Die Netzentgeltreduzierung ist ein wichtiger Baustein, um Haushalte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen finanziell zu entlasten und gleichzeitig eine netzdienliche Steuerung des Stromverbrauchs zu fördern. Wie hoch diese Entlastung ausfällt, unterscheidet sich regional zum Teil deutlich. Ausschlaggebend sind unter anderem die jeweiligen Netzentgelte im Netzgebiet sowie das gewählte Modell der Netzentgeltreduzierung.
Warum die Netzentgeltreduzierung für Haushalte wichtig ist
Eine niedrigere Netzentgeltbelastung kann die laufenden Stromkosten von Haushalten mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen reduzieren. Grundlage dafür ist § 14a EnWG. Seit dem 1. Januar 2024 fallen neu in Betrieb genommene steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 kW grundsätzlich unter die entsprechenden Regelungen. Dazu gehören insbesondere Wärmepumpen, private Wallboxen, Klimageräte sowie Stromspeicher beim Strombezug.
Im Gegenzug dafür, dass Netzbetreiber die Leistung dieser Geräte bei einer konkreten Überlastung des lokalen Stromnetzes vorübergehend reduzieren können, erhalten Betreiber eine Netzentgeltreduzierung. Intelligente Messsysteme beziehungsweise Smart Meter bilden dabei einen wichtigen technischen Bestandteil für Messung, Kommunikation und Steuerung. Der normale Haushaltsstromverbrauch wird durch eine solche netzorientierte Steuerung nicht reduziert.
Regionale Unterschiede der Netzentgelte
Die von der Bundesnetzagentur geschaffenen regulatorischen Rahmenbedingungen gelten bundesweit. Die konkrete Höhe der möglichen Entlastung hängt jedoch unter anderem von den regional unterschiedlichen Netzentgelten ab. Eine Analyse von Metrify für das Jahr 2026 zeigt entsprechend große Unterschiede zwischen Städten, Gemeinden und Bundesländern.
- Höchste Netzentgeltreduzierung: Igelsbach (Hessen) – 179,58 Euro pro Jahr.
- Niedrigste Netzentgeltreduzierung: mehr als 280 Gemeinden in Niedersachsen – 91,23 Euro pro Jahr.
- Bundesweiter Durchschnitt: 116,61 Euro pro Jahr.
Für Verbraucher bedeutet das: Zwei Haushalte mit vergleichbaren steuerbaren Verbrauchseinrichtungen können je nach Netzgebiet unterschiedlich stark von der pauschalen Netzentgeltreduzierung profitieren. Ursache dafür sind die regional unterschiedlichen Netzentgelte und damit die unterschiedliche Berechnungsgrundlage der Entlastung.
Welche Modelle der Netzentgeltreduzierung gibt es?
Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen sieht die Regulierung verschiedene Modelle vor. Modul 1 gewährt eine pauschale jährliche Reduzierung des Netzentgelts. Die Höhe dieser Entlastung unterscheidet sich abhängig vom jeweiligen Netzgebiet. Genau diese regionalen Unterschiede bilden die Grundlage für die nachfolgenden Vergleiche.
Bei Modul 2 wird stattdessen der Netzentgelt-Arbeitspreis für die separat gemessene steuerbare Verbrauchseinrichtung auf 40 Prozent des regulären Arbeitspreises reduziert. Seit 2025 kann Modul 1 außerdem mit Modul 3 kombiniert werden. Dabei kommen zeitvariable Netzentgelte zum Einsatz, sodass Stromverbrauch zu bestimmten Tageszeiten günstiger oder teurer sein kann.
Bundeslandvergleich der Netzentgeltreduzierung
- Hamburg: 139,26 Euro/Jahr (höchste im Bundesländer-Durchschnitt).
- Rheinland-Pfalz: 128,84 Euro/Jahr.
- Baden-Württemberg: 123,86 Euro/Jahr.
- Berlin: 123,10 Euro/Jahr.
- Bayern: 106,80 Euro/Jahr (niedrigste im Bundesländer-Durchschnitt).
- Mecklenburg-Vorpommern: 107,39 Euro/Jahr.
- Bremen: 108,44 Euro/Jahr.
- Niedersachsen: 109,58 Euro/Jahr.
Die Analyse von Metrify, die 10.679 Städte und Gemeinden untersuchte, zeigt, dass die mögliche Entlastung auch zwischen den größten Städten Deutschlands deutlich schwankt. Stuttgart kommt auf 143,43 Euro pro Jahr, Hamburg auf 139,73 Euro und Essen auf 137,26 Euro. Köln liegt mit 95,58 Euro pro Jahr deutlich darunter, ebenso Leipzig mit 99,83 Euro pro Jahr. Berlin erreicht 123,10 Euro und München 115,56 Euro pro Jahr.
Wer zum Beispiel Photovoltaik in Köln mit einem Stromspeicher oder einer Wallbox kombiniert, sollte daher neben Anlagenleistung, Eigenverbrauch und Speichergröße auch berücksichtigen, welche Netzentgeltregelungen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen am jeweiligen Netzanschluss gelten. Gerade bei der Kombination mehrerer elektrischer Verbraucher können die örtlichen Rahmenbedingungen Einfluss auf die laufenden Stromkosten und damit auf die Gesamtwirtschaftlichkeit des Energiesystems haben.
Einfluss des Smart-Meter-Rollouts auf Netzentgelte
Intelligente Messsysteme spielen eine wichtige Rolle für ein zunehmend flexibles Stromsystem. Der Smart-Meter-Rollout erfolgt in Deutschland schrittweise nach den gesetzlichen Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes. Dabei gelten je nach Verbrauch, Erzeugungsleistung und Art der steuerbaren Verbrauchseinrichtung unterschiedliche Einbaupflichten und Fristen.
Smart Meter ermöglichen eine präzisere Erfassung von Stromverbrauch und Einspeisung und schaffen zugleich die technische Grundlage für neue Anwendungen wie dynamische Stromtarife oder eine netzorientierte Steuerung. Für die Netzentgeltreduzierung nach § 14a EnWG ist allerdings nicht allein der Einbau eines Smart Meters entscheidend. Maßgeblich ist insbesondere, dass eine entsprechende steuerbare Verbrauchseinrichtung unter die gesetzlichen Vorgaben fällt.
Durch die flexible Steuerung geeigneter Verbrauchseinrichtungen können Netzbetreiber auf lokale Belastungssituationen reagieren, ohne den normalen Haushaltsverbrauch einzuschränken. Dadurch sollen bestehende Stromnetze effizienter genutzt und zusätzliche Netzkapazitäten insbesondere für Wärmepumpen, Ladeeinrichtungen und weitere elektrifizierte Anwendungen ermöglicht werden.
Statistiken und Zahlen im Überblick
- Untersuchte Städte und Gemeinden: 10.679.
- Durchschnittliche Netzentgeltreduzierung: 116,61 Euro/Jahr.
- Höchste Reduzierung (Igelsbach, Hessen): 179,58 Euro/Jahr.
- Niedrigste Reduzierung (mehr als 280 Gemeinden in Niedersachsen): 91,23 Euro/Jahr.
- Köln: 95,58 Euro/Jahr.
- Stuttgart: 143,43 Euro/Jahr.
Die Kennzahlen verdeutlichen, wie unterschiedlich die pauschale Entlastung je nach Netzgebiet ausfallen kann. Ein niedrigerer Entlastungsbetrag bedeutet dabei nicht zwangsläufig schlechtere Rahmenbedingungen. Er kann auch darauf zurückzuführen sein, dass die zugrunde liegenden Netzentgelte im jeweiligen Gebiet niedriger sind.
Risiken und Gegenargumente
Die regional unterschiedlichen Netzentgelte führen dazu, dass auch die finanzielle Entlastung nach § 14a EnWG unterschiedlich hoch ausfällt. Verbraucher in Regionen mit niedrigeren Netzentgelten erhalten bei der pauschalen Reduzierung entsprechend geringere absolute Beträge. Daraus lässt sich jedoch nicht automatisch ableiten, dass Haushalte in diesen Regionen insgesamt höhere Stromkosten tragen oder wirtschaftlich schlechter gestellt sind.
Darüber hinaus sollte die Höhe der Netzentgeltreduzierung nicht isoliert betrachtet werden. Für die Wirtschaftlichkeit von Wärmepumpen, Wallboxen, Stromspeichern und Photovoltaikanlagen spielen unter anderem Stromverbrauch, Eigenverbrauchsquote, Stromtarif, Investitionskosten sowie die jeweilige technische Auslegung eine Rolle.
Die regionalen Unterschiede bei der Netzentgeltreduzierung zeigen dennoch, dass der Wohnort beziehungsweise das zuständige Netzgebiet Einfluss auf die konkrete Entlastung haben kann. Mit der zunehmenden Verbreitung intelligenter Messsysteme, steuerbarer Verbrauchseinrichtungen und zeitvariabler Netzentgelte gewinnt deshalb auch die flexible Steuerung des Stromverbrauchs an Bedeutung. Sie kann dazu beitragen, lokale Lastspitzen zu reduzieren, vorhandene Netzinfrastruktur effizienter zu nutzen und zusätzliche Verbraucher wie Wärmepumpen und Elektrofahrzeuge besser in das Stromsystem zu integrieren.

