Das KfW-Programm 570, offiziell bezeichnet als „Erneuerbare Energien – Plus“, wurde am 18. Juni 2026 eingeführt und richtet sich an Unternehmen, Projektentwickler und kommunale Akteure, die innovative Energieprojekte ohne gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung realisieren wollen. Durch besonders günstige Kreditkonditionen und die Möglichkeit der Kumulierung mit weiteren Fördermitteln stellt das Programm ein zentrales Finanzierungsinstrument für die Energiewende dar.
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Überblick über das KfW-Programm 570
- Finanzierungsquote: bis zu 100 % der Investitionskosten können über das Programm gefördert werden.
- Kreditvolumen: maximal 150 Millionen Euro pro Projekt (Stand 2026).
- Effektiver Jahreszins: 3,37 % (Stand 2026).
- Zielgruppe: Unternehmen, Projektentwickler, Stadtwerke und andere Akteure, die Projekte ohne gesetzliche Einspeisevergütung umsetzen.
- Förderfähige Regionen: gesamte Europäische Union, das Vereinigte Königreich und Norwegen.
Förderfähige Technologien und Projektarten
Das Programm deckt ein breites Spektrum erneuerbarer Technologien ab, die ohne EEG-Förderung oder andere gesetzlich fixierte Tarife betrieben werden. Zu den förderfähigen Anlagen gehören:
- Photovoltaik (Aufdach-PV, Fassaden-PV, Freiflächen-PV)
- Konzentrierte Solarenergie (CSP)
- Windenergie (On-shore und Off-shore)
- Meeresenergie (Gezeiten-, Wellen- und Strömungskraftwerke)
- Wasserkraft (Laufwasser-, Speicher- und Pumpspeicherkraftwerke)
- Biomasse- und Biogasanlagen (Strom- und KWK-Anlagen)
- Elektrische Wärmepumpen (Luft, Wasser, Geothermie, SCOP ≥ 2,5)
- Solarthermie (Wärme- und Kälteerzeugung)
- Geothermie (oberflächennahe und tiefe, inkl. Verstromung)
- Wärmeerzeugung aus erneuerbarem Wasserstoff
- Strom- und Wärmespeicher (mindestens 75 % des gespeicherten Stroms bzw. der Wärme aus EE-Anlagen)
- Wasserstoffspeicher (nur für erneuerbaren Wasserstoff)
Die geförderten Maßnahmen können neu errichtet, erworben oder modernisiert werden – auch in Kombination, etwa PV-Anlagen mit Batteriespeichern.
Zins- und Laufzeitbedingungen
- Effektiver Jahreszins: 3,37 % (Stand 2026).
- Laufzeit: wählbar zwischen 2 und 20 Jahren.
- Tilgungsfreie Jahre: bis zu drei Jahre können tilgungsfrei gestaltet werden.
- Zinsbindung: für die gesamte Kreditlaufzeit oder mindestens die ersten 10 Jahre.
- Beihilfevariante: Das Programm nutzt die europäische De-minimis-Verordnung und die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) zur Gewährung subventionierter Konditionen.
Kumulierung mit anderen Fördermitteln
Eine der besonderen Stärken des KfW-Programms 570 ist die Möglichkeit, es mit weiteren öffentlichen Förderungen zu kombinieren, solange die europäischen Beihilfeobergrenzen nicht überschritten werden.
- Grundsätzlich zulässig, jedoch dürfen keine doppelten Förderungen für denselben erzeugten Strom erfolgen.
- Die Kombination muss im Einklang mit den EU-Beihilmeregelungen stehen.
- Eine Kumulierung ist besonders für größere Vorhaben attraktiv, weil sie zusätzliche finanzielle Flexibilität schafft.
Einschränkungen durch Kumulierung
- Unternehmen müssen sicherstellen, dass die Gesamthöhe der Beihilfen die EU-Grenzwerte nicht überschreitet.
- Eine doppelte Förderung desselben Stroms ist nicht zulässig.
- Die Einhaltung der Beihilfeobergrenzen erfordert eine sorgfältige Planung und ggf. Abstimmung mit Förderstellen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Projekte können durch das KfW-Programm 570 gefördert werden?Förderfähig sind Projekte im Bereich Photovoltaik, Wind, Wasserstofferzeugung und weitere erneuerbare Technologien, die keinen gesetzlich regulierten Einspeisetarif nutzen.Wie hoch ist der Zinssatz für die KfW-Finanzierung?Der effektive Jahreszins liegt bei aktuell 3,37 % für das Programm 570.
Fazit
Das KfW-Programm 570 „Erneuerbare Energien – Plus“ bietet eine umfassende und zinsgünstige Finanzierungsoption für groß angelegte, innovative Energieprojekte, die ohne gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung auskommen. Mit einer Finanzierung von bis zu 100 % der Investitionskosten, einem maximalen Kreditvolumen von 150 Millionen Euro und einem effektiven Jahreszins von 3,37 % können Unternehmen und Projektentwickler ihre Vorhaben effizient realisieren. Die Möglichkeit der Kumulierung mit anderen Fördermitteln, sofern die europäischen Beihilfeobergrenzen beachtet werden, erhöht die finanzielle Flexibilität zusätzlich. Damit stellt das Programm ein zentrales Instrument zur Beschleunigung der deutschen und europäischen Energiewende dar.

