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Investitionsbooster 2025: Degressive AfA für PV-Anlagen, Batteriespeicher und Elektrofahrzeuge

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    Seit dem 1. Juli 2025 unterstützt das deutsche Steuerrecht Unternehmen beim schnellen Ausbau erneuerbarer Energien und der Elektromobilität. Durch den Investitionsbooster können gewerblich genutzte Photovoltaik-Anlagen, Batteriespeicher und Elektrofahrzeuge degressiv abgeschrieben werden – ein Instrument, das die steuerliche Liquidität erhöht und die Refinanzierung von Investitionen beschleunigt.

    Was ist der Investitionsbooster?

    Der Investitionsbooster ist Teil des „Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“. Er ermöglicht seit dem 1. Juli 2025 für alle beweglichen Wirtschaftsgüter, die gewerblich genutzt werden, die Anwendung einer degressiven Abschreibung (AfA) bis zu 30 % jährlich. Die Regelung gilt für Investitionen, die zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 31. Dezember 2027 getätigt werden, und endet am 31. Dezember 2027.

    Degressive Abschreibung für PV-Anlagen und Batteriespeicher

    Für Photovoltaik-Anlagen mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 20 Jahren beträgt der maximale degressive AfA-Satz 15 % pro Jahr. Für Batteriespeicher mit einer Nutzungsdauer von 10 Jahren liegt der Satz bei bis zu 30 % pro Jahr. Beide Sätze entsprechen dem Dreifachen des jeweiligen linearen AfA-Satzes und dürfen 30 % nicht überschreiten.

    • PV-Anlage: 15 % degressiv (statt 5 % linear)
    • Speicher: 30 % degressiv (statt 10 % linear)

    Die degressive AfA führt zu deutlich höheren Abschreibungsbeträgen in den ersten Jahren, was die steuerliche Liquidität erhöht und die Investitionskosten schneller refinanziert.

    Steuerliche Vorteile im Vergleich zur linearen AfA

    Ein Beispiel verdeutlicht die Unterschiede: Bei einer Investition von 100.000 € in eine PV-Anlage ergibt sich im ersten Jahr:

    • Lineare AfA: 5.000 € Abschreibung → Steuerersparnis bei 30 % Steuersatz 1.500 €
    • Degressive AfA: 15.000 € Abschreibung → Steuerersparnis 4.500 €

    Über die ersten Jahre summiert sich die Steuerersparnis bei degressiver AfA auf 16.689 € im Vergleich zu 7.500 € bei linearer AfA – fast das Doppelte.

    Arithmetisch-degressive AfA für Elektrofahrzeuge

    Elektrofahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft werden, können mit einer arithmetisch-degressiven AfA abgeschrieben werden. Im Anschaffungsjahr sind 75 % der Kosten sofort abziehbar. In den Folgejahren erfolgen Abschreibungen von 10 %, 5 %, 5 %, 3 % und 2 % der ursprünglichen Anschaffungskosten, sodass das Fahrzeug nach sechs Jahren vollständig abgeschrieben ist.

    • Jahr 1: 75 % der Anschaffungskosten
    • Jahr 2: 10 %
    • Jahr 3: 5 %
    • Jahr 4: 5 %
    • Jahr 5: 3 %
    • Jahr 6: 2 %

    Die arithmetisch-degressive AfA darf nur genutzt werden, wenn für das Fahrzeug keine Sonderabschreibungen nach § 7g in Anspruch genommen werden.

    Kombination mit § 7g Sonderabschreibung und Investitionsabzugsbeträgen (IAB)

    Die degressive AfA lässt sich mit weiteren steuerlichen Förderinstrumenten kombinieren, jedoch nur nacheinander und auf unterschiedliche Bemessungsgrundlagen:

    • Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG: Bis zu 40 % der Anschaffungskosten über fünf Jahre (je 8 % pro Jahr).
    • Investitionsabzugsbetrag (IAB): Bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten können bereits vor der Investition geltend gemacht werden.

    Durch die Kombination können im ersten Jahr bei einer Investition von 100.000 € bis zu 74.500 € steuerliche Entlastung erreicht werden – das entspricht einer effektiven Entlastung von 62 % der Investitionssumme.

    Geltungsbereich, Ausschlüsse und Anwendungsbedingungen

    Die Regelungen gelten für alle beweglichen Wirtschaftsgüter, die gewerblich genutzt werden, also sowohl für Einzelunternehmer als auch für Gesellschaften. Ausgeschlossen sind:

    • PV-Anlagen, die unter § 3 Nr. 72 EStG fallen (z. B. kleinere Eigenheim-PV-Anlagen).
    • PV-Anlagen mit einer Leistung von über 30 kWp, die weiterhin der regulären linearen AfA unterliegen.

    Die degressive AfA kann nur für bewegliche Güter angewendet werden; Immobilien bleiben von der Regelung ausgenommen.

    Praxisbeispiel: Steuerliche Entlastung bei 100.000 € Investition

    Eine kombinierte Anwendung von IAB, degressiver AfA und § 7g Sonderabschreibung führt zu folgenden Effekten im ersten Jahr:

    1. IAB: 50 % von 100.000 € = 50.000 € vorab abziehbar.
    2. Degressive AfA (PV-Anlage): 15 % von 100.000 € = 15.000 € Abschreibung.
    3. Sonderabschreibung § 7g: 20 % von 100.000 € = 20.000 € (40 % über fünf Jahre, also 8 % im ersten Jahr, hier auf die verbleibenden 50.000 € angewendet).

    Zusammen ergeben sich steuerlich anerkannte Abschreibungen von 85.000 € im ersten Jahr, was bei einem Steuersatz von 30 % zu einer Steuerersparnis von 25.500 € führt. Die effektive Entlastung beträgt damit 62 % der Investitionssumme.

    Fazit

    Der Investitionsbooster, der seit dem 1. Juli 2025 gilt, bietet Unternehmen erhebliche steuerliche Vorteile beim Ausbau von Photovoltaik, Batteriespeichern und der Anschaffung von Elektrofahrzeugen. Durch die degressive Abschreibung können Abschreibungsbeträge in den ersten Jahren stark erhöht werden – bis zu 15 % für PV-Anlagen und 30 % für Speicher. Die arithmetisch-degressive AfA ermöglicht eine rasche Abschreibung von Elektrofahrzeugen bereits im Anschaffungsjahr. In Kombination mit § 7g Sonderabschreibung und Investitionsabzugsbeträgen lässt sich die steuerliche Entlastung auf bis zu 74.500 € bei einer Investition von 100.000 € steigern. Unternehmen sollten die Geltungsbedingungen und Ausschlüsse genau prüfen, um Fehlanwendungen zu vermeiden und die Liquidität optimal zu nutzen.

    Carsten Steffen
    Autor: Carsten Steffen
    Carsten Steffen, Gründer von photovoltaik.sh, bringt sein tiefes Verständnis für Photovoltaik und seine Begeisterung für erneuerbare Energien ein, um Kunden in Schleswig-Holstein seit 2021 schneller und kostengünstiger zu ihrer eigenen Photovoltaikanlage zu verhelfen. Ermöglicht wird das Dank der Zusammenarbeit mit lokalen Solarteuren. Regelmäßige Schulungen runden unsere Expertise ab. Mit der Gründung von photovoltaik.sh sind wir Ihr vertrauenswürdigen Partner für alle, die ihren Stromverbrauch nachhaltig gestalten möchten.
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