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Solarpflicht in Schleswig-Holstein: Ein Schritt in Richtung Klimaneutralität

Schleswig-Holstein setzt mit der Solarpflicht für Neubauten und größere Sanierungen ein klares Zeichen für die Energiewende. Ziel der im Energiewende- und Klimaschutzgesetz verankerten Regelung ist es, die Nutzung erneuerbarer Energien zu maximieren, um den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Mit der Nutzung von Dachflächen für Photovoltaikanlagen strebt das Land eine klimaneutrale Energieversorgung an, unterstützt den Umweltschutz und fördert nachhaltiges Bauen. Die Ausweitung der Solarpflicht ab 2025 zeigt die Ambition, den Ausbau der Solarenergie weiter zu intensivieren, wobei der Vergleich mit anderen Bundesländern eine Basis für gemeinsame Lern- und Entwicklungsprozesse bietet.
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    Bester Solarbetrieb Schleswig-Holsteins

    In der Debatte um Klimaschutz und die Nutzung erneuerbarer Energien hat sich Schleswig-Holstein deutlich positioniert. Mit der Einführung einer Solarpflicht für Neubauten und bei umfangreichen Sanierungen setzt das Bundesland ein klares Zeichen für die Energiewende. Dieser Artikel beleuchtet die Hintergründe, Ziele und Auswirkungen dieser Regelung, die einen wesentlichen Beitrag zum Erreichen der Klimaneutralität leisten soll.

    Hintergrund und gesetzliche Grundlagen

    Die Einführung der Solarpflicht in Schleswig-Holstein markiert einen entscheidenden Schritt in der Umsetzung der Energiewende auf Landesebene. Das Energiewende- und Klimaschutzgesetz, welches den gesetzlichen Rahmen für diese Verpflichtung bildet, zielt darauf ab, die Nutzung erneuerbarer Energien zu intensivieren und damit den CO2-Ausstoß signifikant zu reduzieren. Die Verpflichtung zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Neubauten von Nichtwohngebäuden seit dem 1. Januar 2023 adressiert gezielt den Sektor mit hohem Energiebedarf und großem Potenzial für Energieeinsparungen. Die Ausdehnung dieser Pflicht auf Bestandsgebäude bei umfangreichen Dachsanierungen sowie auf große Parkplätze unterstreicht die Absicht, flächendeckend die Energiegewinnung aus Solarenergie zu fördern und somit die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern.

    Ziele der Solarpflicht

    Das primäre Ziel der Solarpflicht liegt in der Beschleunigung des Übergangs zu einer klimaneutralen Energieversorgung. Durch die Förderung der Photovoltaiknutzung will Schleswig-Holstein einen substantiellen Beitrag zum nationalen Ziel der Klimaneutralität bis 2045 leisten. Die Fokussierung auf Dachflächen nutzt dabei vorhandene Ressourcen ohne zusätzlichen Flächenverbrauch und minimiert Eingriffe in die Landschaft. Die Strategie, erneuerbare Energien in den Vordergrund zu stellen, soll langfristig nicht nur zu einer Reduktion der CO2-Emissionen führen, sondern auch zur Sicherung einer nachhaltigen und autarken Energieversorgung beitragen.

    Auswirkungen auf Neubauten und Sanierungen

    Die Implementierung der Solarpflicht bringt tiefgreifende Veränderungen für die Bau- und Immobilienwirtschaft mit sich. Die Notwendigkeit, Photovoltaikanlagen bei Neubauten und bedeutenden Dachsanierungen zu berücksichtigen, erfordert eine frühzeitige Integration in die Planungsprozesse. Während dies kurzfristig zu erhöhten Kosten führen kann, eröffnen sich langfristig durch die Einsparung von Energiekosten und die Inanspruchnahme staatlicher Fördermittel wirtschaftliche Vorteile. Die Umstellung auf eine energieeffiziente Bauweise unterstützt zudem das Ziel, den Gebäudesektor nachhaltiger zu gestalten. Hier ist der Einsatz eines Energieberaters sinnvoll.

    Erweiterung der Solarpflicht ab 2025

    Die Ankündigung, die Solarpflicht ab 2025 auf Dächer auszuweiten, deutet auf eine umfassende Strategie hin, die Energiewende im Bausektor voranzutreiben. Die Offenheit bezüglich der Anwendung auf Wohngebäude spiegelt die laufenden Diskussionen über die beste Balance zwischen Verpflichtung und Förderung wider. Diese geplante Erweiterung signalisiert den klaren Willen der Landesregierung, den Ausbau der Solarenergie entschieden voranzutreiben und dabei sowohl ökologische als auch ökonomische Aspekte zu berücksichtigen.

    Vergleich mit anderen Bundesländern

    Der Vergleich mit anderen Bundesländern zeigt ein differenziertes Bild der Solarpflicht in Deutschland. Während einige Länder bereits ähnliche Regelungen eingeführt haben, befinden sich andere noch in der Planungsphase. Schleswig-Holsteins pragmatischer Ansatz, der sich zunächst auf Nichtwohngebäude und große Parkplätze konzentriert, könnte als Modell dienen, um den Ausbau der Solarenergie national zu beschleunigen. Die unterschiedlichen Strategien der Bundesländer bieten die Möglichkeit, voneinander zu lernen und gemeinsam effektive Lösungen für die Herausforderungen der Energiewende zu entwickeln.

    Fazit

    Die Einführung der Solarpflicht in Schleswig-Holstein ist ein bedeutender Schritt auf dem Weg zu einer nachhaltigeren und klimafreundlicheren Energieversorgung. Durch die Nutzung von Solarenergie leistet das Bundesland einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der nationalen Klimaschutzziele. Die Solarpflicht fördert nicht nur den Ausbau erneuerbarer Energien, sondern bietet auch wirtschaftliche Chancen für Unternehmen und Privathaushalte. Mit der geplanten Erweiterung der Solarpflicht ab 2025 setzt Schleswig-Holstein ein Zeichen für die Zukunft.

    Carsten Steffen
    Autor: Carsten Steffen
    Carsten Steffen, Gründer von photovoltaik.sh, bringt sein tiefes Verständnis für Photovoltaik und seine Begeisterung für erneuerbare Energien ein, um Kunden in Schleswig-Holstein seit 2021 schneller und kostengünstiger zu ihrer eigenen Photovoltaikanlage zu verhelfen. Ermöglicht wird das Dank der Zusammenarbeit mit lokalen Solarteuren. Regelmäßige Schulungen runden unsere Expertise ab. Mit der Gründung von photovoltaik.sh sind wir Ihr vertrauenswürdigen Partner für alle, die ihren Stromverbrauch nachhaltig gestalten möchten.
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