Das KfW-Programm 270 „Erneuerbare Energien Standard“ ist ein Förderkredit für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien. Für Hausbesitzer ist es vor allem interessant, um eine Photovoltaikanlage und einen Batteriespeicher zu finanzieren. Wichtig: KfW 270 ist ein Kredit, kein Zuschuss, und kein Programm für Dämmung oder Fenster. Im Allgemeinen können folgende Vorhaben über KfW 270 finanziert werden (Stand: Oktober 2026, laut KfW-Produktseite):
- Photovoltaik: Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen, einschließlich Planung und Installation. Balkonkraftwerke und Steckeranlagen sind ausgeschlossen.
- Batteriespeicher: Batteriespeicher und weitere Stromspeicher sowie Lastmanagement und Mess- und Steuerungstechnik.
- Wärme aus erneuerbaren Energien: Anlagen, die ausschließlich erneuerbare Wärme erzeugen, etwa Solarthermie-Anlagen oder Wärmepumpen. Für den Heizungstausch im eigenen Wohnhaus ist für Privatleute allerdings meist der Zuschuss aus der Heizungsförderung (KfW 458) der bessere Weg, siehe Heizen mit Strom.
- Nicht über KfW 270: Wärmedämmung, neue Fenster und Türen, Lüftungsanlagen oder Gasheizungen. Dafür gibt es eigene Programme der Bundesförderung für effiziente Gebäude, bei denen eine Energieberatung sinnvoll ist.

Die genauen Fördervoraussetzungen und Konditionen können sich ändern. Maßgeblich ist die Produktseite der KfW zum Programm 270. Ihre Hausbank kennt die aktuellen Bedingungen und nennt Ihnen Ihren persönlichen Zinssatz.
Wer kann einen Förderantrag stellen?
Den Kredit können sehr unterschiedliche Antragsteller nutzen. Hier ist eine Aufschlüsselung:
- Privatpersonen: Hausbesitzer können ihre Photovoltaikanlage samt Speicher über KfW 270 finanzieren. Voraussetzung ist, dass sie zumindest einen Teil des erzeugten Stroms ins Netz einspeisen.
- Unternehmen und Freiberufler: Private und öffentliche Unternehmen jeder Größe sowie Freiberufler, etwa für Anlagen auf Firmendächern, Hallen oder landwirtschaftlichen Gebäuden.
- Gemeinnützige Antragsteller: Vereine und andere gemeinnützige Organisationen.
- Öffentliche Einrichtungen: Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie kommunale Zweckverbände.
Ob Sie den Kredit bekommen, entscheidet Ihre Bank, denn sie trägt das Kreditrisiko und prüft Ihre Bonität. Bei Fragen zur Berechtigung hilft deshalb zuerst das Gespräch mit Ihrer Hausbank.
Wie sehen die Konditionen aus?
Die KfW nennt auf ihrer Produktseite folgende Eckdaten (Stand: Oktober 2026):
- Zinssatz: Der Zins richtet sich nach dem Kapitalmarkt und nach Ihrer Bonität und Ihren Sicherheiten. Der Zins wird am Tag der Zusage festgelegt und gilt für die gesamte Zinsbindung. Einen festen Zinssatz für alle gibt es deshalb nicht.
- Kredithöhe: Bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten, höchstens 150 Millionen Euro je Vorhaben, ohne Mindestbetrag. Eigenmittel sind nicht vorgeschrieben, können aber die Einstufung durch die Bank verbessern.
- Laufzeit und tilgungsfreie Anlaufjahre: Mindestens zwei Jahre, höchstens 30 Jahre. Zur Wahl stehen Varianten bis 5, 10, 15, 20 oder 30 Jahre mit einem bis fünf tilgungsfreien Anlaufjahren. In dieser Zeit zahlen Sie nur Zinsen, danach gleich hohe vierteljährliche Raten.
- Zinsbindung: Je nach Variante bis zu 5, 10, 15 oder 20 Jahre, höchstens 20 Jahre.
- Auszahlung und Kosten: Der Kredit wird zu 100 % ausgezahlt und kann innerhalb von zwölf Monaten nach Zusage abgerufen werden. Rufen Sie ihn später als sechs Monate nach Zusage ab, fällt eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat an. Außerplanmäßige Tilgungen sind gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Da sich die Konditionen ändern können, sollten Sie den tagesaktuellen Stand auf der Produktseite der KfW prüfen und sich von Ihrer Bank ein konkretes Angebot machen lassen. Vergleichen Sie es mit einem normalen Photovoltaik-Kredit Ihrer Bank.
Wie funktioniert die Antragstellung?
Den Kredit beantragen Sie nicht direkt bei der KfW, sondern bei einer Bank. Hier ist eine allgemeine Anleitung zur Vorgehensweise:
- Angebot einholen: Lassen Sie sich von einem Fachbetrieb ein Angebot für die Photovoltaikanlage und gegebenenfalls den Speicher erstellen. Unterschreiben Sie noch keinen Vertrag.
- Bank ansprechen: Gehen Sie mit dem Angebot zu Ihrer Hausbank oder einem anderen Finanzierungspartner der KfW, etwa einer Sparkasse oder Genossenschaftsbank.
- Antrag vor Vorhabensbeginn: Der Antrag muss gestellt werden, bevor Sie einen rechtlich bindenden Liefer- oder Leistungsvertrag abschließen. Die Bank prüft Ihre Bonität und leitet den Antrag an die KfW weiter.
- Zusage und Vertrag: Nach der Zusage der KfW schließen Sie den Kreditvertrag mit Ihrer Bank. Danach können Sie die Anlage verbindlich bestellen.
- Auszahlung: Sie rufen den Kredit über Ihre Bank ab, in einer Summe oder in Teilbeträgen, innerhalb von zwölf Monaten nach Zusage.
- Rückzahlung: Zins und Tilgung zahlen Sie an Ihre Bank, nach den tilgungsfreien Anlaufjahren in vierteljährlichen Raten.
Ein Energieeffizienz-Experte ist für KfW 270 nicht vorgeschrieben. Einen Energieberater brauchen Sie erst, wenn Sie zusätzlich eine Sanierung an der Gebäudehülle planen und dafür andere Förderprogramme nutzen wollen. Die genauen Anforderungen nennt Ihnen Ihre Bank oder die KfW-Produktseite.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema „Die KfW-270-Konditionen im Überblick“
Was sind die aktuellen Konditionen für den KfW-Kredit 270?
Bis zu 100 % der Kosten, Laufzeit bis 30 Jahre, bis zu fünf tilgungsfreie Anlaufjahre und eine Zinsbindung von höchstens 20 Jahren. Den Zinssatz legt Ihre Bank je nach Bonität und Sicherheiten fest, er gilt ab dem Tag der Zusage.
Für welche Projekte kann der KfW-Kredit 270 verwendet werden?
Für Photovoltaikanlagen auf Dächern, Fassaden und Freiflächen, für Batteriespeicher und für Anlagen, die Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen. Balkonkraftwerke, Dämmung und Fenster sind nicht förderfähig.
Welche Voraussetzungen müssen für den Erhalt eines KfW-Kredits 270 erfüllt sein?
Sie stellen den Antrag vor Abschluss des Kaufvertrags über Ihre Bank, und die Bank muss Ihre Bonität positiv bewerten. Privatpersonen müssen zumindest einen Teil des erzeugten Stroms ins Netz einspeisen.
Wie lange ist die Laufzeit eines KfW-Kredits 270?
Zwischen zwei und 30 Jahren. Die KfW bietet Varianten mit bis zu 5, 10, 15, 20 oder 30 Jahren Laufzeit an.
Gibt es Fördermöglichkeiten oder Zuschüsse, die mit dem KfW-Kredit 270 kombiniert werden können?
Einen Bundeszuschuss für Photovoltaik oder Speicher gibt es derzeit nicht, das frühere Zuschussprogramm KfW 442 ist beendet. Unabhängig vom Kredit gelten aber die Einspeisevergütung, 0 % Umsatzsteuer beim Kauf für Anlagen auf Wohngebäuden und die Einkommensteuerfreiheit für Anlagen bis 30 kWp je Einheit. Ob ein kommunales Programm mit dem Kredit kombinierbar ist, steht in dessen Bedingungen.

