCOP ≥ 2,5)
- Solarthermie (Wärme- und Kälteerzeugung)
- Geothermie (oberflächennahe und tiefe, inkl. Verstromung)
- Wärmeerzeugung aus erneuerbarem Wasserstoff
- Strom- und Wärmespeicher (mindestens 75 % des gespeicherten Stroms bzw. der Wärme aus EE-Anlagen)
- Wasserstoffspeicher (nur für erneuerbaren Wasserstoff)
Der Kredithöchstbetrag pro Vorhaben beträgt bis zu 150 Millionen Euro. Eine Mindestkredithöhe gibt es nicht, die Summe kann in Teilbeträgen abgerufen werden. Möglich sind außerdem Globaldarlehen an Landesförderinstitute.
Konditionen und Kreditbedingungen
- Effektiver Jahreszins zum Programmstart im Juni 2026: 3,37 % bis 3,88 %, abhängig von der Laufzeit (aktuelle Konditionen auf der Programmseite der KfW)
- Finanzierungspartner: Anträge werden über die eigenen Finanzierungspartner der KfW gestellt
- Förderfähige Investitionsorte: EU, Vereinigtes Königreich, Norwegen
- Ausschluss: Anlagen, die bereits EEG-Förderung, Bundesförderung für effiziente Wärmenetze, Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder vergleichbare staatliche Förderungen erhalten haben
- Laufzeit: wählbar zwischen 2 und 20 Jahren
- Tilgungsfreie Jahre: bis zu drei
- Zinsbindung: für die gesamte Kreditlaufzeit oder mindestens die ersten 10 Jahre
- Beihilfevariante: De-minimis-Verordnung und Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)
Zielgruppe: Wer kann Kredite beantragen?
Kredite können von Unternehmen beantragt werden, die:
- Neue Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen installieren wollen
- Bestehende Anlagen modernisieren oder erweitern möchten
- Strom über Direktlieferverträge an Industrie- oder Gewerbebetriebe verkaufen wollen
Neben Unternehmen nennt die KfW ausdrücklich Projektentwickler, Stadtwerke und andere kommunale Akteure, die Projekte ohne gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung umsetzen. Für Vorhaben in Deutschland spielt der Unternehmenssitz keine Rolle. Bei Vorhaben in der übrigen EU, in Norwegen oder im Vereinigten Königreich sind Unternehmen mit Sitz in Deutschland, Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen und Joint Ventures mit mindestens 25 % deutscher Beteiligung antragsberechtigt. Im Mittelpunkt stehen Industrieunternehmen und Mittelstand, die ihre Energieversorgung dekarbonisieren und dabei Planungssicherheit für ihre Investitionen suchen.
Marktentwicklung: Warum das Programm jetzt besonders wichtig ist
Steigender Marktanteil erneuerbarer Energien
Der Ausbau erneuerbarer Energien schreitet voran: Allein die Photovoltaik erzeugte 2025 in Deutschland rund 92 TWh, etwa 17 % des Stroms (Fraunhofer ISE, August 2026). Dieses Wachstum schafft einen wachsenden Finanzierungsbedarf für neue Projekte, die nicht über das EEG gefördert werden.
Rasante Zunahme von Direktlieferverträgen
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) dokumentiert, dass die Anzahl der PPAs im Jahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr um 65 % gestiegen ist. PPAs bieten Unternehmen langfristige Preisstabilität und fördern die direkte Verbindung zwischen Erzeugern und Abnehmern; diese Verbindung ist ein Kernziel des KfW-Programms.
Kumulierung mit anderen Fördermitteln
Das Programm lässt sich mit weiteren öffentlichen Förderungen kombinieren, solange die Gesamthöhe der Beihilfen die EU-Obergrenzen nicht überschreitet; das erfordert sorgfältige Planung und gegebenenfalls Abstimmung mit den Förderstellen. Ausgeschlossen ist eine doppelte Förderung desselben erzeugten Stroms. Gerade bei größeren Vorhaben schafft die Kombination zusätzlichen finanziellen Spielraum.
Risiken und Gegenargumente
- Finanzierungsvolumen könnte nicht ausreichen: Bei einer höheren Nachfrage nach Krediten als erwartet könnte die KfW überlastet werden.
- Abhängigkeit von Marktbedingungen: Schwankende Strompreise und regulatorische Änderungen könnten die Wirtschaftlichkeit einzelner Projekte beeinflussen.
Diese Punkte sollten potenzielle Antragsteller bei der Projektplanung berücksichtigen und gegebenenfalls zusätzliche Finanzierungsquellen prüfen.
Fazit
Das KfW-Förderprogramm Erneuerbare Energien Plus gibt Unternehmen in Deutschland ein Finanzierungsinstrument für den Ausbau erneuerbarer Energien außerhalb des EEG. Hohe Kreditbeträge, lange Zinsbindung und die Förderung von Direktlieferverträgen setzen an zentralen Hemmnissen des Marktes an. Der steigende Anteil erneuerbarer Energien und die Zunahme von PPAs vergrößern den Finanzierungsbedarf, auf den das Programm zielt. Antragsteller sollten mögliche Engpässe im Finanzierungsvolumen und regulatorische Risiken dennoch im Blick behalten.

