Die Europäische Kommission hat im September 2026 die beihilferechtliche Genehmigung für den deutschen Kapazitätsmechanismus im Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) erteilt. Damit wird ein Finanzrahmen von bis zu 35,2 Milliarden Euro bereitgestellt, um bis 2045 eine sichere Stromversorgung zu gewährleisten. Der Mechanismus soll insbesondere wasserstofffähige Gaskraftwerke, Speicher und flexible Lasten fördern und wird über eine Umlage auf den Strompreis refinanziert – ein Schritt, der direkte Auswirkungen auf die künftigen Strompreise hat.
Genehmigter Kapazitätsmechanismus und Finanzrahmen
Die Genehmigung umfasst ein Fördervolumen von 15,6 bis 35,2 Milliarden Euro. Für das erste Jahr der Umsetzung, 2031, werden die Kosten auf 1 bis 3 Milliarden Euro geschätzt. Für die Folgejahre 2032-2045 liegen die jährlichen Ausgaben zwischen 0,9 und 2,3 Milliarden Euro. Diese Zahlen stammen aus den offiziellen Mitteilungen der EU-Kommission (Quelle S1).
Der Kapazitätsmechanismus gilt ab 2031 und sieht Verträge mit einer Laufzeit von 15 Jahren vor. Alle neu zu errichtenden Gaskraftwerke müssen bis spätestens 2045 klimaneutral betrieben werden und müssen von Anfang an wasserstofffähig sein (EU-Vorgabe, Quelle S1).
Ausschreibungsplan 2026/2027: Termine und Volumina
Das StromVKG legt einen klaren Zeitplan für die ersten beiden Ausschreibungen fest:
- 08. September 2026: Erster Gebotstermin für Langzeitkapazitäten mit einem Volumen von 4,5 GW (Quelle S2).
- 29. Dezember 2026: Zweiter Gebotstermin, ebenfalls mit einem Volumen von 4,5 GW (Quelle S2).
- Mai 2027: Geplante Tranche von 2,0 GW, die explizit Speichertechnologien einbezieht (INFO 1).
Zusätzlich wird für das erste Anwendungsjahr des StromVKG ein geschätztes Zuschlagsvolumen von etwa 9 GW erwartet (Quelle S3).
Langzeitkapazitäten im Überblick
- Technologieoffen: Erzeugung, Speicherung und Laststeuerung dürfen teilnehmen.
- Wettbewerbsorientierte Auktionen bestimmen die Zuteilung.
- Verträge laufen über 15 Jahre und müssen bis 2045 klimaneutral sein.
Finanzierung über Kapazitätspreis-Umlage und regionale Priorisierung
Die Fördermittel werden nicht über den Bundeshaushalt, sondern über eine neuartige Umlage auf den Strompreis finanziert. Diese Umlage wird von den Übertragungsnetzbetreibern erhoben und fließt in die Netzentgelte ein, wodurch sowohl private Haushalte als auch industrielle Stromabnehmer zur Finanzierung beitragen (INFO 1).
Um Engpässe im süddeutschen Netz zu entschärfen, sieht das Gesetz einen Süd-Bonus vor: Bis zu 66,7 % der geförderten Kapazitäten können in Süddeutschland angesiedelt werden (Quelle S4). Diese regionale Priorisierung soll die Netzauslastung reduzieren und gleichzeitig Investitionen in den südlichen Bundesländern stimulieren.
Technologische Vorgaben: Wasserstoff-Ready und Klimaneutralität bis 2045
- Alle neuen Gaskraftwerke müssen von Anfang an wasserstofffähig sein.
- Der Betrieb muss bis spätestens 2045 klimaneutral erfolgen.
- Der Mechanismus ist technologieoffen – neben Gaskraftwerken können auch Batteriespeicher und Lastmanagement-Lösungen teilnehmen, wobei die Speicher-Tranche 2027 explizit ausgewiesen ist.
Kritische Stimmen und Risiken
Umweltverbände und einige Marktbeobachter äußern Bedenken gegenüber dem Modell:
- Fossile Verstrickungen: Durch eine Vertragslaufzeit bis 2031 und die Verpflichtung zur Dekarbonisierung erst bis 2045 besteht das Risiko, dass fossile Gaskraftwerke langfristig unterstützt werden (INFO 1).
- Verbraucherbelastung: Die Finanzierung über die Strompreis-Umlage könnte Endverbraucher langfristig finanziell belasten, insbesondere wenn erneuerbare Strompreise sinken (INFO 1).
- Benachteiligung kleiner Akteure: Die Anforderungen an Langzeitverpflichtungen und die hohen Volumina begünstigen internationale Energiekonzerne und könnten regionale Stadtwerke oder kleinere Speicherbetreiber benachteiligen (INFO 1).
Diese Kritikpunkte wurden von Organisationen wie Green Planet Energy und der Deutschen Umwelthilfe in juristischen Beschwerden an die EU-Kommission dargelegt (Quelle S5).
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wann fällt das erste Kapazitätsgebot aus?Die erste Gebotsrunde startet am 8. September 2026 mit einem Volumen von 4,5 Gigawatt Leistung.Wer zahlt die neuen Kapazitäten?Die milliardenschwere Kapazitätsförderung wird über eine Umlage auf die Netzentgelte refinanziert, die von Übertragungsnetzbetreibern gesammelt wird.Können Speichertechnologien an der Förderung teilnehmen?Speicher haben ab 2027 in der geplanten 2-GW-Ausschreibung einen expliziten Teilnahmeanspruch; in den beiden 2026-Runden sind die Vorgaben de facto auf Langzeit-Kapazitäten durch Kraftwerke ausgerichtet.
Zusammenfassung und Ausblick
Die beihilferechtliche Genehmigung des deutschen Kapazitätsmechanismus durch die EU-Kommission schafft die rechtliche Basis für milliardenschwere Investitionen in wasserstofffähige Gaskraftwerke, Batteriespeicher und flexible Lasten. Der klar definierte Ausschreibungsplan für 2026 / 2027 liefert Planungssicherheit, während die Finanzierung über eine Strompreis-Umlage die Belastung auf Endverbraucher und Industrie verteilt. Gleichzeitig wirft die langfristige Bindung an fossile Kraftwerke bis 2045 und die mögliche Benachteiligung kleiner Akteure kritische Fragen auf, die in der öffentlichen Diskussion weiter verfolgt werden müssen. Die kommenden Auktionen und die Ausgestaltung des technologieoffenen Marktes werden zeigen, inwieweit das Konzept die Versorgungssicherheit stärkt und gleichzeitig die Energiewende vorantreibt.

