Das Bundeskabinett hat im April 2025 den Haushaltsentwurf von Finanzminister Lars Klingbeil verabschiedet und damit die Förderung für energetische Einzelmaßnahmen (BEG EM) um zwei Milliarden Euro auf insgesamt 7,1 Milliarden Euro erhöht. Die zusätzliche Finanzierung richtet sich gezielt an die Heizungsmodernisierung – insbesondere an den Einbau von Wärmepumpen – und soll Planungssicherheit für Hausbesitzer, Fachplaner und die gesamte Bau- und Heizungsbranche schaffen. Gleichzeitig wirft die Entscheidung Fragen zu künftigen Haushaltskürzungen, Stromsteuersenkungen und der Verwendung von Mitteln aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) auf.
Seiteninhalte
- Warum die Aufstockung der BEG EM-Förderung wichtig ist
- Überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen sichern die Finanzierung bis 2032
- Detaillierte Mittelaufteilung: Schwerpunkt Wärmepumpen
- Förderzahlen und Antragslage im ersten Quartal 2025
- Kritik an der Stromsteuer-Entlastung und fossile Subventionen
- Risiken durch Haushaltskürzungen und reduzierte Beratungsförderung
- Wirtschaftliche Rahmenbedingungen für Wärmepumpen
- Fazit
Warum die Aufstockung der BEG EM-Förderung wichtig ist
- Sie bietet klare Planungssicherheit für Sanierungs- und Heizungswechselprojekte.
- Sie stärkt die Energiewende im Gebäudesektor und unterstützt die Erreichung der Klimaziele.
- Sie wirkt trotz unsicherer Haushaltssituation als verlässlicher Finanzierungsanker bis 2032.
Überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen sichern die Finanzierung bis 2032
Um einen drohenden Förderstopp nach dem regulären Haushaltsplan zu verhindern, hat das Bundesfinanzministerium im Jahr 2025 zwei überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen (VE) beschlossen:
- 1,22 Milliarden Euro im April 2025 – erste VE für BEG und KFN.
- 914 Millionen Euro im Juni 2025 – zweite VE, die Mittel bis mindestens 2032 garantiert.
Diese zusätzlichen Mittel ermöglichen es, die BEG EM-Förderung kontinuierlich zu finanzieren und reagieren auf die hohe Nachfrage nach energetischen Sanierungen.
Detaillierte Mittelaufteilung: Schwerpunkt Wärmepumpen
Von den insgesamt 7,1 Milliarden Euro BEG EM-Mittel fließen im Jahr 2025 3,5 Milliarden Euro speziell für den Einbau von Wärmepumpen in Bestandsgebäuden. Die wichtigsten Eckdaten im Überblick:
- Fördersatz: 55 % Zuschuss (ca. 16.500 Euro pro Wärmepumpe in Einfamilienhäusern).
- Potential: bis zu 230.000 geförderte Anlagen im Jahr 2025.
Die gezielte Förderung von Wärmepumpen soll den Umstieg von Gas- und Ölheizungen beschleunigen und damit den CO₂-Ausstoß im Gebäudesektor deutlich senken.
Förderzahlen und Antragslage im ersten Quartal 2025
Die ersten drei Monate des Jahres 2025 zeigen ein starkes Interesse an den BEG EM-Maßnahmen:
- Insgesamt 241.606 Anträge bzw. Zusagen für Einzelmaßnahmen.
- Davon 76.596 Maßnahmen betreffen die Heizungs-Förderung.
- Zusätzlich wurden 58.794 Maßnahmen für Fachplanung und Baubegleitung gefördert.
- Der Heizungstausch profitierte von zwei speziellen Programmen:
- Klimageschwindigkeitsbonus: 50.003 geförderte Maßnahmen.
- Effizienz-Bonus: 49.812 geförderte Maßnahmen.
- Im Vergleich dazu liegen 2024 insgesamt knapp 400.000 Anträge vor, wobei fast die Hälfte erst im vierten Quartal eingegangen war.
Die steigende Antragshöhe bestätigt die hohe Marktakzeptanz und das Bedürfnis nach finanzieller Unterstützung beim Heizungstausch.
Kritik an der Stromsteuer-Entlastung und fossile Subventionen
Obwohl die BEG EM-Aufstockung positiv aufgenommen wird, gibt es kritische Stimmen zu anderen Teilen des Haushaltsentwurfs:
- Die geplante Stromsteuersenkung gilt nur für Industrie, Land- und Forstwirtschaft – private Haushalte erhalten keine direkte Entlastung.
- Eine Senkung der Stromsteuer um das europäische Mindestmaß hätte den Strompreis für Haushalte um 2,32 Cent/kWh (brutto) reduziert und den Umstieg auf E-Autos und Wärmepumpen attraktiver gemacht.
- Experten warnen, dass Mittel aus dem KTF für fossile Maßnahmen, etwa die milliardenschwere Gasspeicherumlage, verwendet werden sollen – ein Signal, das Investitionen in erneuerbare Heiztechnologien behindern könnte.
Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) sieht hierin ein Risiko für die Glaubwürdigkeit der Energiewende, während gleichzeitig die Strom- und Netzentgelte nur marginale Entlastungen für private Haushalte bringen.
Risiken durch Haushaltskürzungen und reduzierte Beratungsförderung
Zusätzlich zu den genannten Kritikpunkten gibt es weitere Unsicherheiten, die die Planungssicherheit beeinträchtigen könnten:
- Im Bundeshaushalt 2025 sind Kürzungspläne für die Gesamtausgaben der BEG auf 14,4 Milliarden Euro vorgesehen, trotz der Aufstockung der BEG EM.
- Die Beratungsförderung für kleine Gebäude wurde auf maximal 850 Euro pro Projekt reduziert – ein Betrag, der für umfangreiche Fachplanung oft nicht ausreicht.
- Experten wie Martin Kaßler (VDIV) warnen, dass diese Kürzungen die Sanierungsrate bremsen und Entscheidungen für das Jahr 2026 verzögern könnten.
Dennoch wurde die Beratungsförderung bis mindestens 2026 gesichert, was angesichts der hohen Nachfrage nach Fachplanung ein wichtiger Stabilitätsfaktor ist.
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen für Wärmepumpen
Die Kostenentwicklung für Strom, der Wärmepumpen antreibt, bleibt ein entscheidender Faktor:
- Laut Verivox-Analyse stiegen die Stromkosten für eine durchschnittliche Einfamilienhaus-Wärmepumpe von 1.434 Euro (2020) auf 1.644 Euro (2023) – ein Anstieg von rund 15 %.
- Reduzierte Netzgebühren und geringere Umlagen dämpfen den Preisanstieg im Vergleich zu Gas- und Ölheizungen.
- Ab 1. Januar 2026 liegt der CO₂-Preis im Korridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne, was die Betriebskosten fossiler Heizungen weiter erhöht.
Diese Preisentwicklung macht die staatliche Förderung für Wärmepumpen zu einem noch wichtigeren Anreiz für Hausbesitzer.
Fazit
Die Aufstockung der BEG EM-Förderung auf 7,1 Milliarden Euro für das Jahr 2025 stellt einen klaren politischen Impuls für die Heizungsmodernisierung und den Ausbau von Wärmepumpen dar. Durch überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen des Bundesfinanzministeriums wird die Finanzierung bis 2032 gesichert und ein potenzieller Förderstopp verhindert. Die hohen Antragszahlen im ersten Quartal 2025 belegen das enorme Interesse der Marktakteure.
Gleichzeitig zeigen sich jedoch Schwachstellen: geplante Kürzungen im Gesamthaushalt, eine beschränkte Stromsteuersenkung und die Verwendung von KTF-Mitteln für fossile Projekte könnten die langfristige Planungssicherheit und den Anreiz für klimafreundliche Heizungen mindern. Die Reduzierung der Beratungsförderung erhöht das Risiko, dass notwendige Fachplanungen nicht ausreichend unterstützt werden.
Insgesamt bleibt die BEG EM-Aufstockung ein entscheidender Baustein für die deutsche Energiewende im Gebäudesektor – vorausgesetzt, die begleitenden Haushaltsentscheidungen und steuerpolitischen Maßnahmen werden künftig stärker an den Klimazielen ausgerichtet.

